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PC7 Absturz am Schreckhorn: Pilotenfehler war Absturzursache

Pilotenfehler führte 2017 zu PC-7-Absturz am Schreckhorn

20.08.2019, 08:2320.08.2019, 09:21
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HANDOUT - Die Absturzstelle einer PC-7 der Schweizer Luftwaffe im Gebiet des Schreckhorn im Berner Oberland am Dienstag, 12. September 2017. Ein Milizmilitaerpilot war am Dienstag gegen 8.30 Uhr mit d ...
Die Absturzstelle der PC-7. Bild: VBS/SCHWEIZER LUFTWAFFE

Nun ist klar, weshalb ein PC-7 im September 2017 am Schreckhorn abgestürzt ist: Der Pilot flog trotz ungenügender Sichtverhältnisse nach den Regeln des Sichtflugs statt im Instrumentenflugverfahren. Dies teilte die Militärjustiz am Dienstagmorgen mit.

Der Pilot kam ums Leben, als das Flugzeug vom Typ Pilatus PC-7 Turbo-Trainer am 12. September 2017 in die Westflanke des Schreckhorns in den Berner Alpen prallte. Der Untersuchungsrichter der Militärjustiz hat die vorläufige Beweisaufnahme auf Auftrag des Kommandanten der Luftwaffe durchgeführt.

In seinem Schlussbericht hält er fest, dass sich das Flugzeug der Luftwaffe zum Zeitpunkt des Unfalls in den Wolken befunden habe. Es kollidierte rund 100 Meter unterhalb des Gipfels mit dem Schreckhorn. Der Pilot hätte im Rahmen eines individuellen Trainings von Payerne VD nach Locarno TI und wieder zurück fliegen sollen. Er sei als sehr erfahrener Militärpilot qualifiziert gewesen.

Ohne Flugdatenschreiber

Der Untersuchungsrichter kommt nun zum Schluss, dass der Pilot aufgrund der vorherrschenden Wetterlage bei der Überquerung des Alpenhauptkamms das falsche Verfahren gewählt habe - Sicht- statt Instrumentenflug - oder zumindest der Einsatzzentrale per Funk nie einen formell korrekten Wechsel gemeldet habe. «Somit stellt ein fliegerischer Aspekt die Unfallursache dar», schreibt die Militärjustiz.

Der PC-7 hat keine eigenen Flugdatenschreiber - der Unfall musste deshalb über die Auswertung von Flugplänen und anhand von Datensätzen der Luftraumüberwachung rekonstruiert werden.

Piloten besser für Funk schulen

Ob das Verhalten des Piloten militärstrafrechtlich relevant sei, könne offenbleiben. Weil er ums Leben gekommen sei, bestehe ein Verfahrenshindernis. Korpskommandant Aldo Schellenberg hat den Antrag des Untersuchungsrichters gutgeheissen, auf eine weitere militärstrafrechtliche Verfolgung zu verzichten. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Der Untersuchungsrichter regt allerdings an zu prüfen, ob erfahrene Piloten gezielt geschult werden sollen, um die Funkdisziplin aufzufrischen. Ferner sei der Einbau von elektronischen Positions- und Kollisionswarngeräten im PC-7 zu prüfen. (sda)

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