Schweiz
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Bis Ablauf der Frist werden nicht alle Haltestellen ausgebaut sein.

Die Hälfte aller Bahnhöfe ist mittlerweile behindertengerecht – 680 sind es noch nicht

16.12.2021, 13:04
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In der Schweiz kann inzwischen fast die Hälfte aller Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen von Menschen mit Beeinträchtigung autonom benutzt werden. 2020 sind gemäss dem neusten Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) 35 Bahnhöfe dazu gekommen.

Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst werden, soweit die Anpassungen verhältnismässig sind, wie das BAV am Donnerstag mitteilte.

Thea Mauchle, Praesidentin der Behindertenkonferenz Kanton Zuerich, steigt in ihrem Rollstuhl in den neuen Fernverkehr-Doppelstockzug der SBB "FV-Dosto" im Hauptbahnhof in Zuerich, aufgenomm ...
Die Präsidentin der Behindertenkonferenz Kanton Zürich, Thea Mauchle, steigt am HB in einen Zug ein. Februar 2018.Bild: KEYSTONE

Bis Ablauf der gesetzlichen Frist werden nicht alle Haltestellen ausgebaut sein

Ende 2020 hätten 908 der insgesamt 1800 Stationen von Menschen mit Beeinträchtigungen autonom genutzt werden können. Weil die grossen Bahnhöfe prioritär angepasst würden, sorgten die Verbesserungen dafür, dass 69 Prozent aller Reisenden von den behindertengerechten Umbauten profitierten.

Gemäss aktueller Planung der Bahnen würden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 weitere 292 Bahnhöfe baulich angepasst. 386 weitere Bahnhöfe oder Eisenbahn-Haltestellen würden von den Bahnen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist angepasst.

Die Bahnen hätten als Grund für die Verzögerung angegeben, dass sie zu wenig Personal für die Planung hätten und es nicht genügend Zeitfenster gebe für die Umbauten. In allen Fällen würden jedoch Teilinbetriebnahmen angestrebt, schreibt das BAV.

In rund sieben Prozent aller Fälle sei eine bauliche Anpassung unverhältnismässig, weil unter anderem das Passagieraufkommen im Verhältnis zu den Kosten nur sehr klein sei. Dort müssten spätestens ab Ende 2023 Ersatzmassnahmen angeboten werden. In der Regel stehe die Hilfestellung durch Personal des Unternehmens im Vordergrund. (yam/sda)

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