Fasst man Samuel Fares* Schicksal in ein paar Worten zusammen, tut es womöglich diese Schlagzeile «22 Jahre irrtümlich Schweizer – Winterthurer blitzt vor Bundesgericht ab». Sie erschien Ende Oktober, nachdem das Bundesgericht seine jüngsten Entscheide publiziert hatte. Will man wissen, wie es dazu kommen konnte, braucht man einige Buchstaben mehr.
Fares will in dieser Story anonym bleiben. Er will seinen richtigen Namen nicht im Internet lesen. Es sei alles schon so, wie es jetzt ist, genug kompliziert. Die braune Kappe hat er sich tief ins Gesicht gezogen, darüber eine Kapuze. Es ist kalt an diesem Tag im November. Der Regen macht es nicht besser.
22 Jahre lang lebt der 1993 in Winterthur geborene Fares im guten Glauben, er sei Schweizer. Mit Schweizer Pass und ID bestritt er seinen nicht immer ganz einfachen Alltag. Aber dazu später mehr.
2015 will Fares auf Reisen. Nach Südamerika, seine Verwandten besuchen. Alleine durch die Welt ziehen. «Was man halt so macht, wenn man jung ist», erinnert sich der junge Mann. Er dreht sich eine Zigarette. Hält inne und sagt: «Als ich meinen Pass verlängern wollten, habe ich eine E-Mail vom Migrationsamt erhalten. Dort drin stand, ich sei kein Schweizer.»
«Natürlich habe ich mir zuerst gedacht, da müsse ein Fehler vorliegen», schiebt er nach. Er ruft beim Migrationsamt an. Das Amt erklärt ihm die Lage. Seine Mutter war ursprünglich französische Staatsbürgerin. Bevor sie den Vater von Fares kennenlernte, war sie mit einem Schweizer verheiratet und erhielt dadurch den Schweizer Pass. So sah es das Bürgerrechtsgesetz von 1952 vor. Erst 1990 wurde die automatische Einbürgerung aufgehoben und durch die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung ersetzt.
Die erste Ehe scheiterte. Das Schweizer Bürgerrecht blieb der Mutter aber erhalten. Sie verliebte sich ein zweites Mal und heiratete einen Libanesen, den zukünftigen Vater ihres Sohnes Samuel Fares. 1993 kommt er in Winterthur zur Welt. Die Einwohnerkontrolle der Stadt stellt ihm Schweizer Papiere aus. 22 Jahre lebt Fares im Glauben, Bürger dieses Landes zu sein.
Doch in eben jenem teilrevidierten Bürgerrechtsgesetz von 1990 steht ein Satz, der Fares viele Jahre später zum Verhängnis wird. «Das Kind aus der Ehe eines Ausländers und einer Schweizerin, die das Schweizer Bürgerrecht durch eine frühere Heirat mit einem Schweizer erworben hat, wird nur Schweizer, wenn es durch die Geburt keine andere Staatsangehörigkeit erwerben kann oder vor seiner Mündigkeit staatenlos wird.»
Konkret heisst das: Fares wäre Schweizer, hätte er nicht das Anrecht auf einen anderen Pass. Und das hat er: Weil seine Mutter Französin ist, steht ihm gemäss dem Code civil die französische Staatsangehörigkeit zu.
Davon wusste Fares 22 Jahre lang aber nichts. Die Stadt Winterthur stellte ihm den roten Pass irrtümlich aus. Und verlängerte diesen danach mehrmals, ohne den Fehler zu bemerken. Auch die Behörde ging offenbar davon aus, dass Fares Schweizer sei. Erst 2015 wird der Fehler bemerkt.
Fares beschreibt das heute so: «Ich hatte einen ‹Mental Breakdown›. Ich hab mich auch körperlich richtig schlecht gefühlt. Wie konnte das passieren? Wie kann das niemandem aufgefallen sein, 22 Jahre lang?»
Fares ist nicht der erste, der im Kanton Zürich irrtümlich im Glauben lebte, Schweizer zu sein. Auf Anfrage heisst es von der Zürcher Abteilung für Einbürgerung, dass in den letzten Jahren «eine Handvoll» dieser Fälle aufgetaucht sei. Bundesweite Zahlen fehlen. Das SEM führt keine Statistik und verweist an das fedpol. Das eidgenössische Amt für Zivilstandsregister war vor Redaktionsschluss trotz mehrmaligen Versuchs nicht erreichbar.
Dennoch gibt es im Bürgerrechtsgesetz einen spezifischen Artikel, der genau solche Fälle regelt. Wer während fünf Jahren im guten Glauben gelebt hat, das Schweizer Bürgerrecht zu besitzen und von den Behörden auch so behandelt wurde, kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, heisst es in Artikel 22.
Zehn Monate braucht Fares, um sich zu sammeln und genau das zu tun. Im Juli 2016 reicht er beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch für eine erleichterte Einbürgerung ein. Das Gesuch wird abgelehnt mit der Begründung: getrübter Leumund. Oder auf nicht Behörden-Deutsch: Fares hat Schulden. 2015 waren in seinem Betreibungsregisterauszug Verlustscheine in der Höhe von 22’000 Franken ausgewiesen.
Den Entscheid des SEM ficht Fares vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Dieses lehnt seine Beschwerde im November 2020 ab. Anfang September 2021 folgt das Bundesgericht. In seinem Urteil schreibt es: «Zwar ist der Beschwerdeführer in der Schweiz geboren und hat immer hier gelebt. Er spricht die Sprache und es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass er nicht integriert wäre. Sein getrübter finanzieller Leumund wiegt aber schwer.»
Fares sagt dazu: «Ich habe Fehler gemacht, ich habe Rechnungen nicht bezahlt. Ich war arbeitslos und war zum Beispiel lange nicht in der Lage, meine Krankenkasse zu bezahlen.» Nach dem 10. Schuljahr beginnt Fares eine Lehre als Gärtner. Bricht sie ab. Danach hält er sich mit Temporär-Jobs auf dem Bau über Wasser. Er sei jung gewesen. Habe sich nie so richtig gefunden. War stets auf der Suche. Dann kam irgendwann das E-Mail vom Migrationsamt. «Das hat mich aus der Bahn geworfen.»
Fares versteht nicht, wieso er nun für den Fehler zahlen muss, den jemand vor 28 Jahren gemacht hat. «Wem würde es denn schaden, wenn ich einfach meinen Pass zurückkriege?», fragt er. Er fühle sich seit sechs Jahren mehr als Nummer denn als Mensch.
Sein Anwalt Bernhard Jüsi, der Fares mithilfe der Stiftung SOS Beobachter vertritt, versteht den Frust seines Mandanten. Jüsi sagt aber auch: «Das Urteil klingt spektakulär, viel anderes war aber leider nicht zu erwarten. Weil das Bürgerrechtsgesetz diesen Spezialfall eines Irrtums extra regelt, sind die Bedingungen klar und das Ermessen wird nicht vom Bundesgericht überprüft.» Es sei gut, gäbe es diese Klausel im Gesetz, so Jüsi: «Man kann sich aber Fragen, ob der Spielraum innerhalb der erleichterten Einbürgerung für einen so extremen Fall von langer Dauer nicht zu klein ist.»
Fares Betreibungen und Verlustscheine waren das Problem. Wer keinen ungetrübten Leumund vorweisen kann, wird nicht eingebürgert, so das Urteil des Gerichts.
«Das Bundesgericht entschied wohl rechtskonform. Dennoch hätten die vorherigen Instanzen einen gewissen Spielraum gehabt und Milde walten lassen können», fügt Jüsi an. Er meint damit: Man hätte Fares sehr ungewöhnliche Situation, dem Fakt, dass er 22 Jahre lang irrtümlicherweise als Schweizer Bürger behandelt wurde, mehr Gewicht geben können. Das Bundesverwaltungsgericht hätte beispielsweise sagen können, ja, es sind Schulden da, aber diesen Punkt gewichten wir weniger stark als die extrem lange Zeit und das Vertrauen des Betroffenen. Schliesslich fühlte sich Fares nicht nur als Schweizer, er erhielt auch 22 Jahre lang die entsprechenden Papiere.
Fares ID läuft im Dezember 2023 aus. Danach hat er weder ID noch Pass. Noch kann er im Schengenraum reisen und sich ausweisen. Bald aber auch das nicht mehr. Sein nächster Schritt? «Ich brauche einfach einen Pass. Seit drei Jahren, versuche ich, an die französische Staatsbürgerschaft zu kommen.» Doch auch das sei nicht ganz einfach. Es fehlten noch immer bestimmte Papiere von der Hochzeit seiner Mutter aus dem Libanon, erklärt Fares. Diese zu beschaffen, sei kompliziert. Im Sommer habe er zudem beim Zürcher Migrationsamt eine Aufenthaltsbewilligung beantragt. Doch auch da wisse er nicht, wann auf seine Anfrage reagiert werde.
Was Fares sich wünschen würde? «Einfach zu leben», sagt er. «Ich will mich nicht mehr mit komplizierten Gerichtsurteilen und Bürokratiekriegen beschäftigen. Ich will nicht mehr auf irgendwelche Entscheide warten. Ich habe langsam keine Energie mehr.»
Fares will auch endlich seine Schulden begleichen. 10’000 Franken muss er noch abbezahlen. Dafür hat er im Sommer eine Lehre als Fachangestellter Kinderbetreuung begonnen. Doch der Lehrlingslohn ist begrenzt. Doch Fares weiss auch: «Es geht mir besser, als vielen anderen Menschen auf dieser Welt. Ich habe genügend zu essen und ein Dach über dem Kopf», sagt er.
Er hofft darauf, dass es bald klappt mit dem französischen Pass. Wird sein Gesuch abgelehnt, wäre er staatenlos. «Dann überlege ich mir, das Bundesgerichtsurteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen.» Bis es dazu kommt, muss Fares etwas tun, was er in den letzten sechs Jahren nur zu oft getan hat: abwarten.