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Verjährung droht: Geht der in Brasilien gesuchte Aargauer straffrei aus?

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Verjährung droht: Geht der in Brasilien gesuchte Aargauer straffrei aus?

Im Verfahren gegen den 54-jährigen Aargauer drängt die Zeit. Doch der Fall dürfte sich in die Länge ziehen. Die Verjährung droht.
20.07.2017, 09:3720.07.2017, 09:57
manuel bühlmann / Aargauer Zeitung
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In Brasilien taucht ein Aargauer auf einer Fahndungsliste auf. Die Polizei sucht ihn wegen einer Tat, die er dort vor Jahren begangen haben soll. Ihm wird vorgeworfen, er habe versucht, seine Ex-Freundin zu vergewaltigen, habe sie verprügelt und anschliessend aus dem Fenster geworfen. Seither ist die Frau querschnittgelähmt.

Nachdem der «Blick» berichtet hatte, der Tatverdächtige lebe unbehelligt in Zofingen, eröffnete die Aargauer Staatsanwaltschaft ein Verfahren und befragte den 54-Jährigen. Der Mann bestreitet die Tat. Er ist auf freiem Fuss.

Inzwischen haben die brasilianischen Behörden mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm Kontakt aufgenommen. Dies läuft – wie in solchen Fällen üblich – nicht im direkten Austausch, sondern über den diplomatischen Weg. Die Verbindung wurde über den Polizeiattaché der Schweizer Botschaft in der Hauptstadt Brasília hergestellt. «Die brasilianischen Behörden haben die Schweizer Botschaft kontaktiert und um weitere Auskünfte zum hiesigen Verfahren gebeten», sagt Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.

Warten auf die Akten

Noch offen ist, wie das Verfahren gegen den mutmasslichen Täter geführt wird. Der zuständige Staatsanwalt Simon Burger spricht von zwei möglichen Varianten: Die Behörden jenes Landes, in dem das Verbrechen begangen wurde, ersuchen beim Bundesamt für Justiz um stellvertretende Strafverfolgung, geben die Akten und damit das Verfahren ab. Beim Bundesamt für Justiz heisst es auf Anfrage, es sei bislang weder ein formelles Auslieferungsersuchen noch ein Ersuchen um stellvertretende Strafverfolgung eingegangen.

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Möglich ist aber auch, dass das sogenannte aktive Personalitätsprinzip zum Tragen kommt. Demnach muss die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen ein Verfahren führen, wenn ein Schweizer im Ausland eine schwere Straftat begeht. Damit soll verhindert werden, dass Täter vor der Strafverfolgung in ihre Heimat fliehen können. Denn die Schweiz liefert keine Staatsbürger an andere Länder aus.

Zurzeit sind Simon Burger die Hände gebunden. Der Grund: Die Akten zum Fall liegen noch in Brasilien. Deshalb kann der Staatsanwalt auch nicht beurteilen, welche Straftatbestände erfüllt sein könnten. Eine Information, die entscheidend ist für die Frage einer allfälligen Verjährung. Liegt ein versuchter Mord vor, wäre das Verbrechen erst nach 30 Jahren verjährt. Bei einer schweren Körperverletzung hingegen ist dies bereits nach 15 Jahren der Fall.

Zu den vielen offenen Fragen zählt jene nach dem Tatzeitpunkt. In den Medienberichten sei jeweils die Rede von März 2004 gewesen, sagt Burger. «Nach unseren Kenntnissen soll sich die Tat aber im Jahr 2003 ereignet haben.» Eine Verjährung würde bei Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder versuchter Tötung somit bereits im Frühjahr 2018 eintreten. Anders gesagt: Liegt bis dann kein erstinstanzliches Urteil vor, würde der Beschuldigte straffrei ausgehen.

«Kompliziert und schwerfällig»

«Der Faktor Zeit spielt eine zentrale Rolle. Das Hauptproblem wird die Verjährung sein», sagt Burger. Die Uhr läuft gegen die Behörden. Das Verfahren, das über Rechtshilfeersuchen abgewickelt wird, dürfte sich in die Länge ziehen. Dabei handle es sich um anspruchsvolle Fälle, sagt Burger. «Beide Seiten müssen zusammenarbeiten, das macht es kompliziert und schwerfällig.» Fehlt eine Information, muss ein Rechtshilfegesuch gestellt werden.

Dazu kommt: Beschuldigte haben das Recht, Zeugen und Opfer Ergänzungsfragen stellen zu lassen. Was sich in den meisten Fällen einfach realisieren lässt, ist bei internationalen Ermittlungen eine Herausforderung. Entweder werden Zeugen in die Schweiz geflogen und hier befragt oder Fragen werden schriftlich eingereicht und von den brasilianischen Behörden rechtshilfeweise gestellt.

Und auch das Übersetzen der umfangreichen Unterlagen – die Prozessakten und Befragungen von Opfern und Zeugen – aus dem Portugiesischen ins Deutsche benötigt Zeit.

Jetzt auf

Bisher liegen der Staatsanwaltschaft über den Fall erst wenige Informationen vor. Deshalb betont Simon Burger, über Schuld oder Unschuld des Tatverdächtigen müsse nun die folgende Untersuchung Aufschluss geben. «Bis zum Beweis des Gegenteils hat der Beschuldigte als unschuldig zu gelten.»

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Linus Luchs
20.07.2017 09:43registriert Juli 2014
Ein solches Delikt sollte nie, nie, nie verjähren dürfen. Die Folgen für das Opfer verjähren auch nicht.
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