Erika Buchholzer, die Schwester der Verstorbenen, erinnert sich noch gut an den Tag, als sie das letzte Mal mit ihrer Schwestern telefonierte: «Sie sagte, sie sei erkältet und sie gehe jetzt zum Arzt», erzählt sie dem Regionalsender Tele M1. «Der würde ihr etwas verschreiben und dann komme wieder alles gut.» Doch es kam anders.
An jenem verhängnisvollen Tag im Mai 2015 geht die 52-Jährige in Menziken zu ihrem Hausarzt. Dieser verschreibt ihr unter anderem das Medikament Cefuroxim. Sie holt es in der Apotheke ab. Kurz darauf erleidet sie einen allergischen Schock, fällt ins Koma und muss nach Aarau ins Spital gebracht werden.
«Ich bin dann im Pyjama nach Aarau gegangen. So schnell wie möglich, so wie man es halt macht», sagt die sichtlich betroffene Erika Buchholzer. «Im Spital habe ich mich dann nach meiner Schwester erkundigt. Man sagte mir, dass es ihnen leid täte, man habe nichts mehr tun können. Sie sei gerade eben verstorben.»
Laut Obduktionsbefund verstarb die Patientin an einem anaphylaktischen Schock, weil sie auf das verschriebene Medikamente hochallergisch reagierte. In den Untersuchungen kam heraus: Die Apotheke hätte dies wissen müssen. «Die Apothekerin musste die Situation nachspielen, und wie es scheint, hätte sie auf dem Bildschirm einen Text mit einem Code, der die Allergie zeigte, wegdrücken müssen. Dies hat sie anscheinend nicht gemacht oder ignoriert», so die Schwester der Verstorbenen.
Die Angestellte der Apotheke und auch der Hausarzt stehen darum am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Kulm. Dabei dürfte die Frage im Zentrum stehen, warum der Kontrollmechanismus derart versagte. Ebenfalls muss das Gericht beurteilen, ob auch der Hausarzt eine Schuld trägt. Gegenüber Tele M1 wollte niemand Stellung nehmen.
Dass ein Urteil ihre Schwester nicht mehr zurückbringt, das ist sich Erika Buchholzer bewusst. Die bald 60-Jährige aus Seengen hofft einfach, dass niemand mehr wegen solch eines Versäumnisses sterben muss. (pah)