Zwischen 2011 und 2017 hat die Anzahl der Zulassungen zum Zivildienst kontinuierlich zugenommen. Nach Ansicht des Bundesrats ist die Anzahl zu hoch.
Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat den Zivildienst unbeliebter machen:
Aktuell gilt, dass Zivildienstler 1,5 Mal mehr Diensttage leisten, als sie in der Armee leisten müssten. Mit der Mindestanzahl von 150 zu leistenden Diensttagen im Zivildienst müssen Angehörige der Armee (AdA) bei einem Wechsel in den Zivildienst ab dem Zeitpunkt des ersten WK mehr Diensttage leisten, als sie es heute tun.
Die Wartefrist soll für AdA eingeführt werden, die zum Zeitpunkt der Bestätigung des Gesuchs zum Zivildienst in die Armee eingeteilt sind. Während der Wartefrist bleibt die Pflicht bestehen, weiterhin Militärdienst zu leisten.
Zur Berechnung der noch zu leistenden Diensttage im Zivildienst gilt der Faktor 1,5. Bislang galt für diese Kader der Faktor 1,1.
Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn-oder Veterinärmedizinstudium erfordern.
AdA, die alle Ausbildungsdiensttage geleistet haben, sollen nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden – es sei denn, sie seien zu einem Aktiv- oder Assistenzdienst aufgeboten.
Es besteht eine jährliche Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung.
Gesuchsteller aus der RS, die zum Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben, müssen ihren langen Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen (heute: bis zum Ende des dritten Kalenderjahrs nach Zulassung).
Einsätze im Ausland sind nicht mehr möglich. Der Tätigkeitsbereich «Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe» bleibt bestehen, denn Zivildienstpflichtige können weiterhin in der Schweiz in diesbezüglichen Projekten eingesetzt werden.
(jaw)