Der Krach in der Basler SVP erhält eine völlig neue Dimension. Wie Recherchen der bz Basel zeigen, läuft gegen den Parteisekretär Joël Thüring ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Im Raum steht der Verdacht, dass sich Thüring über Monate, wenn nicht Jahre heimlich Zugriff verschaffte auf die E-Mails des Basler SVP-Nationalrats Sebastian Frehner.
Frehner bestätigt gegenüber der bz: «Im Herbst 2017 kam es zu verschiedenen Vorkommnissen, die bei mir den Verdacht aufkommen liessen, dass jemand Zugriff auf meinen persönlichen E-Mail-Account des Parlaments hat.» Nach diversen – zum Teil langwierigen und umfangreichen – Abklärungen habe er deshalb anfangs April 2018 Strafanzeige gegen Unbekannt bei den baselstädtischen Strafverfolgungsbehörden eingereicht.
Aufgrund dieser Anzeige habe die Basler Staatsanwaltschaft in der Zwischenzeit ein Strafverfahren gegen Joël Thüring eröffnet und «gewisse Zwangsmassnahmen durchgeführt», so Frehner. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, stehe er für weitere Auskünfte bis auf weiteres nicht zur Verfügung.
Auch Thüring bestätigt die Anzeige: «Ich bin informiert über ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen eines Antragsdelikts.» Weitere Informationen gebe er zum aktuellen Zeitpunkt nicht preis. Für Thüring gilt die Unschuldsvermutung.
Der 34-Jährige ist der Dreh- und Angelpunkt der Basler SVP. Seit Jahren arbeitet er unermüdlich an seiner politischen Karriere. Der Parteisekretär ist einer der einflussreichsten Politiker im Basler Parlament. Vergangenes Jahr war er als Grossratspräsident von Amtes wegen der höchste Basler, sein bisheriger Karrierehöhepunkt.
Thüring gilt in seiner Partei als aussichtsreichster Anwärter für eine Kandidatur bei den nächsten Regierungsratswahlen. Offenbar wird bereits seit rund einem Monat gegen Thüring ermittelt. Grundlage der Anzeige von Frehner sind gemäss Recherchen der bz Abklärungen des Informatikdienstes des Bundes. Diesen hatte Frehner eingeschaltet, als er im Herbst 2017 Verdacht schöpfte.
Alle E-Mail-Konten des SVP-Nationalrates – auch seine geschäftlichen – liefen damals aus Sicherheitsgründen über dessen Mailserver. Im März 2018 erhielt Frehner als Antwort ein Dokument mit den Protokolldateien (Log-Files) der Monate August bis November 2017. Dabei handelt es sich um eine Auflistung, wann von welchem Gerät aus auf den E-Mail-Server zugegriffen wurde. Registriert werden die IP-Adressen, die jedem Gerät, das Zugang zum Internet hat, zugewiesen werden.
Dabei fiel den Angestellten des Informatikdienstes eine IP-Adresse auf, die regelmässig aufgelistet wurde. Bei dieser handelte es sich um diejenige des SVP-Parteisekretariats an der Kornhausgasse, dem Arbeitsort von Joël Thüring. Zwischen August und November 2017 – weiter zurück werden die Daten nicht gespeichert – hatte der Informatikdienst des Bundes rund 26'000 entsprechende Log-Files angelegt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass so oft zugegriffen wurde. Denn beim Lesen eines E-Mail-Postfachs werden mehrere Log-Files erstellt.
Insgesamt erfolgte in den vier Monaten rund ein Viertel aller Zugriffe auf den Mailserver aus dem SVP-Parteisekretariat. Der Informatikdienst des Bundes kam zum Schluss, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von der IP des SVP-Sekretariats auf die Mails von Frehner zugegriffen worden sei. Um hundertprozentig sicher sein zu können, braucht man aber die Daten des Internetproviders – und diese erhalten ausschliesslich die Strafverfolgungsbehörden.
Sollte sich der Verdacht gegen Thüring bestätigen, wäre dies ein Vorfall, der in der Basler und Schweizer Politik wohl einzigartig ist. Brisant ist vor allem auch, dass noch nicht klar ist, welche von Frehners Mails heimlich gelesen wurden: Frehner sitzt als selbstständiger Unternehmer in einer Reihe von Verwaltungsräten und weiteren Wirtschaftsgremien. Als Nationalrat ist er ausserdem Mitglied der Finanzkommission, einer der beiden mächtigen Oberaufsichtskommissionen, und erhält so auch äusserst heikle Unterlagen. Ganz zu schweigen vom potenziellen Eingriff in die Privatsphäre des Basler SVP-Politikers.
Der entsprechende Artikel 143 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird allgemein als «Hacker-Artikel» bezeichnet. Das Strafmass reicht von einer Geldstrafe bis zu Gefängnis von bis zu drei Jahren. Angesichts der bisherigen Indizien kann man in diesem Fall allerdings wohl nicht von einem eigentlichen Hacker-Angriff sprechen.
Dafür erscheint das Vorgehen deutlich zu amateurhaft. Möglich ist vielmehr, dass Thüring, der mit Frehner bis anfangs 2017 die gemeinsame Firma Aspero AG betrieb und dort als Administrator zeitweise auch für die Einrichtung der E-Mail-Konten zuständig war, noch über die Zugangsdaten des SVP-Nationalrats verfügte. Dafür spricht ebenfalls: Als Frehner den Verdacht schöpfte und seine Passwörter änderte, brachen die Zugriffe der IP ab.
Eduard Rutschmann, Vize-Präsident der SVP, nimmt Thüring in Schutz: «Er hat als Grossratspräsident unsere Partei hervorragend vertreten. Offenbar fürchtet nun jemand die Konkurrenz. Schlimm, dass man so gegen politische Konkurrenz vorgeht.» Er zweifle daran, was da behauptet wird. Es habe auch nie Anzeichen dafür gehabt, etwa dass ihm Thüring eine Mail gezeigt hätte oder Ähnliches. Gegen Thüring laufe derzeit in der Partei eine Intrige, sagt Rutschmann. «Man will ihn zerstören.» (bzbasel.ch)