Sie tanzten nackt auf der Wiese und wälzten sich im Gras und all das unter dem Titel der Kunst: Es handelte sich um eine Performance im Aargauer Königreich Noseland zwischen Schöftland und Schlossrued vom 20. August 2017. Damals wurden sie aufgrund einer Anzeige durch eine Person in flagranti erwischt. Die fünf Performer wurden daraufhin mit je einer Busse von 100 Franken gebüsst.
Die Performance war heute Gegenstand einer Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Kulm. Es geht um Bussen von je 100 Franken. Der Bieler Performance Künstler Thomas Zollinger und den zwei Frauen haben nämlich Beschwerde gegen die Strafe eingereicht. «Mit dem Abbruch und der Busse wurde das Grundrecht der Kunstfreiheit verletzt», so der Bieler Künstler.
An der Verhandlung nahmen auch Sympathisanten der Nackten teil, darunter der selbsternannte König Bruno Schlatter. Er «regiert» über das Königreich Noseland, das auf einer Wiese zwischen Schöftland und Schlossrued liegt und 2100 Quadratmeter umfasst.
Das Bezirksgericht Kulm hatte also zu entscheiden, ob sich die Nackten mit der Produktion der Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar gemacht haben.
Am Freitagmorgen erklärte Zollinger vor dem Bezirksgericht Kulm: Der Gemeinderat von Schöftland hätte unter Anwendung gesunden Menschenverstands die Bussen erlassen können und sollen. «Die Performance ist ein Kunstkonzept das seinen Ursprung im Ritualtheater hat.»
Die Angeklagte Regula Maria Merz erklärte: «Es war still und ruhig an jenem Tag, kein Publikum und keine Öffentlichkeit. Bruno Schlatter stand bereit, um allfällige Spaziergänger auf die Performance aufmerksam zu machen.»
Nach der Beratung erklärte das Bezirksgericht Kulm die Ordnungsbusse für ungültig. Der Grund: Die Gemeinde hat gegen Rechtsgrundsätze verstossen, als sie die Bussen stützte. Damit liegt nichts gegen die Künstler vor.
Der Antrag von Thomas Zollinger, eine Bewilligung für eine erneute Performance in Noseland auszusprechen, wurde aber mangels Zuständigkeit abgewiesen.