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Kanton Aargau verweigerte Flüchtling eine dringend nötige Operation

Was, wenn Ruslan stirbt? Aargau verweigerte Flüchtling eine dringend nötige Operation

Ruslan Nachchaev müsste dringend operiert werden. Doch der Kanton will ihn und seine Familie ausschaffen und verweigert die Operation. Erst als rechtliche Schritte angedroht werden, geht plötzlich alles schnell. Im Nachhinein bereuen die Verantwortlichen den Entscheid
27.12.2018, 05:2827.12.2018, 10:53
Noemi Lea Landolt / ch media
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Der 15. Januar 2018 ist ein Montag. Um 15.35 Uhr verschickt ein Arzt des Kantonsspitals Aarau eine E-Mail an den Kantonalen Sozialdienst. Bei seinem Patienten wäre eine grosse urologische Operation notwendig, die man gerne im April 2018 durchführen würde. «Lässt der aktuelle Bewilligungsstatus solch einen Eingriff zu, oder bestehen diesbezüglich Limitationen?», erkundigt sich der Arzt.

Die Angst vor der Ausschaffung nach Russland bleibt Ruslan Nachchaev (Mitte) mit seiner Frau Khawa Dugaeva und seinen Söhnen Yasin (links) und Malik (hinten). Nicht auf dem Foto ist der älteste Sohn.  ...
Die Angst vor der Ausschaffung nach Russland bleibt Ruslan Nachchaev (Mitte) mit seiner Frau Khawa Dugaeva und seinen Söhnen Yasin (links) und Malik (hinten). Nicht auf dem Foto ist der älteste Sohn. Magomed ist untergetaucht.Bild: Sandra Ardizzone/ch media

Sein Patient ist Ruslan Nachchaev, 48 Jahre alt, verheiratet, Vater von drei Söhnen. Ruslan Nachchaev ist Tetraplegiker. Seit einer Bombenexplosion in seiner Heimat Tschetschenien im Jahr 1996 sitzt er im Rollstuhl.

Nebst der spastischen Lähmung hat er eine Funktionsstörung der Harnblase und ist auf einen Katheter angewiesen. Die Ärzte wollen ihn operieren, weil die Gefahr eines Rückstaus aus der Blase in beide Nieren besteht. Das könnte im schlimmsten Fall zu einem tödlichen Nierenversagen führen.

Ruslan Nachchaev hat der AZ Einsicht in seine Akten gewährt. Auf 243 Seiten wird seine Geschichte dokumentiert. In E-Mails, Spitalberichten, Gerichtsentscheiden und Befragungsprotokollen.

Sonderflug statt Operation

Die Familie Nachchaev ist am 30. Oktober 2015 in die Schweiz eingereist und hat Asyl beantragt. Ihre Asylgesuche wurden abgelehnt. Die drei Kinder und ihre Eltern dürfen nicht in der Schweiz bleiben. Sie müssen nach Russland zurück, hätten eigentlich am 17. November 2017 ausreisen müssen.

Das teilt am 16. Januar 2018 auch die Mitarbeiterin des Kantonalen Sozialdienstes dem Arzt mit. Sie schreibt, es sei noch ein Beschwerdeentscheid ausstehend. Für grössere Behandlungen müsse (falls möglich) noch zugewartet werden.

Am 17. Januar steht fest, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht auf die Beschwerde der Familie eintritt. «Somit kann die geplante Operation nicht durchgeführt werden», informiert der Sozialdienst den Arzt.

Fünf Tage später haben Ruslan Nachchaev und seine beiden erwachsenen Söhne Magomed und Malik einen Termin beim kantonalen Amt für Migration und Integration. Es geht um die Rückschaffung nach Russland.

Malik hat in den drei Jahren in der Schweiz genug gut Deutsch gelernt, um die Fragen des Beamten zu übersetzen. «Sollte es aus medizinischen Gründen möglich sein, Sie auszuschaffen, müssen Sie damit rechnen, dass wir Sie entweder in Haft nehmen und ab Haft ausschaffen oder dass man Sie am Flugtag polizeilich in der Unterkunft festnimmt und zum Flughafen bringt, wenn Sie nicht selbstständig ausreisen. Haben Sie das verstanden?» Der Vater und seine Söhne bejahen.

Verstanden haben sie. Angst haben sie trotzdem. Ruslan Nachchaev sagt, er würde sich etwas antun, wenn die Polizei am Flugtag komme.

Während die Behörden damit beschäftigt sind, die Ausschaffung vorzubereiten, machen sich verschiedene Personen Sorgen, weil der Kanton Ruslan Nachchaev die Operation verweigert.

«Ich möchte für allfällige Folgen einer unterlassenen Behandlung nicht zur Verantwortung gezogen werden»
Nachchaevs Betreuer

Am 21. Februar schaltet sich das Kantonsspital Aarau erneut ein. In einer E-Mail an den Anwalt der Familie schreibt ein Arzt: «Zur Vermeidung von gesundheitlichen Folgeschäden sollte die geplante operative Behandlung in absehbarer Zeit erfolgen.»

Der Arzt will wissen, ob eine solche Behandlung vom Migrationsamt aus medizinisch/ethischer Sicht überhaupt verweigert werden könne.

Am 14. März verfasst der zuständige Betreuer der Familie einen Kurzbericht zuhanden des Sozialdienstes. Sein Klient leide seines Erachtens sehr unter der ausbleibenden medizinischen Versorgung. Er berichte von starken Schmerzen, das Sitzen im Rollstuhl sei ihm nicht mehr möglich. «Ich möchte für allfällige Folgen einer unterlassenen Behandlung nicht zur Verantwortung gezogen werden», schreibt der Betreuer weiter.

Es sind klare Worte. Doch sie vermögen die Verantwortlichen beim Sozialdienst und Migrationsamt nicht aufzurütteln. Diese scheinen weiterhin nur ein Ziel vor Augen zu haben: die Familie so rasch wie möglich nach Russland auszuschaffen.

Ausschaffung scheitert

Am 15. März schreibt ein Mitarbeiter vom Migrationsamt eine E-Mail ans Staatssekretariat für Migration. Er will wissen, wann die Ersatzreisedokumente für die Familie vorliegen. «Die Zeit drängt in dieser Angelegenheit, da Ruslan Nachchaev gesundheitliche Probleme hat und eine Behandlung anstehen würde, wenn er sich noch länger in der Schweiz aufhalten würde.»

Bern schreibt zurück, es sei unmöglich, vorauszusagen, wie lange es dauern werde, bis eine Antwort vorliege. Diese Information gibt der Mitarbeiter an den Kantonalen Sozialdienst weiter. Worauf die Verantwortliche schreibt: «Wenn dem so ist, muss ich wohl nochmals mit der Ärztin Kontakt aufnehmen und abklären, ob keine Operation lebensbedrohlich für ihn ist.»

Das sagt der Kanton
Auf Anfrage der AZ schreibt das Departement für Gesundheit und Soziales, der Sozialdienst habe die Situation von Ruslan Nachchaev aufgrund der Intervention von Benno Straumann erneut beurteilt.

«Im Nachhinein erachten wir es als Fehler, dass wir der Behandlung zugestimmt haben.» Aus medizinischer Sicht habe keine lebensbedrohliche Situation bestanden. «Deshalb hätte Ruslan Nachchaev nach seiner Rückkehr auch in seiner Heimat behandelt werden können.» Das kantonale Amt für Migration und Integration habe Ruslan Nachchaev Ende November als reisefähig eingestuft.» Der Sozialdiensthabe jedoch kein Risiko eingehen wollen und deshalb zugunsten des Patienten entschieden.

Während der Kanton die Ausschaffung plant, belastet die ausweglose Situation Ruslan Nachchaev zunehmend. Am 26. März versucht er, sich das Leben zu nehmen, und wird in die Psychiatrische Klinik in Königsfelden gebracht. Die Psychiater schreiben im Austrittsbericht, die suizidale Krise sei durch den Ausschaffungsentscheid und die damit einhergehenden Ängste und Befürchtungen ausgelöst worden.

«Den Umständen entsprechend ist rasch zu handeln, da Gefahr im Verzug ist. Falls Sie dazu nicht bereit sind, liegt bereits ein strafbares Vergehen vor»
Benno Straumann, Freiwilliger

Irgendwann zwischen Juni und Juli hätte die Familie wohl ins Flugzeug steigen sollen. Das Migrationsamt hatte alles organisiert. Doch aus Bern schaltete sich Mitte Mai die Fachspezialistin Sonderflüge und Spezialaufgaben ein. Die Familie müsse per Sonderflug ausgeschafft werden, informiert sie.

Es bestehe Selbstgefährdung und eine erhebliche Fremdgefährdung. Beim Vater hätte der Ausschaffungsentscheid suizidale Gedanken und Taten ausgelöst. Die Anmeldung müsse deshalb annulliert und eine neue Anmeldung für einen Sonderflug geschickt werden.

Am 31. August versucht Ruslan Nachchaev erneut, sich das Leben zu nehmen. Er bleibt fast zwei Wochen in der Psychiatrischen Klinik in Königsfelden.

Am 25. September liegt die Zustimmung der russischen Behörden vor, dass die Familie nach Russland reisen kann.

Am 4. Oktober versucht der Anwalt der Familie über das Staatssekretariat für Migration, die Ausschaffung der Familie zu verhindern. Sein Gesuch wird abgelehnt.

Im letzten Moment

Am 8. November fehlt dem Kanton nur noch das Formular zu Ruslan Nachchaevs gesundheitlichem Zustand. Dieses sollte von der Firma Oseara kommen, die für die medizinische Betreuung bei Ausschaffungen zuständig ist. «Sobald wir dieses Formular haben, werden wir prüfen, was für ein Flug gebucht wird und wie bei der Ausschaffung genau vorgegangen wird», informiert der Mitarbeiter des Migrationsamts seine Kollegin beim Sozialdienst.

Doch soweit kommt es nicht. Am 12. November trifft ein eingeschriebener Brief beim Kantonalen Sozialdienst ein. Der Absender ist Benno Straumann. Er engagiert sich als Freiwilliger für Flüchtlinge im Aargau, unterrichtet an der Schule für minderjährige Asylsuchende in Aarau Deutsch und Mathematik. Als er Ruslan Nachchaevs Geschichte hört, handelt er sofort.

In seinem Brief schreibt er, es bestehe eine akute Notsituation, der Kanton sei zur Hilfeleistung verpflichtet. Er fordert die Verantwortlichen auf, «unverzüglich die Verfügung zu erlassen, Ruslan Nachchaev die zur Erhaltung seines Lebens notwendige Operation zu ermöglichen».

Eine Mitarbeiterin des Sozialdiensts bedankt sich drei Tage später per E-Mail bei Straumann für sein Schreiben. Sie informiert, das Migrationsamt sei aufgrund der Ausreisepflicht für das weitere Verfahren zuständig. Straumanns Antwort folgt postwendend. Er beharre umgehend auf einer Verfügung, ansonsten werde er Beschwerde wegen Rechtsverweigerung erheben. «Den Umständen entsprechend ist rasch zu handeln, da Gefahr im Verzug ist. Falls Sie dazu nicht bereit sind, liegt bereits ein strafbares Vergehen vor», schreibt Straumann. Die Drohung wirkt.

Die Angst bleibt

Die nächste E-Mail des Sozialdienstes an Straumann folgt eine Woche später. Darin heisst es knapp: «Die Behandlung für Ruslan Nachchaev wurde eingeleitet. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.»

Die Ärzte werden Mitte Januar operieren. Ruslan Nachchaev sagt, er sei erleichtert und sehr dankbar. In den letzten Monaten habe er sich im Stich gelassen gefühlt, alleine. Seit dem negativen Asylentscheid sei die medizinische Hilfe praktisch gestoppt worden.

Im Moment werde ihm noch alle sechs Wochen im Kantonsspital Aarau der Katheter gewechselt. Gegen die Schmerzen bekommt er starke Medikamente. Trotzdem falle es ihm schwer, im Rollstuhl zu sitzen.

Die Operation wird einen Rückstau aus der Blase in die Niere verhindern und damit auch ein tödliches Nierenversagen. Was hingegen bleibt, ist die Angst vor der Ausschaffung nach Russland. (aargauerzeitung.ch)

Anni Lanz – die älteste Schlepperin der Schweiz

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78 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Gawayn
27.12.2018 06:52registriert März 2018
Ja es sind brutale Entscheide die getroffen werden.

Es ist auch uncool gegen Flüchtlinge zu sein.
Und ja, Flüchtlinge haben ein mieses Schicksal.

Es stellt sich die Frage, wieviel können wir uns noch an Hilfe leisten, während zu großen Teilen die AHV für Schweizer, noch immer nicht für Alle gesichert ist?

Wenn ein 50 Jähriger Schweizer, hier den Job verliert, wird ihm dann auch so ohne eigene Kosten, für eine Umschulung geholfen, oder wenn er eine teure Zahnbehandlung braucht?
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Chabiszüüg
27.12.2018 06:38registriert Juli 2016
Sofern alles so und nur so abgelaufen ist, wie in diesem Artikel geschrieben, ist es tatsächlich eine äußerst traurige Abfolge von Ereignissen.

Was mich jedoch an der Vollständigkeit der Informationen in diesem Artikel der AZ zweifeln lässt, ist die Tatsache, dass anscheinend sämtliche behördlichen Instanzen (oder jedenfalls diejenigen auf kantonaler und auf der Bundesebene) und somit auch deren internen und obligatorischen unabhängigen Kontrollorgane die Ausschaffung für vertretbar eingestuft hatten.

Alles in allem dürfte hier sicher noch etwas weitere Recherche betrieben werden.
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Saul_Goodman
27.12.2018 08:31registriert Dezember 2015
Ja sein schicksal ist hart, kein thema und leider gibts keine angaben zum fluchtgrund daher muss ich die infos nehmen die ich habe:

Fakt ist: Er ist kein flüchtling, da er bereits abgewiesen wurde. Ich muss leider davon ausgehen, dass solche leute nur darauf spekulieren gesund gepflegt zu werden. Ich werfe ihm nichts vor. Ich würde in dieser situation genau da gleiche tun.

Nur was tun wir wenn dieses beispiel schule macht?

Es ist nicht unsere aufgabe, auch können wir es uns nicht leisten die ganze welt gesunde zu pflegen.
Wer dies gerne tun möchte kann ja ein crowdfunding lancieren
20473
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