Tierversuche sind in der Schweiz für die Entwicklung von Medikamenten und Therapien erlaubt. Doch es gelten strenge Regeln. Sie werden nur dann bewilligt, wenn die Ergebnisse auf keinem anderen Weg erzielt werden können.
Die Initiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» fordert ein komplettes Tierversuchsverbot sowie ein Verbot von Menschenversuchen. Ausserdem sollen alle Produkte, die im Ausland an Tieren oder am Menschen getestet wurden, nicht mehr importiert werden dürfen.
Unter welchen Bedingungen Tierversuche in der Schweiz erlaubt sind, wer sich für und gegen die Initiative ausspricht und alles weitere Wissenswerte zur Volksinitiative, über die wir im Februar abstimmen, findest du hier:
Die Volksinitiative will alle Tier- und Menschenversuche in der Schweiz verbieten. Darüber hinaus möchten die Initianten den Import von Produkten verbieten, die vor der Herstellung an Tieren getestet wurden. So dürften im Ausland entwickelte Medikamente oder Impfstoffe, die so getestet wurden, nicht mehr importiert werden.
Stattdessen soll in die tierversuchsfreie Forschung investiert werden. Für das Komitee sind Experimente von nicht zustimmungsfähigen Tieren oder Menschen unentschuldbar.
Die Tierschutzgesetzgebung sieht vor, dass Tierversuche nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen.
Jedes Experiment muss beantragt und von der kantonalen Tierversuchskommission bewilligt werden. Die Forschenden müssen aufzeigen, dass die Vorteile für die Gesellschaft aus ihrer Forschung das Leiden überwiegen (Güterabwägung).
Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine tiergerechte Haltung. Das Gesetz schreibt vor, dass die Tiere so gehalten und ernährt werden müssen, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht beeinträchtigt werden.
Wer Tierversuche durchführen möchte, benötigt eine spezielle Ausbildung. Ausserdem sieht das Gesetz regelmässige Weiterbildungen vor.
Der Bund fördert die Anwendung von Alternativmethoden, welche Tierversuche komplett ersetzen oder mit weniger Versuchstieren auskommen.
Die Anzahl Tierversuche sinkt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2020 wurden laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) an insgesamt 556'107 Tieren Versuche durchgeführt. Seit 2015 ist ihre Anzahl um 18 Prozent gesunken.
Allerdings hat der Anteil schwer belastender Tierversuche zugenommen.
Das bedeutet? Tierversuche werden in vier Belastungskategorien eingeordnet. Je stärker das Experiment eine Belastung darstellt, desto grösser der Schweregrad.
Keine Belastung stellt beispielsweise die Tierbeobachtung dar. Beispiele, welche für Tiere eine leichte bis schwere Belastung darstellen, sind zum Beispiel die Erforschung neuer Impfstoffe oder der Funktionsweisen des Gehirns, die Bekämpfung von Pilzerkrankungen bis hin zu schwerwiegenden Eingriffen wie Amputationen.
Letztes Jahr wurden rund 20'000 Tiere einem Schweregrade 3 ausgesetzt – rund 1500 mehr als im Jahr davor. Über 60 Prozent davon waren Mäuse. Zu 94 Prozent wurden die Tierversuche mit starker Belastung zur Erforschung von Krankheiten beim Menschen vorgenommen.
Weitere Informationen zu den Belastungskriterien findest du hier.
Bei einer Annahme im Februar wäre die Schweiz das erste Land, welches ein komplettes Tierversuchsverbot einführen würde. Im internationalen Vergleich hat die Schweiz bereits eines der strengeren Tierschutzgesetze. In der EU werden Experimente des Schweregrades 0 beispielsweise nicht als Tierversuche deklariert.
Neben der Erforschung von neun Medikamente, Therapien oder Impfstoffen an Mäusen im Labor zählen auch Beobachtungsstudien von Elefanten im Zoo sowie Untersuchungen in freier Wildbahn als Tierversuch.
In der Schweiz gelten jegliche Untersuchungen an lebenden Tieren, welche eine wissenschaftliche Frage beantworten sollen, als Tierversuch – auch dann, wenn die Massnahmen keine direkte Belastung darstellen.
Die meisten Tierversuche wurden 2020 in der Krebsforschung vorgenommen. Ungefähr jeder dritter Tierversuch wurde 2020 für die Krebsforschung sowie für die Erforschung neurologischer Krankheiten (Schlaganfälle, Parkinson, Schädel-Hirn-Trauma etc.) eingesetzt.
Abgesehen von der Forschung an Krankheiten dienen Tierversuche auch der Tiermedizin, der Grundlagenforschung sowie dem Umweltschutz.
Tierversuche zur Entwicklung von kosmetischen Produkten sind in der Schweiz nicht ausdrücklich verboten. Aber: Kosmetika gelten nicht als unverzichtbar. Somit erfüllen kosmetische Artikel nicht den gesetzlichen Vorgaben für eine Bewilligung der Tierschutzverordnung.
Trotzdem kann für Kosmetik auf indirektem Weg an Tieren geforscht werden. Denn: Einige Inhaltsstoffe, welche für kosmetische Produkte verwendet werden, gehören zu Arzneipräparaten. Somit fallen sie nicht unter die Kosmetikbestimmungen.
Mäuse wurden 2020 gemäss BLV am häufigsten für Tierversuche eingesetzt, gefolgt von Vögeln, Ratten und Fischen, wobei die Anzahl Tierversuche an Mäusen stetig sinkt.
Mehrheitlich werden die Versuchstiere gezüchtet oder kommen von einer Versuchstierhaltung in inländischen oder ausländischen Einrichtungen. Manchmal werden auch Heim-, Nutz- oder Zootiere eingesetzt.
Das hängt sowohl vom Experiment als auch vom Versuchstier ab. Tiere, welche belastenden Eingriffen ausgesetzt waren, werden in den meisten Fällen nach Abschluss der Untersuchung eingeschläfert. Die Tötung muss dabei sowohl schnell und schmerzfrei vorgenommen werden, so will es das aktuelle Gesetz. Jene, bei denen man von keinen schweren Belastungen ausgeht, können mehrfach eingesetzt werden.
Hinter dem Initiativkomitee steht der Verein «IG Tierversuchsverbots-Initiative CH». Kein Tier liefere verlässliche Vorhersagen für andere Lebewesen, argumentieren die Initianten und Initiantinnen. Abgesehen davon seien die Versuche ethisch nicht vertretbar, da Tiere genauso wie Menschen Leid und Schmerz verspüren würden.
Ausserdem behinderen Tierversuche den Fortschritt. Das Komitee ist davon überzeugt, dass die Forschung viel modernere Methoden als Tierversuche zur Verfügung habe. Sinnvoller wäre es beispielsweise, mit menschlichen Zellen zu arbeiten. Die Initianten hoffen also diesbezüglich auf einen Fortschritt in der Medizin und Wissenschaft. Unterstützt werden sie dabei vor allem vom Tierschutz.
Das Anliegen hatte im Parlament keine Chance und wurde ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Aus Sicht des Bundesrates sind die Forderungen zu radikal. Man habe bereits eines der strengsten Tierversuchsgesetze. Zudem würde ein Verbot die Medizinforschung stark einschränken. In manchen Fällen, wie etwa zur Behandlung von Krebs, seien Tierversuche unumgänglich. Hinzu komme, dass wichtige Medikamente nicht mehr hergestellt und importiert werden könnten.
Neben dem Parlament lehnen auch der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse sowie einige Nichtregierungsorganisationen, darunter die Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK), die Initiative ab. Ein Tierversuchsverbot hätte starke Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Auch in der Wissenschaft stösst der Vorschlag auf Ablehnung.
Es sieht schlecht aus für die Initiative. Bisher liegen die Gegner in allen Umfragen teilweise deutlich vor den Befürwortern. An der Urne könnte es also laut Prognosen am Abstimmungssonntag eine Klatsche geben.
Ist denen eigentlich klar, dass mit Annahme einer solch radikalen Initiative pro Jahr hunderte wenn nicht tausende Menschen einfach sterben würden? Nur schon aufgrund einer kleinen Entzündung könnte man sterben. Solche Leute sind einfach weltfremd.