Dreimal geschlafen hat Nancy Holten seit dem Entscheid. «Und langsam begreife ich, was passiert ist», sagt sie. Am Freitagabend hatte ihr die Gipf-Oberfricker Gemeindeversammlung eine deutliche Abfuhr erteilt: Mit 144 Nein- zu 48 Ja-Stimmen lehnte sie das Einbürgerungsgesuch der Holländerin ab.
«Obwohl ich damit gerechnet hatte, tat das in dem Moment, als es real wurde, schon sehr weh», sagt Holten am Montag. Sie habe seither aber über Facebook, per SMS und Telefon viel Zuspruch erhalten. «Das tut gut. Eine positive Stimme ist mindestens so viel wert wie 100 negative», sagt sie.
Die teils sehr emotional geführte Debatte an der Versammlung überraschte Gemeindeammann Regine Leutwyler nicht. Zu sehr habe Nancy Holten vor allem mit ihrer Medienpräsenz in den letzten Monaten die Gemüter im Dorf erhitzt. «Die Leute stören sich nicht in erster Linie an den Meinungen, die sie vertritt, sondern an der Art und Weise, wie sie diese vertritt.»
Dass einzelne Votanten, die sich für eine Einbürgerung aussprachen, von der Versammlung gar lautstark ausgebuht wurden, damit habe sie aber trotz allem nicht gerechnet, gibt Leutwyler zu. «Das war ein Moment, in dem ich vielleicht hätte einschreiten sollen. Hätte es weitere Buh-Rufe gegeben, hätte ich etwas gesagt.»
Für die Gemeinde ist das abgelehnte Einbürgerungsgesuch Neuland. Leutwyler kann sich an keinen ähnlichen Fall erinnern. «Das ist sicher auch so, weil der Gemeinderat immer eine sehr genaue Vorprüfung macht und gar nicht vor die Versammlung kommt, wer die Vorgaben nicht erfüllt.» Holten habe aber darauf bestanden, das Verfahren durchzuziehen, obwohl ihr der Gemeinderat davon abgeraten hatte.
Die Gemeinde wird Nancy Holten nun schriftlich über den gefällten negativen Einbürgerungsentscheid informieren. Im Brief wird sie auch über ihre Rechte aufgeklärt. Der Ball liegt nun bei ihr. Denn: «Ohne, dass Nancy Holten aktiv wird, passiert nichts», sagt Andreas Bamert, Leiter der Abteilung Register und Personenstand des Kantons. «Wenn nichts unternommen wird, wird der Entscheid akzeptiert.»
Das ist die eine Möglichkeit. Daneben hat Holten noch zwei andere: Entweder sie wartet, lässt etwas Gras über die Sache wachsen und versucht es zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt erneut mit einem Gesuch. Oder sie reicht beim Aargauer Regierungsrat Beschwerde gegen den Entscheid ein.
Heisst der Regierungsrat die Ablehnung des Gesuchs gut, bleibt ihr die Möglichkeit, vor das Verwaltungsgericht zu gehen. Wird die Ablehnung hingegen als unbegründet eingestuft, wird das Verfahren zurück an die Gemeinde delegiert. Will heissen: Die Gemeindeversammlung muss noch einmal über die Einbürgerung abstimmen. In Einzelfällen sichert der Regierungsrat das Bürgerrecht zu.
Welchen Weg sie gehen wird, weiss Nancy Holten noch nicht. «Ich warte den schriftlichen Bescheid ab und werde dann alle Optionen prüfen – auch eine Beschwerde», sagt sie.
Hier geht es zum Kommentar von Jörg Meier. (aargauerzeitung.ch)
Fazit : Selber schuld...