Schweiz
Aargau

Pädophiler William W. wohnte 750 Meter von Kinderheim

William W. suchte mit diesem Bild nach Kundschaft für sein neues Restaurant in Olten. 
William W. suchte mit diesem Bild nach Kundschaft für sein neues Restaurant in Olten. bild: Facebook

Pädophiler Straftäter wohnte nur 750 Meter von Kinderheim – kommt jetzt eine PUK?

02.12.2018, 11:0702.12.2018, 11:43
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Der Fall des verurteilten Pädophilen William W. dreht weitere Kreise: Der Mann, der sich an sechs Kindern in den Kantonen Aargau und Solothurn sexuell vergangen hatte, wohnte nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis in unmittelbarer Nähe eines Kinderheimes, wie die «SonntagsZeitung» berichtet.

Seine Unterkunft, das Wohnheim Bethlehem in Wangen bei Olten, liegt nur rund 750 Meter vom «Chinderhuus Elisabeth» entfernt, einem Durchgangsheim für Kinder in Krisensituationen. Dabei warnte ein Abschlussgutachten des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes der Universität Bern vor «besonderen Risikosituationen, wenn William W. wieder unbeaufsichtigt Kontakt zu Kindern haben könnte.»

Die zuständigen Behörden des Kantons Solothurn hatten Kenntnis von William W.s Aufenthaltsort. Jetzt soll sich der Kolumbianer an einem siebten Kind vergriffen haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung eröffnet wegen sexuellen Handlungen mit einem achtjährigen Knaben. William W. wurde in U-Haft genommen.

Kommt jetzt die PUK?

Die SVP des Kantons Solothurn verlangt eine parlamentarische Untersuchung des Falles. Es bestehe «der Verdacht, dass die Solothurner Justizbehörden in mehrfacher Hinsicht versagt haben». Zuständig für die Aufsicht über die Justizorgane ist die parlamentarische Justizkommission. Kommissionspräsident Beat Wildi (FDP) sagt: «Wir werden das an unserer Sitzung am 6. Dezember behandeln und über das weitere Vorgehen befinden.»

Auch Roland Fürst (CVP), Justizdirektor des Kantons Solothurn, sieht Handlungsbedarf: «Dieser Fall muss gründlich analysiert werden», sagt er in der «SonntagsZeitung». «Allfällige Schwachstellen müssen offengelegt und Verbesserungen angegangen werden.»

(amü)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Howard271
02.12.2018 13:23registriert Oktober 2014
750m als „unmittelbare Nähe“?
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Angelo C.
02.12.2018 14:38registriert Oktober 2014
Eher etwas einfältig, denn ob 750m oder 3km - was soll das ändern? Der Täter ist gewiss mobil und kann innerorts beliebig an jeden Ort wechseln 🙄.

Kommt hinzu, dass es in jedem Quartier Kindergärten und Krippen gibt, auch Schulhäuser etc.

Alleine deswegen ein PUK zu verlangen, ist m.E. etwas einfältig und wenig hilfreich.

Es stehen somit bestenfalls Grundsatzfragen zur Entlassung oder Einbehaltung solcher Wiederholungstäter zur Debatte - DAS ist relevant und steht im Vordergrund!
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manhunt
02.12.2018 12:41registriert April 2014
kinder sind die schwächsten mitglieder der gesellschaft. sie sollten eigentlich besonderen schutz geniessen. wird ein kind derart missbraucht, ist es danach meist ein leben lang traumatisiert. wann werden endlich strafen für solche verbrechen verschärft? es ist richtig, das straftäter eine zweite chance erhalten sollten. aber nicht eine dritte, vierte, fünfte. nicht bei solchen verbrechen. wenn nun in diesem fall noch ein versagen der behörden vorliegt, muss das aufgeklärt werden. und es müsste endlich personelle konsequenzen haben. nur wird ein weiteres mal nichts passieren. wie gehabt.
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