Die Initiative der CVP will die sogenannte Heiratsstrafe beseitigen: Ehepaare sollen im Steuerrecht gleich behandelt werden wie Unverheiratete. Vor allem Doppelverdiener-Ehepaare sind heute noch immer schlechtergestellt – was das Bundesgericht schon 1984 als diskriminierend erklärte. Mit der Initiative soll zudem verhindert werden, dass Ehepaare bei den Sozialversicherungen benachteiligt werden.
Die Heiratsstrafe betrifft hauptsächlich die Bundessteuer, denn die meisten Kantone haben ihre Gesetzgebung bereits angepasst. Laut dem Bundesrat sind derzeit noch rund 80'000 Ehepaare benachteiligt. Trotz allfälliger Abzüge und einem milderen Tarif zahlen sie im progressiven Steuersystem unverhältnismässig viel, weil ihre Einkommen zusammengerechnet werden.
Neben der CVP stellten sich im Parlament auch SVP, BDP und EVP hinter die Initiative. Dagegen waren FDP, SP, Grüne und GLP. Die Nein-Parole haben zudem die grossen Wirtschaftsverbände und der Gewerkschaftsbund gefasst.
Weil er dazu verpflichtet ist. Der Bundesrat erachtet die Initiative grundsätzlich als Möglichkeit, um die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren aufzuheben. Allerdings muss er sich dem Entscheid des Parlaments fügen. Dieses hat die Nein-Parole beschlossen.
Die Initiative definiert die Ehe als «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Mit diesem Passus hat sich die CVP keinen Gefallen gemacht. Andere Lebensformen würden per Verfassung von der Ehe ausgeschlossen.
Die CVP versuchte zu retten, was noch zu retten war: Die Gegner betrachteten ihre Initiative als Trick, um die Ehe für Homosexuelle zu verunmöglichen und die Individualbesteuerung langfristig zu verhindern. Deshalb zeigte sich die CVP bereit, die Ehedefinition zu streichen. Auch die eingetragene Partnerschaft sollte berücksichtigt werden. Ein entsprechender Gegenvorschlag zur eigenen Initiative scheiterte jedoch im Parlament. Angenommen wurde vorerst ein direkter Gegenvorschlag, der auf eine Ehedefinition verzichtete. Am Ende wurde dieser in der Schlussabstimmung des Ständerats ebenfalls überraschend abgelehnt.
Wird die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft verstanden, ist ein späterer Wechsel zur Individualbesteuerung wohl vom Tisch. Diese Einschränkung ging vor allem bürgerlichen Parlamentariern zu weit. Mit der Individualbesteuerung würden Ehepaare ihr Einkommen nicht mehr zusammen, sondern jeweils einzeln versteuern.
Den Ausschlag im Parlament gaben letztlich die hohen Kosten, welche die Initiative verursachen würde. Diese verlangt nämlich nicht nur eine Gleichbehandlung von Ehepaaren bei den Steuern, sondern auch bei den Sozialversicherungen. Die bürgerlichen Gegner warnen: Allein bei der AHV könnten Mehrausgaben von 2 Milliarden Franken drohen, wenn die Plafonierung von Ehepaarrenten aufgehoben würde. Bei den Sozialversicherungen seien die Ehepaare heute alles andere als benachteiligt, auch dank Erleichterungen. So kommen sie etwa in den Genuss von Witwenrenten, die unverheirateten Paaren nicht zustehen. Die Linke fürchtet sich dagegen vor Steuerausfällen. Die Abschaffung der Heiratsstrafe soll, je nach Umsetzung, zu Mindereinnahmen von bis zu 2.3 Milliarden Franken führen.
Die Heiratsstrafe soll abgeschafft werden – zumindest das wollen alle Parteien. Uneinig sind sie sich über die beste Form der Ehepaarbesteuerung. Wird die CVP-Initiative angenommen, könnte sie laut dem Bundesrat etwa mit einem Splittingsystem umgesetzt werden. Das gemeinsame Einkommen des Ehepaares wird demnach zu einem tieferen Satz besteuert als das gleich hohe Einkommen einer unverheirateten Person. Die CVP wünscht sich ein solches System. Gemäss dem Wortlaut ihrer Initiative sind jedoch alle Modelle der gemeinsamen Besteuerung möglich.
Wird die Initiative abgelehnt, stehen sämtliche Modelle zur Besteuerung offen. Auch die Individualbesteuerung. Der Bundesrat liebäugelt mit einen flexiblen Ansatz: Die Steuerbehörde soll bei Ehepaaren von Fall zu Fall prüfen, ob eine höhere Belastung vorliegt und die geschuldete Steuer gegebenenfalls reduziert werden kann. Dieses Modell wurde in der Vernehmlassung aber stark kritisiert.
Also bitte, entscheiden, gleichberechtigt, gesetzlich fixen, gut ist.