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Bundesrat

Wie die SP einen gewählten Bundesrat zum Verzicht nötigte

SP-Nationalrat Francis Matthey erklärt am 10. März 1993 seinen Verzicht auf das Amt des Bundesrats.
SP-Nationalrat Francis Matthey erklärt am 10. März 1993 seinen Verzicht auf das Amt des Bundesrats.
Bild: KEYSTONE

Ausschlussklausel der SVP sorgt für Ärger – dabei trieb es die SP einst noch weiter

Die SVP tut alles, um die Wahl eines «wilden» Kandidaten in den Bundesrat zu verhindern – inklusive sofortigen Ausschluss aus der Partei. Die Empörung darüber wirkt scheinheilig.
26.11.2015, 13:2402.12.2015, 14:48
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In zwei Wochen findet die Gesamterneuerungswahl des Bundesrats statt. Für Aufregung sorgt nur eine Personalie: Wer wird Nachfolger von Eveline Widmer-Schlumpf (BDP)? Mit grösster Wahrscheinlichkeit wird ein SVP-Bewerber (Frauen stehen nicht zur Debatte) ihren Sitz übernehmen. Die Partei hat ein Dreierticket mit den Nationalräten Thomas Aeschi (Zug), Guy Parmelin (Waadt) und dem Tessiner Regierungsrat Norman Gobbi nominiert.

Die Begeisterung hält sich in Grenzen. Viele sehen darin eine verkappte Einerkandidatur des treuen Blocher-Gefolgsmannes Aeschi. Für Unmut sorgen auch die Manöver, mit denen die SVP die Wahl eines nicht offiziellen Kandidaten unter allen Umständen verhindern will. So mussten alle elf Bewerber, die sich bei der internen Findungskommission gemeldet hatten, gemäss der NZZ schriftlich versichern, dass sie eine Wahl gegen den Willen der Partei ablehnen werden.

Das SVP-Kandidatentrio Norman Gobbi, Thomas Aeschi und Guy Parmelin (von links).
Das SVP-Kandidatentrio Norman Gobbi, Thomas Aeschi und Guy Parmelin (von links).
Bild: RUBEN SPRICH/REUTERS

Als zusätzliche Sicherung hat die SVP nach der Abwahl von Christoph Blocher 2007 eine Klausel in ihre Statuten aufgenommen, wonach ein nicht nominierter Kandidat bei Annahme der Wahl automatisch aus der Partei ausgeschlossen wird. Der St.Galler Staatsrechtler Philippe Mastronardi bezeichnete diese Ausschlussklausel in der NZZ als verfassungswidrig, weil sie die Wahlfreiheit der Bundesversammlung in unzulässiger Weise einschränke.

Hintertür eingebaut

Die SVP weist diese Interpretation zurück. Das Parlament könne einen «wilden» Kandidaten wählen und dieser die Wahl auch annehmen, nur werde er dann aus der Partei ausgeschlossen. Ausserdem hat sie eine «Hintertür» eingebaut: Bundeshausfraktion und Zentralvorstand können jeweils mit Zweidrittelmehrheit beschliessen, den Ausschluss rückgängig zu machen. Und je nach Verlauf der Wahl könnte die SVP wohl auch im Eilverfahren einen Kandidaten nachnominieren.

Trotzdem betrachten Politiker aus anderen Parteien die Ausschlussklausel als Zwängerei. Der Baselbieter SP-Nationalrat Eric Nussbaumer bezeichnete sie gegenüber dem Tages-Anzeiger als «Hinderungsgrund für einen zweiten SVP-Sitz». Die Bundesversammlung stehe vor einem Grundsatzentscheid: «Es geht darum, wie wir mit einer Partei umgehen, welche die Wahlfreiheit des Parlaments nicht respektiert und mit ihren Initiativen rechtsstaatliche Prinzipien verletzt.»

Der verhinderte Bundesrat

Den zweiten Punkt kann man der SVP ankreiden. Was jedoch den fehlenden Respekt vor der Wahlfreiheit des Parlaments angeht, sollte Nussbaumer einen Blick in die Annalen seiner eigenen Partei werfen. Ausgerechnet die SP ist verantwortlich für den bislang einzigen Fall in der Geschichte des Bundesstaats, in dem ein von der Bundesversammlung bereits gewählter Kandidat von seiner Partei zum Verzicht auf das Bundesratsamt genötigt wurde.

Nach dem Rücktritt des Neuenburgers René Felber wollte die SP 1993 endlich eine Frau in den Bundesrat bringen. Zehn Jahre zuvor war sie mit Lilian Uchtenhagen gescheitert. Nach einer wüsten Schlammschlacht wählte das Parlament den Solothurner Otto Stich. Nun wiederholte sich das hässliche Spektakel. Die SP nominierte als einzige Kandidatin die Genfer Nationalrätin Christiane Brunner, die den Bürgerlichen suspekt war. Ihre Patchworkfamilie wurde ihr ebenso angekreidet wie ihr Aussehen. So wurde sie despektierlich als «Serviertochter» bezeichnet.

Prompt wählte die bürgerliche Mehrheit am 3. März 1993 den Neuenburger National- und Staatsrat Francis Matthey im zweiten Wahlgang in den Bundesrat. Die Empörung war riesig, erneut hatten die Bürgerlichen die Wahl einer Frau verhindert. Matthey bat nach Rücksprache mit der SP-Fraktion um eine Woche Bedenkzeit. Der Druck, der auf ihm lastete, war gewaltig. Parteipräsident Peter Bodenmann und Generalsekretär André Daguet nahmen Matthey in seinem Haus so lange in den Schwitzkasten, bis er sich zum Verzicht auf die Wahl bereit erklärte.

Dreifuss als Kompromiss gewählt

Am 10. März trat Francis Matthey mit versteinerter Miene ans Mikrophon und gab seinen Entschluss bekannt: «Ich muss meine Wahl in den Bundesrat ablehnen.» Wirklich verwunden hat er diese Demütigung nie. Doch auch die SP musste nachgeben, sie nominierte neben Brunner die kaum bekannte Gewerkschafterin Ruth Dreifuss. Sie wurde im zweiten Wahlgang mit 144 Stimmen in die Landesregierung gewählt. Es war das Ende der peinlichsten Bundesratswahl in der Geschichte der Schweiz.

Ruth Dreifuss (l.) wurde gewählt, Christiane Brunner unterlag.
Ruth Dreifuss (l.) wurde gewählt, Christiane Brunner unterlag.
Bild: KEYSTONE

Man kann das Verhalten der SP mit dem Grundsatz «Der Zweck heiligt die Mittel» rechtfertigen. Dreifuss war nach Elisabeth Kopp erst die zweite Frau im Bundesrat. Weniger erfreulich ist die Tatsache, dass sie im Umgang mit der SVP wiederholt die gleichen Spielchen praktizierte wie einst die Bürgerlichen mit ihr. «Wenn es darum geht, unliebsame Kandidaten der politischen Gegner zu verhindern, gelten andere Massstäbe», urteilte die NZZ.

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Bei der Wahl von Samuel Schmid als «wilder» Kandidat im Jahr 2000 war dies ebenso der Fall wie bei der ominösen Abwahl von Christoph Blocher 2007 und ein Jahr später beim knapp gescheiterten Versuch, Hansjörg Walter anstelle von Ueli Maurer in den Bundesrat zu befördern. Man darf das rigide Verfahren der SVP kritisieren, mit dem sie die Wahl eines nicht genehmen Kandidaten verhindern will. Angesichts dieser Beispiele aber ist es nicht unverständlich.

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26 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Sapere Aude
26.11.2015 14:33registriert April 2015
Der Vorwurf ist berechtigt und hinterlässt einen miesen Geschmack, wenn man die Aussagen einiger Exponenten der SP liesst. Der Unterschied liegt in der Zielsetzung. Die SP wollte nach dem Rücktritt von Kopp zumindest eine Frau im BR vertreten haben, die SVP will einen loyalen Parteisoldat im BR. Ausserdem wurde Brunner nicht in erster Linie aufgrund ihrer politischen Position nicht gewählt, sondern weil sie eine Frau war. (Schlammschlacht ein Indiz dafür) Natürlich heiligt der Zweck nicht die Mittel, ein Doppelticket mit zwei Frauen von Beginn weg, wäre wohl die bessere Alternative gewesen.
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JKF
26.11.2015 13:58registriert April 2014
Der Artikel spricht die Problematik und die Vergangenheit exakt und ohne grosse Umschweife an, was ich als sehr wichtig empfinde. Die Beweggründe der SP waren, aus meiner Sicht, völlig andere, als sie der SVP nun zu unterstellen sind. Die grösste Schweizer Partei bringt es nicht fertig nur eine Frau aufzustellen, während dies bei der SP entscheidend war und noch mit Frau Dreyfuss wiederholt werden konnte. Natürlich heiligt dieser Zweck nicht die Mittel, aber es ist für mich der entscheidende Unterschied. Des Weiteren hat die SP nicht eine Klausel, die den Ausschluss vorsieht, aufgenommen.
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Luca Brasi
26.11.2015 15:01registriert November 2015
Für Herrn Blunschi mag es ja eine Lappalie sein, dass zu dieser Zeit nicht eine Frau im BR war, obwohl sie 50% der Bevölkerung ausmachen und im Halbkanton Appenzell Innerrhoden erst 1990 die Frauen das Wahl- und Stimmrecht erhielten. Die SP hat nie das Parlament in seiner Entscheidung eingeschränkt, aber wenn ein Kandidat ablehnt, hat das auch eine Bundesversammlung zu akzeptieren. Matthey hat gesagt, dass er seinen Entscheid nie bereut habe, aber das Amt gerne ausgeübt hätte. Er hat aber auf die Stimmen der Frauen (nicht nur der SP) gehört und empfand deren Ausschluss nicht als Lappalie.
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