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Datenschützer hält Wahlmanipulation bei Facebook auch in der Schweiz für möglich

Datenschützer zu Facebook-Skandal: «Manipulationen sind auch bei Schweizer Wahlen möglich»

Der Zürcher Datenschützer zeigt sich erstaunt, wie systematisch mit Facebook-Daten Wahlkampagnen beeinflusst werden können. Das Schweizer Recht sei aber machtlos. 
21.03.2018, 03:5221.03.2018, 08:03
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Der Zürcher Datenschützer Bruno Baeriswyl hält Wahlmanipulationen mit Facebook-Daten auch in der Schweiz für möglich. Es würde ihn nicht wundern, wenn bei den nächsten nationalen Wahlen 2019 solche Phänomene beobachtet würden, sagte er in einem Zeitungsinterview.

Nach der Obama- und der Trump-Kampagne seien verschiedene Berater aus den USA in die Schweiz gekommen und hätten an öffentlichen Referaten die neuen Möglichkeiten des «Campaigning» aufgezeigt, erklärte Baeriswyl in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom Mittwoch.

Video: srf

Der seit 1994 für den Kanton Zürich tätige Datenschutzbeauftragte rät Facebook-Nutzern nur Daten und Fotos zu publizieren, die sie auch einem unbekannten Dritten auf der Strasse zeigen würden. Facebook biete Einstellungen zum besseren Schutz der Daten an. Diese sollten unbedingt angewählt werden, rät Baeriswyl. Zudem empfiehlt er, Daten auf der elektronischen Plattform ab und zu auch wieder zu löschen.

«Ich bin erstaunt, wie systematisch mit Facebook-Daten in politische Kampagnen eingegriffen wird»
Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter Zuerich, praesentiert eine TA-SWISS-Studie "Lokalisiert, identifiziert. Wie Ortungstechnologien unser Leben veraendern" am Dienstag, 19. Juni 2012, i ...
Bruno Baeriswyl.Bild: KEYSTONE

Nach den jüngsten Enthüllungen um Datenlecks bei Facebook äusserte sich Baeriswyl erstaunt darüber, «wie systematisch mit Facebook-Daten in politische Kampagnen eingegriffen wird». Längst bekannt sei hingegen, dass Datensammeln das Geschäftsmodell von Facebook sei. Facebook sei nur «gratis», weil diese Daten verkauft werden könnten. Die Verwendung der Daten geschehe meistens aber ohne Transparenz.

Der Jurist Baeriswyl hält die Einwilligung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, der die Nutzer bei der Eröffnung eines Facebook-Kontos zustimmen müssen, angesichts der Umstände möglicherweise für ungültig. Das Schweizer Recht habe aber keine Antwort darauf, sagte er. Klagen dazu müssten am Facebook-Sitz in Kalifornien nach kalifornischem Recht eingereicht werden. (sda)

Betrüger kopieren Facebook-Accounts und kassieren ab

Video: srf
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