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Wegen Behördenfehler: Warum ein krimineller Kosovare nicht ausgeschafft wird

THEMENBILD ZUR KRIMINALSTATISTIK DES BFS --- Ein Polizist der Kantonspolizei Tessin legt einem Mann Handschellen an, am 28. Mai 2015, in Bellinzona. (KEYSTONE/Ti-Press/Carlo Reguzzi)
Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau will den straffälligen Familienvater ausschaffen. Wegen einem Behördenfehler, der sechs Jahre zurückliegt, wird der Kosovare nicht ausgeschafft. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Weil Behörden gepfuscht haben, wird ein krimineller Kosovare nicht ausgeschafft

Ein vorbestrafter Kosovare muss die Schweiz nicht verlassen. Er profitiert von einem Behördenfehler. Das Obergericht Aargau erklärt, warum es nicht anders entscheiden konnte.
31.03.2017, 08:03
Nicola Imfeld / az Aargauer Zeitung
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Vor zehn Tagen stand Dardan (Name geändert) aus dem Kosovo vor dem Aargauer Verwaltungsgericht. Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau will den straffälligen Familienvater ausschaffen.

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Sein Vorstrafenregister ist lang: bandenmässiger Diebstahl, Hausfriedensbruch,diverse Verkehrsdelikte und ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz.Gestern hat das Verwaltungsgericht Aargau unter dem Vorsitz von Marc Busslinger das Urteil bekannt gegeben.

Dardan und seine Ehefrau waren im Gerichtssaal während der mündlichen Urteilsverkündung anwesend und konnten aufatmen: Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde von Dardan gut – der 28-jährige Kosovare muss die Schweiz nicht verlassen.

Richter Busslinger erklärt nach der Urteilsverkündung gegenüber der az, dass das Verwaltungsgericht anders entschieden hätte, hätte man den Fall unmittelbar nach dem im August 2011 ergangenen Strafurteil des Bundesgerichts beurteilen müssen. Doch wegen «eines Behördenfehlers» sei das Wegweisungsverfahren während vier Jahren liegen geblieben. Dardan verdankt das Urteil also ausgerechnet jenen, die ihn jetzt ausschaffen wollten. Doch was war damals passiert?

Drogentransport nach Genf

Wir blenden acht Jahre zurück: Dardan sass 2009 für rund zwei Monate in Untersuchungshaft, weil er in Genf mit fünf Kilogramm Heroin im Kofferraum erwischt wurde. Diese Geschichte sei «dumm gelaufen», argumentierte er vor Gericht.

Er bestritt, vom Herointransport gewusst zu haben. Sein Kumpel habe ihm nicht gesagt, dass sich in seinem Kofferraum Drogen befinden. Diese Begründung nahmen ihm die Richter vor sieben Jahren nicht ab und verurteilten Dardan zu einer zweijährigen bedingten Gefängnisstrafe. Das Migrationsamt leitete daraufhin ein Verfahren ein, um den Kosovaren auszuschaffen. Doch weil Dardan das Heroin-Urteil bis vor Bundesgericht weiterzog, musste das Verfahren zweimal sistiert werden.

Letztlich glaubte ihm auch das Bundesgericht nicht und sprach ihn 2011 schuldig. Doch dann wendete sich das Blatt für Dardan: Das Migrationsamt nahm das Wegweisungsverfahren nach dem Bundesgerichtsurteil plötzlich nicht mehr auf. Entweder wurde den Aargauer Behörden das Urteil nicht zugestellt, oder es ging schlicht und einfach unter. Nur weil Dardan vier Jahre später beim Migrationsamt nachfragte, kam der Fall überhaupt wieder ins Rollen.

Richter Busslinger sagte gestern in seiner Urteilsbegründung zu Dardan: «Wir haben das öffentliche Interesse und Ihr privates Interesse gegeneinander abgewogen.» Nach dem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2011 sei das öffentliche Interesse an seiner Ausschaffung noch «sehr gross» gewesen.

Aber man müsse auch die letzten sechs Jahre – also die Zeitspanne zwischen 2011 und 2017 – berücksichtigen. Dardan habe seither nur noch wegen einer Schlägerei in einem Nachtclub mit der Justiz zu tun gehabt. Dort gebe es allerdings Ungereimtheiten, weil die Staatsanwaltschaft zwei Zeugen nicht sofort befragt habe und diese sich später nicht mehr an den Vorfall erinnern konnten.

«Weil zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes das Bundesgerichtsurteil über ein Jahr zurücklag, mussten Sie nicht mehr mit einer Wegweisung rechnen»
Bundesrichter Busslinger

Dardan akzeptierte den Strafbefehl damals trotzdem, weil er ansonsten riskiert hätte, dass sich seine bedingte zweijährige Freiheitsstrafe in einen tatsächlichen Gefängnisaufenthalt umgewandelt hätte. Aufgrund des inzwischen «gezeigten Wohlverhaltens» sei das öffentliche Interesse heute nicht mehr «sehr gross» sondern nur noch als «gross» einzustufen, konstatierte Busslinger.

Nachwuchs hilft Dardan

Demgegenüber stehe das private Interesse von Dardan. Weil er die albanische Sprache nicht beherrsche und bereits mit drei Jahren in die Schweiz kam, würde sich eine Wiedereingliederung im Kosovo als schwierig erweisen.

Das gemeinsame Kind mit seiner Ehefrau erhöhe sein privates Interesse weiter: «Weil zum Zeitpunkt der Zeugung des Kindes das Bundesgerichtsurteil über ein Jahr zurücklag, mussten Sie nicht mehr mit einer Wegweisung rechnen», sagte Busslinger. Deshalb sei das private Interesse von Dardan zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls als «gross» zu bewerten.

Dies führte zur Schlussfolgerung: «Beide Interessen sind gleich hoch, das heisst, es liegt kein überwiegendes öffentliches Interesse vor. Deshalb haben wir Ihre Beschwerde gutgeheissen.» Busslinger wies aber Dardan darauf hin, dass er sich ab jetzt überhaupt nichts mehr leisten könne und dies seine letzte Chance sei. Schon bei der «kleinsten Straftat» riskiere er die Wegweisung.

Dardan zeigte sich erleichtert über das Urteil. Er versprach, dass man sich nie mehr vor Gericht sehen werde und er keine Dummheiten mehr begehe. Das Staatssekretariat für Migration kann das Urteil innert 30 Tagen ans Bundesgericht weiterziehen. (aargauerzeitung.ch)

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