Die Walliser haben Streit mit Grossraubtieren, die Zürcher hadern mit ihren Ölheizungen und die Schaffhauser wollen, dass man Bestechungen künftig nicht mehr von den Steuern abziehen darf. Insgesamt über 12 Vorlagen befindet das Stimmvolk in den unterschiedlichen Kantonen am Abstimmungssonntag. Hier eine Auswahl der fünf spannendsten Vorlagen:
Der Zürcher Kantonsrat will Öl- und Gasheizungen in die Vergangenheit entlassen. So sollen solche Heizungen, die ans Ende ihrer Lebensdauer gelangen, durch klimaneutrale Varianten ersetzt werden. Gegen diese Gesetzesvorlage hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen.
Der Kanton will mit dieser Massnahme die CO₂-Emissionen senken. Die Hauseigentümer hingegen befürchten die Kosten, die eine solche Umstellung verursacht.
Im Kanton Wallis wird über die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» diskutiert. Die Initianten wollen damit Fördermassnahmen für Luchse, Wölfe und ähnliche Raubtiere verbieten.
Interessant ist hier, dass es eigentlich gar nicht in der Macht des Kantons steht, eigene Wege im Umgang mit Grossraubtieren zu gehen. Trotzdem wurde eine Abstimmung vom Staatsrat zugelassen, damit sich «die Walliser Bevölkerung zum Thema äussern» kann, wie auf der Website des Kantons erklärt wird.
Wohnschutz-Initiativen sind in Basel kaum noch wegzudenken aus Abstimmungssonntagen. Seit 2018 befand die Stimmbevölkerung bereits über vier solcher Initiativen. Der Grund: Das Initiativkomitee ist unzufrieden mit er Umsetzung der bisherigen Begehren. Die Initiative sieht eine Bewilligungspflicht für den Umbau oder Abbruch fast aller Wohnungen sowie einen maximalen Steigerungswert des Mietzinses vor.
Der Kanton Schaffhausen passt sein Steuerrecht an die Bundesvorgaben an. Heisst: «Bestechungsgelder an Private und im Regelfall ausländische Bussen dürfen steuerlich nicht mehr als Aufwand geltend gemacht werden», wie es in den Abstimmungsunterlagen heisst. Bestechungsgelder an Amtsträger dürfen übrigens bereits heute nicht abgezogen werden.
Ausserdem sollen Unternehmen beim Kanton eine Erhöhung ihrer Steuern beantragen können. Damit sollen internationale Unternehmen den Bestrebungen nach einem Mindeststeuersatz gerecht werden können.
Auch der Kanton Genf stimmt über ein emotionales Thema ab – Ladenöffnungszeiten. Das neue Gesetz will, dass Läden an drei Sonntagen im Jahr bis um 17 Uhr offen haben dürfen. Zudem sollen die Öffnungszeiten am Samstag von 18 auf 19 Uhr und am Freitag von 19 auf 19:30 Uhr verlängert werden. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Die Gegner befürchten, dass mit dem neuen Gesetz die Rechte des Verkaufspersonals geschwächt werden. Bislang müssen Läden zwingend einen Gesamtarbeitsvertrag mit ihren Angestellten abschliessen, wenn sie an Sonntagen öffnen wollen. Mit dem neuen Gesetz würde diese Praxis umgangen, so die Gegner.
Das grösste Raubtier ist immer noch der Mensch, ich hol schon mal meine Flinte... 😈
😂