Schweiz
Blaulicht

Mit 2.61 Promille vor der Polizei geflüchtet

Plusieurs centaines de motards ont participes a la 4eme edition de Toutes en Moto et aux grand defile a travers la ville de Geneve, ce dimanche 10 avril 2016. Pour la 4eme annee consecutive, l'as ...
Statt 60 km/h beschleunigte der Töfffahrer auf 200 km/h. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Diese Strafe erwartet dich, wenn du mit 2.61 Promille vor der Polizei flüchtest

Ein 57-jähriger Schweizer musste sich wegen einer rasanten Töfffahrt vor dem Bezirksgericht Lenzburg verantworten. Bei dieser war er vor der Polizei geflüchtet und sturzbetrunken gewesen.
03.07.2018, 05:46
Janine Gloor / az Aargauer Zeitung
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Es kommt selten vor, dass sich ein Beschuldigter im Gerichtssaal so benimmt. Manche werden vor dem Richter still, andere brausen auf. Dieser Beschuldigte war weder besonders leise noch laut, sondern frech. Die Frage des Gerichtspräsidenten Daniel Aeschbach, ob der Beschuldigte verstanden habe, warum er hier sei, gehört zu jeder Verhandlung. Die Antwort fiel ungewohnt aus: «I ghöre no guet.»

Als erster Teil einer Gerichtsverhandlung werden Beschuldigte zu ihrer Person befragt. Auf die Frage nach seinem Beruf antwortete der 57-jährige Schweizer: «Das geht niemanden etwas an.» Auf die Frage, wie es ihm gesundheitlich gehe: «Ohne euch besser.» Auf die Frage, ob er einen Freundeskreis pflege: «Sie stellen ziemlich blöde Fragen.» Zu seinen Zukunftsplänen: «Da müssen Sie Mike Shiva anrufen.»

58 Menschen auf einem Motorrad?

Video: srf

Polizei komplett ignoriert

Grund für die Gerichtsverhandlung war unter anderem eine Töfffahrt im Juli 2016. Der Beschuldigte verliess kurz nach neun Uhr ein Restaurant in Hunzenschwil, bestieg seine Suzuki und fuhr in Richtung Suhr. Wegen seines Fahrstils fiel er einer Polizeipatrouille auf. Unsicher sei er gefahren. Die Polizisten versuchten, den Töfffahrer anzuhalten.

Doch es gelang ihnen nicht einmal, ihn auf sich aufmerksam zu machen. In Hunzenschwil kam die Haltekelle zum Einsatz. Der Töfffahrer zeigte keine Reaktion und fuhr auf die T5. Dort schrie ihn ein Polizist durch das offene Fenster an; er solle anhalten. Unbeirrt bretterte der Töfffahrer weiter. Die Verfolgungsjagd führte über die Tellistrasse, wo sich der Beschuldigte mittels Rechtsüberholen zwischen anderen Autos durchschlängelte.

Auf der Bibersteinerstrasse konnten die Polizisten wieder auf die Höhe des Töffs aufschliessen. Dieses Mal versuchten die Polizisten via Lautsprecher, den Mann zum Stoppen zu bringen. Der Töfffahrer fuhr unbeeindruckt weiter nach Küttigen. Dort schien das Ende der Verfolgung absehbar. Ein Auto der Stadtpolizei kam dem Töfffahrer entgegen.

Als er dies bemerkte, machte er eine Vollbremsung und riss den Töff herum. Das Polizeiauto hinter ihm stand quer auf der Strasse, doch dem Mann gelang es, sich zwischen dem Auto und einer Gartenmauer durchzuzwängen und seine Fahrt im Quartier fortzusetzen.

Mit ungefähr 50 Stundenkilometern raste er durch die Tempo-30-Zone und hielt unvermittelt vor einem Mehrfamilienhaus in Aarau – dem Haus seiner Exfrau – , wo ihn die Polizisten schliesslich überwältigen konnten. Sie brachten ihn zurück an seinen Wohnort, wo der Beschuldigte am gleichen Abend noch einen Lieferwagen klaute. Dieser wurde Tage später mit DNA-Spuren des Mannes in Aarau gefunden.

Wär hätte nicht gern ein fliegendes Motorrad?

Video: watson

Töfffahrer war sturzbetrunken

Bei der Beantwortung der Fragen zur Verfolgungsjagd zeigte sich der Beschuldigte kooperativer. An die Kelle könne er sich noch erinnern. Daran, dass er eine Strassensperre durchbrochen hatte, nicht.

«Ich wundere mich, dass ich die Maschine überhaupt starten konnte», sagte er. Auch das Gesamtgericht zeigte sich verwundert. Wie der Drogentest ergab, hatte er rückgerechnet zwischen 1.92 und 2.61 Promille Alkohol im Blut, sowie die Rückstände eines Medikamentes, das bewusstseinsstörend wirken kann. Den Fahrausweis hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr.

Die Liste der Straftaten, die dem Mann vorgeworfen wurden, beinhaltet zudem Diebstahl von Fahrzeugen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Gewalt gegen die Behörden. Und dies scheint keine neue Entwicklung im Leben des Mannes zu sein. Ein als Zeuge anwesender Polizist gab an, den Namen des Mannes schon gekannt zu haben, bevor er ihn zum ersten Mal antraf.

Der Beschuldigte wurde zu 12 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt, zusammen mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 10 Franken und einer Busse von 1500 Franken. Der Töffraser, der aktuell auch gerade eine Freiheitsstrafe verbüsst, gab an, dass er das Urteil nicht weiterziehen werde. «So kann ich das Zimmer gleich behalten.» (aargauerzeitung.ch)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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abishot
03.07.2018 06:35registriert November 2015
wow, einfach nur wow... was für ein schlauch
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Zum Kommentar
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Hardy18
03.07.2018 09:18registriert Oktober 2015
...dann kann ich das Zimmer gleich behalten. 😂
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13
So mies wird das Wetter am Wochenende, aber wir hätten da ein paar Ideen für dich

Die Badehose war schon entstaubt, der Grillplatz gereinigt. Und nun kommt doch der Winter zurück. Die Schweiz hat gerade mit Minimaltemperaturen um den Gefrierpunkt zu kämpfen. Der April zeigt sich also wieder von seiner widerspenstigen Seite.

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