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Bundesrat: 300 Millionen Franken Wiedergutmachung für Verdingkinder

Administrative Verwahrung

Bundesrat: 300 Millionen Franken Wiedergutmachung für Verdingkinder

14.01.2015, 12:1711.11.2020, 09:19
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ARCHIV --- Aufnahme eines Verdingkindes waehrend der Arbeit, aufgenommen im Jahr 1945. Das Unrecht an Opfern fuersorgerischer Massnahmen bis in die 1980er-Jahre soll gesetzlich anerkannt werden. Der N ...
Arbeiten: Verdingkinder hatten ein hartes Leben.Bild: PHOTOPRESS-ARCHIV

Verdingkinder haben in der Schweiz viel Unrecht erlitten - wie auch die Opfer von Fremdplatzierungen und fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Bis weit in das 20. Jahrhundert wurden Schweizer Kinder versteigert, zur Arbeit gezwungen, misshandelt und missbraucht. Frauen wurden unter Zwang sterilisiert oder zur Abtreibung gezwungen. Kinder wurden gegen den Willen ihrer Mütter zur Adoption freigegeben oder in Waisenhäuser platziert.

Der Bundesrat will nun der Wiedergutmachungsinitiative, die eine Entschädigung der Opfer dieser Machenschaften fordert, einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Er schlägt vor, die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen mit bis zu 300 Millionen Franken zu entschädigen. Die Initiative verlangt 500 Millionen Franken.

Mit einem Gesetz könnten die Geschehnisse aber rascher als über eine Verfassungsänderung aufgearbeitet werden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Dadurch würden möglichst viele Opfer noch in den Genuss der Wiedergutmachung kommen.

Bis nächsten Sommer will der der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Diese soll neben finanziellen Leistungen in der Grössenordnung von 250 bis 300 Millionen Franken auch das geschehene Unrecht gesetzlich anerkennen, die Akten sichern und die Akteneinsicht für die Betroffenen regeln.

Breite Unterstützung

ZUM SOFORTHILFEFONDS FUER OPFER FUERSORGERISCHER ZWANGSMASSNAHMEN STELLEN WIR IHNEN AM DIENSTAG, 15. APRIL 2014, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Ehemalige Verdingkinder und Opfer von fuersorgeri ...
Bild: KEYSTONE

Die Initiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen» ist im Dezember mit fast 109'000 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt die Einrichtung eines Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken zur Entschädigung der am schwersten betroffenen Opfer. Über die Finanzierung schweigt sich die Initiative aus.

Diese wurde vom Unternehmer Guido Fluri lanciert. Im Initiativkomitee sind neben Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenenorganisationen Mitglieder aller Bundeshausfraktionen mit Ausnahme der SVP vertreten.

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren im 20. Jahrhundert in der Schweiz gegen mindestens 20'000 Menschen angeordnet worden. Manche wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt.

Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt. Erst 1981 wurde die Praxis der administrativen Zwangsversorgung gestoppt. Im Verlauf der letzten Jahre gab es erste Schritte zur Rehabilitierung der Betroffenen.

An einem Gedenkanlass bat Justizministerin Simonetta Sommaruga im April 2013 die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung. Ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin nicht vorgesehen. Vorerst gibt es nur einen Soforthilfefonds.

Soforthilfe noch bis im Sommer

Bisher erhielten Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen rund drei Millionen Franken an Soforthilfe. Zwischen Juni und Dezember 2014 gingen rund 650 Gesuche beim Ausschuss des Soforthilfefonds ein. 450 Gesuche wurden geprüft, in über 400 Fällen wurden Beiträge ausbezahlt - durchschnittlich in der Höhe von rund 8000 Franken pro Person. Die Frist für Soforthilfe-Gesuche läuft Ende Juni 2015 ab.

Neben der Soforthilfe hatte ein von Justizministerin Simonetta Sommaruga ins Leben gerufener Runder Tisch die Schaffung von Gesetzesgrundlagen für finanzielle Leistungen vorgeschlagen. Diese sollen es ermöglichen, allen Opfern - nicht nur denjenigen, die sich heute in einer finanziellen Notlage befinden - gewisse finanzielle Leistungen als Anerkennung des erlittenen Unrechts und als Zeichen gesellschaftlicher Solidarität zukommen zu lassen. (aeg/sda)

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