Neben dem Covid-Gesetz, den Pestiziden und der Totalrevisionen des CO2-Gesetzes stimmen wir am 13. Juni über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ab. Was das konkret bedeutet, von wem die Gesetzesänderung kommt und wer das Referendum dazu ergriffen hat, erfährst du hier:
Um die Schweizer Bevölkerung besser vor terroristischen Anschlägen schützen zu können, haben Bundesrat und Parlament neue rechtliche Massnahmen erschaffen. Die Polizei soll bei Verdacht auf Terrorismus präventiv und gezielt handeln dürfen.
Grund für die Gesetzesänderung seien die Zunahme an Anschlägen terroristisch motivierter Täter in Europa. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht.
Die Polizei könnte bei Personen, bei denen man von einer konkreten terroristischen Gefahr ausgeht, selbständig Massnahmen ergreifen dürfen. Zu den Massnahmen gehören elektronische Überwachungen, Melde- und Gesprächspflichten, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzungen sowie Ausreisebeschränkungen.
Im äussersten Fall kann auch Hausarrest angeordnet werden. Dafür ist jedoch eine richterliche Überprüfung erforderlich. Für Hausarrest gilt die Altersbegrenzung von 15 Jahren. Alle anderen Massnahmen dürfen bei Jugendlichen ab 12 Jahren angewendet werden. Betroffene dürfen jede von der Polizei angeordneten Massnahmen beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Jede Massnahme ist auf den Einzelfall abgestimmt. Den Vorrang erhalten mildere Massnahmen wie etwa Beschäftigungsprogramme oder psychologische Betreuung. Verschärfungen kommen erst zuwege, wenn die milderen Massnahmen nicht erfolgreich waren oder nicht eingehalten wurden.
Momentan kann die Polizei grundsätzlich erst Massnahmen ergreifen, wenn eine Person bereits eine Straftat begangen hat. Bei einem Verdacht sind der Polizei in der Regel die Hände gebunden.
Bund und Parlament reichen die aktuellen Instrumente zum Schutz vor Terrorismus nicht. Man müsse Terrorismus frühzeitig erkennen und bekämpfen. Gezielte Eingriffe der Polizei seien wichtig, um die Bevölkerung zu schützen. Die Massnahmen seien vereinbar mit den Grundrechten der europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtsabkommen der UNO.
In Hinblick auf die Menschen- und Grundrechte sei die Gesetzesänderung in vielen Hinsichten problematisch, finden die Jungen Grünliberalen, die Jungsozialist*innen, die Jungen Grünen und die Piratenpartei. Sie haben deshalb das Referendum ergriffen.
Angeschlossen haben sich zahlreiche Organisationen wie Amnesty Schweiz, humanrights.ch, grundrechte.ch oder das Netzwerk Kinderrechte Schweiz. Das sind ihre Argumente:
(cst)
"Die Polizei könnte bei Personen, bei denen man von einer konkreten terroristischen Gefahr ausgeht, selbständig Massnahmen ergreifen dürfen."
Ohne Richter ?
Das bedeutet, die Polizei kann jeden zu einem Terrorist erklären und dann machen was sie wollen ..🤔..
Das ist nichts anderes als ein Polizeistaat !🤮!
Wollen wir das ??
Wir haben eine Gewaltenteilung und die muss berücksichtigt und eingehalten werden, das ist hier aber nicht mehr der Fall. Darum ein NEIN!
- Gericht muss nur Hausarrest absegnen. Alles andere kann die Polizei verfügen auf einen "Verdacht". Was das konkret heisst steht nirgends. Schlimmstenfalls kann man missliebige Personen bestrafen
- ab 12 bzw 15 für Hausarrest
- wenn jemand tatsächlich verdäcjtig ist, zB einen Anschlag zu verüben, inwiefern wird diese Person mit einer Strafe auf Vorrat nichz sogar noch mehr angestachelt?
- Kauf von Materialien für Anschlag zB ist bereits heute eine Vorbereitung zur Straftat und somit strafrechtlich verfolgbar
Klares Nein!