Wenn Minderjährige harten Alkohol wollen, dann kriegen sie ihn auch. Zumindest bei jedem dritten Vekräufer. Dies zeigen die Alkohol-Testkäufe, welche die Eidgenössische Alkoholverwaltung jedes Jahr durchführt. Im vergangenen Jahr sind 32 Prozent der Verkäufer auf die jugendlichen Tester hereingefallen.
Folgen hat dies für die meisten Verkäufer nicht. Auf nationaler Ebene fehlt eine rechtliche Grundlage, um die getesteten Verkäufer zu sanktionieren.
Werden sie aber ausserhalb von Testkäufen wegen eines solchen Vergehens angezeigt, droht ihnen ein Strafverfahren und eine saftige Geldstrafe. Bis zu 10'000 Franken für den Verkauf von Spirituosen an Minderjährige, bis zu 40'000 Franken, wenn Alkohol an unter 16-Jährige abgegeben wird.
Ab 2018 könnten diese drastischen Strafen massiv abgemildert werden. Neu soll es möglich sein, das Vergehen mit einer Ordnungsbusse abzustrafen. Sprich: Wer eine Flasche Whisky an Minderjährige verkauft, müsste neu nur noch 200 Franken berappen und der Fall wäre für ihn erledigt.
Die entsprechende Änderung der Ordnungsbussenverordnung ist derzeit in der Vernehmlassung.
Der Fachverband Sucht ist erbost: Die Busse um 95 Prozent und mehr zu senken, mache keinen Sinn, schreibt der Verband, dem mehr als 300 Fachorganisationen angehören, in einer Stellungnahme. «Dadurch untergräbt der Bundesrat die jugendspezifischen Präventionsbemühungen.»
Petra Bamberger, Generalsekretärin des Fachverbands Sucht, bekräftigt im Gespräch mit watson: «Ein Betreiber, zum Beispiel von einem Kleinkiosk, lässt sich von 200 Franken nicht abschrecken. Er versucht es einfach einmal.» Werde er dabei erwischt, mache dies nichts. «Bis dahin ist die Busse schon längst amortisiert.» Im Gegensatz zur heutigen Regelung hätten die 200 Franken Busse keine abschreckende Wirkung.
Folco Galli, Informationschef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement betont, dass auch mit der neuen Regelung die bisherigen Bundesgesetze in Kraft bleiben würden.
Sprich: Auch zukünftig könnten Händler, die absichtlich oder fahrlässig Alkohol an Minderjährige abgeben, strafrechtlich verfolgt und mit einer Busse bis zu 10'000 Franken bestraft werden. «Händler könnten also diese milde Strafnorm gar nicht systematisch ausnützen, und damit ginge auch nicht die abschreckende Wirkung der Strafbestimmung im Alkoholgesetz verloren», schreibt Galli.
Die Einführung der Ordnungsbussen hat gemäss dem Departement einen grossen Vorteil. Sie würde ermöglichen, «auch geringfügige Übertretungen gegen das Alkoholgesetz einfach, rasch und einheitlich zu sanktionieren.» Zum Beispiel wenn ein Händler an einem Fest ein Bier an eine Minderjährige verkauft.
Am einfachsten kommen Minderjährige in Bars (Erfolgsquote 54 Prozent), auf Festen (44 Prozent) und an Kiosken (43 Prozent) an Alkohol. Am vorbildlichsten schnitt 2016 das Verkaufspersonal in Tankstellenshops ab. Nur jeder fünfte Versuch der jugendlichen Tester war hier von Erfolg gekrönt. Vier von fünf wurden nach dem Ausweis gefragt und somit ertappt.
Der Kioskbetreiber Valora wollte sich gegenüber watson zur geplanten Neuregelung nicht äussern. Zu laufenden Vernehmlassungsverfahren nehme man keine Stellung. Der Kioskbetreiber schreibt aber: «Jugendschutz ist für Valora ein wichtiges Thema, zu dem wir unsere Mitarbeiter entsprechend schulen.»
An den Erhebungen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ist eines erfreulich: Verkaufsstellen, die schon in den Jahren zuvor getestet wurden, schneiden besser ab. Es gibt ihn also, den Lerneffekt.
Der Fachverband Sucht bezweifelt aber, ob dies in Zukunft immer noch der Fall sein wird. Es sei davon auszugehen, dass die Alkoholtestkäufe nur Wirkung entfalten, weil den Händler aufgezeigt werde, welche strengen Sanktionen ihnen allenfalls drohen, schreibt der Verband in ihrer Stellungnahme. «Eine Busse von 200 Franken erzielt nicht dieselbe, vermutlich sogar gar keine Wirkung.»