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Erkältete Aargauerin holt sich Medikament in der Apotheke – wenig später ist sie tot

Erkältete Aargauerin holt sich Medikament in der Apotheke – wenig später ist sie tot

Wegen einer Erkältung geht eine Frau in Menziken zum Hausarzt. Wenig später ist sie tot. Der Arzt, welcher der Frau ein unverträgliches Medikament verschrieben hat, und eine Apotheken-Angestellte, die trotz Warnhinweis das Mittel verkauft hat, stehen nun vor Gericht.
21.11.2018, 17:17
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Kantonsspital Aarau ( KSA ) Notaufnahme für Erwachsene und für Kinder
Bild: Aargauer Zeitung

Erika Buchholzer, die Schwester der Verstorbenen, erinnert sich noch gut an den Tag, als sie das letzte Mal mit ihrer Schwestern telefonierte: «Sie sagte, sie sei erkältet und sie gehe jetzt zum Arzt», erzählt sie dem Regionalsender Tele M1. «Der würde ihr etwas verschreiben und dann komme wieder alles gut.» Doch es kam anders. 

An jenem verhängnisvollen Tag im Mai 2015 geht die 52-Jährige in Menziken zu ihrem Hausarzt. Dieser verschreibt ihr unter anderem das Medikament Cefuroxim. Sie holt es in der Apotheke ab. Kurz darauf erleidet sie einen allergischen Schock, fällt ins Koma und muss nach Aarau ins Spital gebracht werden.

«Ich bin dann im Pyjama nach Aarau gegangen. So schnell wie möglich, so wie man es halt macht», sagt die sichtlich betroffene Erika Buchholzer. «Im Spital habe ich mich dann nach meiner Schwester erkundigt. Man sagte mir, dass es ihnen leid täte, man habe nichts mehr tun können. Sie sei gerade eben verstorben.»

Die Apotheke hätte es wissen müssen

Laut Obduktionsbefund verstarb die Patientin an einem anaphylaktischen Schock, weil sie auf das verschriebene Medikamente hochallergisch reagierte. In den Untersuchungen kam heraus: Die Apotheke hätte dies wissen müssen. «Die Apothekerin musste die Situation nachspielen, und wie es scheint, hätte sie auf dem Bildschirm einen Text mit einem Code, der die Allergie zeigte, wegdrücken müssen. Dies hat sie anscheinend nicht gemacht oder ignoriert», so die Schwester der Verstorbenen.

Die Angestellte der Apotheke und auch der Hausarzt stehen darum am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Kulm. Dabei dürfte die Frage im Zentrum stehen, warum der Kontrollmechanismus derart versagte. Ebenfalls muss das Gericht beurteilen, ob auch der Hausarzt eine Schuld trägt. Gegenüber Tele M1 wollte niemand Stellung nehmen. 

Dass ein Urteil ihre Schwester nicht mehr zurückbringt, das ist sich Erika Buchholzer bewusst. Die bald 60-Jährige aus Seengen hofft einfach, dass niemand mehr wegen solch eines Versäumnisses sterben muss. (pah)

Wir haben den Sirenentest nicht bestanden

Video: srf
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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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bebby
21.11.2018 21:04registriert Februar 2014
Das ist wirklich letztlich ein Versagen des Vieraugenprinzips. Absolut tragisch. Für mich neu war, dass es effektiv eine Softwarewarnung in solchen Fällen gäbe. Also hat eine Apotheke doch eine wichtigere Rolle, als ich ihr zugedacht hatte. Sonst gäbe es keinen Grund, wieso ein Arzt nicht direkt abgibt.
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