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Detektiv überführt Aargauer IV-Bezügerin

Detektiv überführt Aargauer IV-Bezügerin – plötzlich klappte sie ihr Elektromobil zusammen

Eine Aargauerin erhielt nach einem Verkehrsunfall im Jahr 2000 eine ganze Rente der Invalidenversicherung, später zusätzlich Hilflosenentschädigung sowie verschiedene Hilfsmittel. Dies änderte sich, nachdem sie sieben Tage von einem Sozialdetektiv beobachtet wurde.
29.10.2018, 16:11
Manuel Bühlmann / az Aargauer Zeitung
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Detektiv (Bild: Shutterstock)
Nach einer siebentägigen Observation verlor eine Aargauerin ihren Anspruch auf IV-Gelder.Bild: Shutterstock

Wer in Verdacht geriet, missbräuchlich Leistungen der Invalidenversicherung (IV) zu beziehen, musste bis vor kurzem mit der Überwachung durch einen Detektiv rechnen. Dies ist jedoch eine Massnahme, für die das Gesetz allerdings gar keine Grundlage kennt. Dies stellten der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2016 in Bezug auf die Unfallversicherung und im Jahr darauf auch das Bundesgericht in Lausanne für die Invalidenversicherung fest. Seither müssen die IV-Stellen auf verdeckte Observationen verzichten, um Betrügern auf die Schliche zu kommen. Nimmt am 25. November eine Mehrheit des Stimmvolks die neue gesetzliche Grundlage für Sozialdetektive an, würde sich dies bald wieder ändern.

Unabhängig von der politischen Diskussion beeinflussen Erkenntnisse aus Observationen, die vor dem vorübergehenden Stopp angeordnet worden sind, nach wie vor Entscheide über den Anspruch auf IV-Gelder, wie ein aktueller Fall aus dem Kanton Aargau zeigt. Eine Frau erhielt nach einem Verkehrsunfall im Jahr 2000 eine ganze Rente der Invalidenversicherung, später zusätzlich Hilflosenentschädigung sowie verschiedene Hilfsmittel – darunter einen elektrobetriebenen Rollstuhl und einen Treppenfahrlift – zugesprochen. Im Verlauf der Jahre war ihr Anspruch auf die Unterstützung zweimal überprüft und bestätigt worden.

Elektromobil selber hochgehoben

Die Situation änderte sich für die IV-Rentnerin jedoch, als sie im Oktober 2015 an sieben Tagen von einem Sozialdetektiv beobachtet wurde. Die Resultate dieser Observation fielen für die Frau, die seit dem Unfall unter chronischen Schmerzen leidet, teilweise belastend aus. So geht aus dem Urteil hervor, dass sie unter anderem dabei beobachtet worden war, «wie sie ihr Elektromobil eigenhändig zusammengeklappt, hochgehoben und in den Kofferraum ihres Autos gestellt habe».

Das wäre den Detektiven mit dem neuen Gesetz erlaubt

Video: watson/Angelina Graf

Die Konsequenzen für die Aargauerin waren weitreichend: Nach einer erneuten medizinischen Begutachtung verlor die Frau ihre Rente rückwirkend auf den Zeitpunkt der Observation. Dagegen wehrte sich die Betroffene nach einer erfolglosen Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht auch vor Bundesgericht. Ihr sei weiterhin mindestens eine Viertelrente zu bezahlen, verlangte sie. Ihre Forderung begründete sie unter anderem damit, dass die Resultate der Überwachung nicht verwendet werden dürften.

Dies sahen die obersten Richter anders. Zwar bestätigen sie ihre frühere Einschätzung, dass eine genügende gesetzliche Grundlage fehle und die Observation einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens darstelle. Doch sie betonen auch: «Nach der Rechtsprechung, an welcher festzuhalten ist, können die betreffenden Unterlagen aufgrund einer sorgfältigen Interessenabwägung verwertbar sein.» Explizit zur Ausgangslage im aktuellen Fall äussern sich die Bundesrichter nicht, sie verweisen stattdessen auf die Interessenabwägung des Versicherungsgerichts, das die Ergebnisse für verwertbar erklärt hatte.

Auch gegen den Vorwurf, sie habe ihre Meldepflicht verletzt, setzte sich die IV-Bezügerin zur Wehr. Zentral ist die Frage deshalb, weil in diesem Fall eine rückwirkende Aufhebung der Rente möglich ist – verbunden mit hohen finanziellen Forderungen. Doch die Aussagen der Frau zu ihrem Wohlbefinden und ihren Aktivitäten stehen gemäss der Einschätzung des Bundesgerichts im Widerspruch zu den Erkenntnissen aus den Beobachtungen wenige Wochen zuvor. Im nun publizierten Urteil heisst es dazu: «Die Diskrepanz zwischen den beschriebenen Einschränkungen und den Ergebnissen der Observation ist enorm.» Weil sie die Verbesserung ihres Gesundheitszustands nicht wie vorgeschrieben der IV-Stelle mitteilte, habe die Frau ihre Meldepflicht verletzt.

Kritik am Rentenentscheid

Die oberste Instanz geht gar noch weiter und bezeichnet den ursprünglichen Entscheid kurz nach dem Unfall als «klar rechtsfehlerhaft» und «zweifellos unrichtig». Der Grund für die Kritik: Bevor die Frau eine Rente zugesprochen erhielt, war kein psychiatrisches Gutachten eingeholt worden. Ausserdem hätten sich die Zuständigen nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Verunfallte trotz Schmerzen hätte arbeiten können. Gleich zwei verschiedene Gutachten liegen hingegen vor, die sich zur derzeitigen Arbeitsfähigkeit äussern. Die IV-Rentnerin hat sich selbst von einem Arzt medizinisch begutachten lassen. Dieser kommt zum Schluss, aus psychiatrischer Sicht liege eine Arbeitsunfähigkeit von 100 Prozent vor. Zum gegenteiligen Ergebnis gelangen die Gutachter, die die Frau im Auftrag der IV-Stelle untersucht haben: «In einer dem Belastungsprofil entsprechenden Tätigkeit» sei sie zu 80 Prozent arbeitsfähig.

Die Lausanner Richter halten fest, es spreche nichts gegen die Annahme des Aargauer Versicherungsgerichts, wonach die zumutbare Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht bei 100 Prozent liege. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts in allen Punkten und weist die Beschwerde der IV-Rentnerin ab.

Bundesgerichtsurteil 9C_221/2018 vom 16. Oktober 2018 

Deshalb will Berset Versicherungsdetektive

Video: srf
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72 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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cille-chille
29.10.2018 16:55registriert Mai 2014
Pünktlich mit dem Eintreffen der Abstimmungsunterlagen, ein erster Einzellfallbericht.

...ein Schelm, wer.......
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Regas
29.10.2018 17:51registriert September 2016
Werden solche Fälle publik gemacht schreckt das viele ab die Versicherung zu betrügen. Mit andern Worten: Je lascher die Kontrolle um so mehr Menschen werden es wagen die Versicherung zu betrügen. Erfahrungsgemäss betrachten viele Menschen den Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt. Deshalb sind strickte Kontrollen nötig, damit die Kosten für die Allgemeinheit nicht noch mehr aus dem Ruder laufen.
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lagaffe
29.10.2018 21:13registriert August 2016
Man stelle sich (einmal mehr) vor, dass mit vergleichbarer Energie Steuertricks und -hinterziehungen angegangen würde. Der Entrüstungssturm des Bürgerblockes aus rechter Ecke täte Häuser abdecken und Bäume entwurzeln...
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