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Alain Berset: «Es geht bei der PID nicht darum, Gott zu spielen» 

«Es geht nicht darum, Gott zu spielen», betont Bundesrat Alain Berset im Interview. Die Präimplantationsdiagnostik solle vielmehr einige wenige Paare vor schwierigen Situationen bewahren. Aufnahme vom ...
«Es geht nicht darum, Gott zu spielen», betont Bundesrat Alain Berset im Interview. Die Präimplantationsdiagnostik solle vielmehr einige wenige Paare vor schwierigen Situationen bewahren. Aufnahme vom April.Bild: KEYSTONE

Alain Berset: «Es geht bei der PID nicht darum, Gott zu spielen» 

Sollen wir mit der Präimplantationsdiagnostik in die Natur eingreifen? Der zuständige Bundesrat Alain Berset nimmt Stellung. 
26.05.2015, 08:1026.05.2015, 08:33
aargauer zeitung
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Aargauer Zeitung

Herr Bundesrat, wenn das Stimmvolk am 14. Juni die Vorlage zur Präimplantationsdiagnostik (PID) annimmt, greifen wir in Zukunft bei der Fortpflanzung in die Natur ein. Soll der Mensch Gott spielen?
Alain Berset: Es geht nicht darum, Gott zu spielen. Es geht darum, mit der PID einige wenige Paare vor schwierigen Situationen zu bewahren, die entweder Träger einer schweren Krankheit sind oder auf natürliche Weise kein Kind bekommen können. Und überhaupt: Wenn Sie medizinische Hilfeleistungen als Eingriffe in die Natur betrachten wollen, können Sie dies auch bei In-vitro-Fertilisationen, pränatalen Tests und Schwangerschaftsabbrüchen geltend machen – doch all dies ist längst etabliert und heute weitestgehend unbestritten. 

«Mit unserem PID-Verbot hingegen sind wir in Europa isoliert. Paare müssen für die Tests ins Ausland reisen, wir erleben einen eigentlichen Fortpflanzungstourismus.»

Die Medizin macht rasch Fortschritte, mit denen die Politik längst nicht mehr mitkommt. Sind wir Menschen grössenwahnsinnig geworden? 
Nein. Aber wir dürfen die Realität nun mal nicht ausser acht lassen: Pränatale Tests sind breit akzeptiert und werden praktiziert, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche müssen hierzulande nicht einmal begründet werden – in diesem Bereich sind wir fortschrittlich. Mit unserem PID-Verbot hingegen sind wir in Europa isoliert. Paare müssen für die Tests ins Ausland reisen, wir erleben einen eigentlichen Fortpflanzungstourismus. Ich bin ein Gegner einer Vogel-Strauss-Politik, die missachtet, dass die PID rundherum bereits erlaubt ist und praktiziert wird. Lassen wir sie in der Schweiz zu, können wir die Regeln selber festlegen. Diese sollen eng sein.

PID: So wird in Europa geregelt

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Bild: Screenshot/Kommittee ja zur Fortpflanzungsmedizin
Darum geht es
Selten spaltete eine Vorlage die Parteien derart wie der Verfassungsartikel zur Präimplantationsdiagnostik (PID) über den die Stimmbürger am 14. Juni befinden. Zwar wird erst in einem zweiten Schritt auf Gesetzesstufe über die konkrete Ausgestaltung der PID entschieden (das Volk wird sich bei einem Ja im kommenden Jahr nochmals zu diesen Details äussern können). Die Verfassungsänderung, um die es jetzt geht, hat aber sehr wohl wegweisenden Charakter. Wird sie abgelehnt, ist auch das Gesetz hinfällig. Kern der Gesetzesänderung wird die Zulassung von Untersuchungen ausserhalb des Mutterleibs sein. Der Bundesrat wollte diese lediglich jenen Paaren erlauben, die bekanntermassen Träger schwerer Erbkrankheiten sind. Viele von ihnen verzichten heute auf ein Kind, weil sie ihre Krankheit nicht weitergeben wollen. Das Parlament entschied jedoch, dass alle Paare, die auf Methoden der künstlichen Befruchtung zurückgreifen dürfen, die Embryos vor der Einpflanzung auf Erbkrankheiten und Chromosomen-Anomalien untersuchen lassen können. Statt 50 bis 100 wären das rund 6000 Paare pro Jahr. Mit der Zulassung der PID könnte der Widerspruch aufgelöst werden, dass Embryos zwar nicht im Reagenzglas, später aber im Mutterleib untersucht werden dürfen. Stellt sich heraus, dass das Kind krank oder behindert ist, entschliessen sich manche Paare zur Abtreibung, weshalb von «Schwangerschaft auf Probe» die Rede ist. In keiner einzigen der grossen Parteien herrscht Einigkeit: Diverse kantonale Sektionen weichen von den Empfehlungen ihrer Mutterpartei ab. Betrachtet man die nationale Ebene, gehören FDP, CVP, GLP, BDP und Grüne zu den Befürwortern. Die SP hat Stimmfreigabe beschlossen. Die SVP und die EVP lehnen die Vorlage ab. (sda/nch)

Es geht um eine ethisch heikle Frage: Soll wertes und unwertes Leben selektioniert werden? Die PID führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen gar nicht erst zur Welt kommen.
Das stimmt nur schon deshalb nicht, weil 90 Prozent der Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Gene beeinträchtigt sind. Zudem werden auch in Zukunft nicht alle betroffenen Paare eine PID machen. Denn diese bleibt selbstverständlich freiwillig. Es ist unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.  

«Wir öffnen nicht Tür und Tor. Im Vergleich zum Ausland, wo teilweise sogar die Auswahl von Retterbabys erlaubt ist, bleiben wir – zu Recht – sehr zurückhaltend.»

Der Bundesrat wollte die PID ursprünglich nur für Paare zulassen, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind. Das Parlament entschied aber, den Test allen Paaren zugänglich zu machen, die eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Können Sie guten Gewissens hinter dieser Vorlage stehen, so wie sie jetzt zur Abstimmung kommt?
Ja. Wir stimmen in zweieinhalb Wochen einzig über die Verfassungsänderung ab. Also darüber, ob wir die Voraussetzungen dafür schaffen wollen, dass die PID medizinisch erfolgversprechend durchgeführt werden kann. Der neue Artikel ist bis auf den letzten Buchstaben so formuliert, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Eine restriktivere Lösung, welche die PID gerade noch erlaubt, ist fast undenkbar. Wir öffnen nicht Tür und Tor. Im Vergleich zum Ausland, wo teilweise sogar die Auswahl von Retterbabys erlaubt ist, bleiben wir – zu Recht – sehr zurückhaltend. 

Sie versuchen, dieser Vorlage den Charakter einer Weichenstellung abzusprechen.
Es ist nicht so, dass ab dem 15. Juni landauf, landab PID-Tests durchgeführt würden. Es wird erst im Gesetz geregelt, wie und für welche Paare die PID erlaubt sein soll. Aller Voraussicht nach wird sich das Volk zu dieser konkreten Ausgestaltung im kommenden Jahr ebenfalls äussern können, weil die Gegner des Gesetzes bereits angekündigt haben, das Referendum zu ergreifen. Zudem werden in Zukunft nicht alle Paare, die auf künstliche Befruchtung setzen, eine PID durchführen. Wir rechnen damit, dass von den rund 6000 Fällen pro Jahr bloss einige hundert die PID wählen. Ein Grund hierfür könnte der hohe Preis sein: 10'000 Franken. Reiche Paare könnten sich den Test leisten, Arme nicht. 

Abstimmungen 2015
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Eine solche Zwei-Klassen-Gesellschaft müsste Ihnen als Sozialdemokrat zu denken geben.
Ja, das ist viel Geld. Es gibt aber kein Recht, Kinder zu haben, weshalb es nicht die Aufgabe der Gesellschaft ist, allen Menschen ihren Kinderwunsch zu finanzieren. Aus diesem Grund wird übrigens auch die In-vitro-Fertilisation nicht staatlich bezahlt. 

Weshalb bezahlen die Krankenkassen die PID nicht, damit sie sich jedes Paar unabhängig von seinem Vermögen leisten kann? 
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung, wenn jemand krank ist. Die PID gehört nicht zur Grundversorgung. 

Die Gegner der Vorlage monieren, ein Ja zur PID öffne die Büchse der Pandora. Wie garantieren Sie, dass wir unsere Kinder in einigen Jahren nicht quasi aus dem Katalog auswählen – und Geschlecht, Augen- und Haarfarbe dieser Designerbabys nach Mass bestellen?  Wo bleibt das Vertrauen in unsere direkte Demokratie? Schliesslich bedingt jede weitere Liberalisierung in diesem Bereich zwingend eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung. Das Volk hat also immer das letzte Wort. 

«Staatliche Verbote sollte es nur dort geben, wo es absolut notwendig ist.»

Was passiert bei einem Nein?
Dann bleibt das Verbot der PID in der Schweiz bestehen. Betroffene Paare werden wie schon heute nur zwei Möglichkeiten haben: Entweder sie reisen ins Ausland, um die Tests zu absolvieren; oder sie gehen eine Schwangerschaft auf Probe ein und brechen diese ab, wenn die pränatalen Tests eine schwere Erbkrankheit zeigen. Damit ist für die Eltern grosses Leid verbunden. 

Ablauf der In-vitro-Fertilisation vor und nach der Annahme der Gesetzesrevision 

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Bild: Screenshot/Kommittee ja zur Fortpflanzungsmedizin

Sie sind selbst dreifacher Vater. Hätten Ihre Frau und Sie eine PID gemacht, wenn Sie von Unfruchtbarkeit oder einer schweren Erbkrankheit betroffen gewesen wären?
Die Frage ist ziemlich theoretisch, weil meine Frau und ich nach unserem Wissensstand glücklicherweise nicht unter schweren Erbkrankheiten leiden. Aber mit Sicherheit wäre ich froh gewesen, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, eine PID zu machen, wenn wir das gewollt hätten. Staatliche Verbote sollte es nur dort geben, wo es absolut notwendig ist. 

Gemäss ersten Umfragen ist sehr ungewiss, ob das Stimmvolk zur PID Ja oder Nein sagen wird. Vergangene Woche haben Sie in einem Live-Chat auf 20minuten.ch Fragen der Online-Community beantwortet – unüblich für einen Bundesrat. Ist Ihre Angst vor einer Abstimmungsniederlage derart gross?
Ich bin überhaupt nicht nervös. Sondern einfach sehr froh, dass es zur PID eine solch intensive Debatte gibt. An dieser beteilige ich mich gerne auch via Live-Chat, schliesslich gehöre ich zur ersten Generation, die nicht mehr auf Schreibmaschinen gearbeitet hat. Seit meinem ersten Arbeitstag vor rund 20 Jahren habe ich eine E-Mail-Adresse. Zudem bin ich auf sozialen Medien aktiv. 

Eine zweite Vorlage, über die wir am 14. Juni abstimmen, betrifft Sie als Kulturminister, weil die Schweizer Kultur ja teilweise über die SRG finanziert wird. Weshalb soll das Stimmvolk die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) annehmen?
Das RTVG ist keine Revolution. Es ist schlichtweg eine Anpassung an die heutigen Gewohnheiten und Bedürfnisse. Ich kann mich noch gut erinnern, wie ich früher jedes Mal nach vorne zum Fernseher gehen musste, um überhaupt den Kanal zu wechseln. Heute schauen wir beispielsweise auch auf dem Mobiltelefon fern. Ein Nein zum RTVG würde mich vor allem aus einem Grund überraschen: Wie oft kann das Volk über eine Senkung einer Abgabe entscheiden? Selten bis nie. Mit der Revision zahlen wir rund 60 Franken weniger. 

Sie sagen es: Eigentlich geht es nur um das Inkasso-System, jetzt beherrscht die Service-public-Debatte aber den Abstimmungskampf.
 Ich denke nicht, dass die Bevölkerung schlecht über das Angebot der SRG denkt. Im Gegenteil: In der Schweiz gibt es nicht viele Institutionen, die solche Brücken schlagen zwischen den vier Sprachregionen. Die SRG hat eine wichtige Funktion inne: Den Zusammenhalt in der Schweiz zu fördern, auch über Co-Produktionen. Die heftige Kampagne gegen die SRG erstaunt mich deshalb etwas. 

Jetzt auf

Braucht es angesichts des Angebots von privaten und ausländischen Stationen wirklich 17 Radio- und 7 Fernsehsender und diverse Websites, die staatlich unterstützt werden?
Klar können wir darüber diskutieren. Es gilt dabei zu bedenken: Mit ihren vier Sprachregionen ist die Schweiz ein Spezialfall. Diese Vielfalt gehört zu unserem Land und macht auch seinen Reiz aus. Der Service public ist wichtig für die Identität der Schweiz.

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