Es ist schwierig, in diesem 60-jährigen Romand, der am Dienstagnachmittag im Sitzungssaal 1 des Bezirksgerichts Zürich antritt, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun, einen Abfallsünder zu erblicken. Abfallsünder, das sind ja Menschen mit verschlagenen Gesichtern und buckelhaftem Gang, die zu unchristlicher Uhrzeit an Sammelstellen herumlungern, die Taschen voller ausgewaschener Joghurt-Becher und eingeknickter Schnittwurst-Verpackungen.
Dem rechtschaffenen Bürger begegnen sie jedenfalls für gewöhnlich nur auf Boulevard-Titelseiten, wecken dann aber ein Gefühl natürlichen Abscheus, ähnlich dem Öffnen einer Tupperware-Dose von der letzten Frühlingsspaghettata.
Umso erstaunter ist man ob dem tadellosen Anblick des Beschuldigten: massgeschneiderter Anzug (dunkelblau), der gestärkte Hemdkragen (rosa) keck hervorlugend, fein gerippte Socken (dunkelblau). Höchstens die Halbschuhe, leicht abgetragen und mit erkennbaren Altersflecken, lassen einen Hauch von Nachlässigkeit durchschimmern, aber das kann auch einem gepflegten savoir-vivre zugeschrieben werden – ausserdem zahlt man heute viel Geld, um sich einen so wertigen Retro-Chic an die Fusssohle zu heften.
Und doch steht der Anwalt aus dem Welschland nun als Beschuldigter vor Gericht, angeklagt des Verstosses gegen Paragraf 14 Absatz 1 des Abfallgesetzes, welches das Ablagern oder Stehenlassen von Abfällen im Freien auf öffentlichem und privatem Grund verbietet. 234 Verzeigungen gegen das Abfallgesetz stellte die Stadt Zürich 2016 aus, 2017 waren es noch mehr.
Einer dieser Strafbefehle traf den Juristen C. Wie konnte das passieren?
Am Anfang steht eine Papier-Tragetasche eines grossen Schweizer Grossisten, in leerem Zustand Hutersatz, Faltobjekt, oder untauglicher Fallschirm. In gefülltem Zustand und am falschen Ort gelagert: corpus delicti.
Irgendwann zwischen 20. Juli und 2. August 2017 fiel ein solches den Abfalldetektiven im Zürcher Kreis 7 in die Hände, Ermittler im endlosen Kampf gegen die Vermüllung der Stadt. Die Detektive förderten laut Anklageschrift Essensreste, Tetrapack, Lebensmittelverpackungen und Plastikfolien zutage – und zwei Briefe; eine Parkbusse aus Freiburg im Breisgau und eine Busse wegen Falschparkens aus Lausanne, adressiert an den Beschuldigten.
Für das Statthalteramt Zürich ein stichhaltiger Beweis. Für den Beschuldigten ein kleiner Affront, der nach Genugtuung verlangte.
Natürlich hätte man sich die Sache einfach sparen können, die Busse von 120 Franken, die das Stadtrichteramt verhängt hatte, dürfte für den Juristen verschmerzbar sein; auch das Gesamttotal von 470 Franken (inklusive Gebühren und Auslagen), wird kein grosses Loch in die Kasse des Anwalts reissen – bei einem monatlichen Einkommen von zwischen 30'000 und 40'000 Franken.
Aber Recht ist Recht und Unrecht ist zu bekämpfen, ob es um 120 Franken Busse oder 10 Jahre Gefängnis geht.
So trifft es sich, dass sich am Dienstagnachmittag ein Richter, ein Auditor, eine Gerichtsschreiberin und ein Anwaltspraktikant über den Fall einer illegal deponierten Papiertüte beugen. Hinzu kommt eine vom Gericht bestellte Übersetzerin.
Als Beobachter muss man dankbar sein über das Insistieren des Anwalts aus Martigny. Die Anwältin des Beschuldigten sprach später von «einem der lustigsten Fälle» ihrer Laufbahn. Sie selber hatte massgeblichen Anteil daran.
Die Juristerei, die ja an linguistischen Lähmungszuständen und semantischen Schluckaufen nicht arm ist, bringt manchmal eben auch so grossartige Blüten hervor, wie zum Beispiel das Plädoyer der Verteidigerin, in dem sie darlegte, wieso der Jurist aus dem Wallis die Papiertüte praktisch unmöglich in Zürich deponiert haben konnte.
Der «allgemeine Menschenverstand und eine simple Internet-Recherche» hätten genügt, um zum Schluss zu gelangen, dass die Regenperiode in jenem Sommer und das regelmässige Aufsuchen der Sammelstellen durch Mitarbeiter des ERZ nur einen Schluss übrig liess: dass die Tasche am 2. August deponiert worden war. An diesem Tag aber hielt sich der Jurist nachweislich nicht in Zürich auf.
Wie die an seine Anwaltskanzlei in Martigny adressierten Briefe in einer Tüte im Kreis 7 landeten, kann sich der Beschuldigte nicht restlos erklären. Die fünf auf ihn eingetragenen Autos würden regelmässig von seinen Kindern benutzt, Bussen bezahle er eingängig und leite sie dann an den oder die Verursacherin weiter.
Das Urteil erfolgt am kommenden Freitag. 14 Monate nachdem eine herrenlose Papier-Tragetasche mit «Essensresten, Tetrapack, Lebensmittelverpackungen, Plastikfolien, zwei Briefen und et cetera» an der Merkurstrasse 4 in 8032 Zürich von Abfalldetektiven unter die Lupe genommen worden war.
Ist das jetzt ein Beweis dafür, dass die Justiz in der Schweiz besonders gut funktioniert, oder dass der gesunde Menschenverstand manchmal im Räderwerk der Bürokratie entsorgt wird?