Die Geschäftsidee war als «Mobilitäts-Revolution» angekündigt: 700 Teslas hätten durch die Schweiz kurven sollen, gesteuert von 2100 Pilotinnen. Eine App hätte dem Kunden verschiedene Varianten für seine Reise vorgeschlagen, mit E-Chauffeuse, Bahn, Bus, Tram – den kompletten Preis berechnet und die Route geplant. Hätte. Denn die Idee endete im Desaster. Der Badener Geschäftsmann, der die Mobilität neu erfinden wollte, wurde im November vom Bezirksgericht Baden zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Geschäftsführer gaukelte mit gefälschten Verträgen Finanzierungszusagen von Grossunternehmen vor. Nicht alles war gelogen – einige der Big Player waren tatsächlich interessiert, man traf sich zu Gesprächen. Bloss Geld floss keines. Dafür gelang es dem Gründer, gestandene Wirtschaftsfachleute privat zum Investieren zu motivieren. Resultat: Viele rote Gesichter, aus Wut und Peinlichkeit, und ein Schaden von mindestens 2.4 Millionen Franken.
Nach dem verurteilten Geschäftsführer musste sich nun der Verwaltungsratspräsident verantworten. Das Erstaunliche: Der Beschuldigte ist Professor an einer Wirtschaftshochschule in Deutschland, doziert an der Universität St. Gallen und ist Co-Autor eines Standardwerks zu Controlling. Der Subtext in der Anklageschrift war deutlich: Wenn einer die Pleite hätte voraussehen müssen, dann einer wie er.
Verfasst hatte die Anklageschrift Staatsanwalt Lorenz Kilchenmann, der vor Bezirksgericht sagte: «Das ist eine spezielle Situation für mich. Ich klage heute meinen ehemaligen Professor an.» Unternehmerisches Risiko sei erwünscht und dürfe nicht durch eine überbordende Justiz gehemmt werden, sagte Kilchenmann. Dennoch müsse ein Fachmann mit einem Aufsichtsmandat seine Aufsichtspflicht eben auch wahrnehmen.
Weil das Eigenkapital nur aus kurzfristigen Darlehen bestanden habe, sei es von Beginn weg eine Schwindelgründung gewesen. Der VR-Präsident habe selber 300'000 Franken investiert und verloren. Das zeige seine Verbundenheit mit der Idee. «Dennoch hätte man viel früher die Reissleine ziehen müssen.» Der Staatsanwalt wirft dem Uniprofessor Betrug durch Unterlassung vor: Weil er nicht eher reagiert habe, seien weitere Leute um ihr Geld gebracht worden. In der Juristensprache ist die Rede von Garantenpflichten. Dazu gibt es weniger als eine Handvoll Urteile in der Schweizer Rechtsprechung. In den Fällen Bührle oder Von Roll (beide Kriegsmaterialexport) war die Garantenpflicht verletzt worden.
Der Staatsanwalt gestand ein, dass die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit besonders schwierig sei, wenn man prüfen müsse, was nicht getan worden sei. Doch er müsse im Zweifel anklagen. Dem Geschäftsführer sei es leicht gemacht worden: «Es war, wie wenn Sie einen hungrigen Wolf zur VR-Sitzung einladen und die nächste Sitzung auf einer Schafweide abhalten.» Mit detaillierten Analysen von Zahlungen und Schriftverkehr versuchte Kilchenmann nachzuweisen, dass der VR-Präsident um die Illegalität des Geschäfts hätte wissen müssen. Er verlangte einen Schuldspruch wegen Misswirtschaft, Betrug durch Unterlassen sowie Erschleichung einer falschen Beurkundung. Antrag: eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Busse über 1000 Franken.
Im Gegensatz dazu forderte der Verteidiger einen Freispruch. Der VR-Präsident habe nicht auf die Idee kommen können, die Investorenverträge anzuzweifeln. Und man müsse sich vorstellen: «Was gäbe das für ein Bild ab, wenn er die Vertragspartner anrufen und fragen würde, ob die Verträge tatsächlich unterzeichnet worden seien?» Aus damaliger Sicht sei er keineswegs untätig gewesen: Er habe einen hochkarätigen Finanzchef eingestellt, der die Buchhaltung im Blick gehabt habe. «Ein VR-Präsident kann nicht jede Kontobewegung im Detail kennen.»
Vertrauen sei eine Grundvoraussetzung bei einem Start-up. Der Beschuldigte selbst ging sogar noch weiter und sprach von einem «Rausch»: «Wir hatten alle gedacht, dass das relativ schnell zum Laufen kommt.» Viele hätten begeistert investiert. «Die Loyalität zur Idee stand für mich immer im Vordergrund. Aber ja: Ich habe mich die letzten zweieinhalb Jahre jeden Tag gefragt, wann ich früher hätte einschreiten sollen.»
Das Gericht liess sich mit der Beratung Zeit und entschied einstimmig auf Freispruch vom Betrug durch Unterlassen sowie einen Schuldspruch wegen Misswirtschaft und mehrfachen Erschleichens einer falschen Beurkundung. Bedingte Geldstrafe von 72'000 Franken, Verbindungsbusse von 5000 Franken. «Die Firma hätte man so nie gründen dürfen», sagte Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr. Im guten Glauben habe man es trotzdem getan. Aber ein Prof. Dr. mit Controlling-Fachwissen hätte «bei solchen Zahlen aufmerksam werden müssen».
Um zu erkennen, dass die Verträge gefälscht waren, hätte man einen Anfangsverdacht haben müssen. Und in Sachen Garantenpflichten sei das Bundesgericht sehr streng. Vorausgesetzt werde die Pflicht, etwas Spezifisches zu verhindern. In den Fällen Bührle und Von Roll sei es darum gegangen, zu verhindern, ein Embargo zu umgehen. Das sei klar nicht erfüllt worden. Hier hingegen stehe der Vorwurf auf Messers Schneide: «Man kann es so oder so sehen.» Das Verhalten möge moralisch verwerflich sein, aber das Gericht sei keine moralische Instanz. Im Zweifel müsse man freisprechen.
(aargauerzeitung.ch)