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Drogen

Zürcher Obergericht: Jugendliche dürfen Gras besitzen

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A young woman smokes cannabis during a demonstration calling for cannabis to be legalized at a 420 Day event in Hyde Park in London, Britain, 20 April 2014. According  ...
Der Konsum von Cannabis bleibt weiterhin strafbar. Beim blossen Besitz sieht es aber anders aus.Bild: EPA/EPA

Zürcher Obergericht sagt: Jugendliche dürfen nicht für geringe Mengen Gras bestraft werden

28.06.2018, 23:3029.06.2018, 07:14
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Für Jugendliche gelten die gleichen Rechte wie für Erwachsene, wenn es um den Besitz von Cannabis geht: Das Zürcher Obergericht hat einen 16-Jährigen freigesprochen, der mit 1,4 Gramm Marihuana erwischt worden war. Die Oberjugendanwaltschaft wollte den jungen Mann bestraft sehen.

1,4 Gramm Marihuana entsprächen einer «geringfügigen Menge», deren Besitz zum Eigenkonsum nicht strafbar sei, hält das Obergericht in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil fest. Bei Jugendlichen müsse das gleiche Gesetz angewendet werden wie bei Erwachsenen. Der blosse Besitz von kleinen Mengen Cannabis sei ausdrücklich nicht strafbar.

Dies hatte die Jugendanwaltschaft zuvor anders gesehen und deshalb gegen den Freispruch des Bezirksgerichts Winterthur vom Juni 2017 Berufung eingelegt. Es sei nie die Absicht des Gesetzgebers gewesen, dass die Straflosigkeit für den Besitz von kleinen Mengen Cannabis auch für Jugendliche gelten soll.

Bundesgerichtsurteil weist den Weg

Hintergrund der Uneinigkeit zwischen den Instanzen ist die kürzlich geänderte Strafpraxis vieler Kantone beim Cannabisbesitz. Sie stützen sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil vom September 2017. Darin hielt dieses fest, dass der blosse Besitz von geringfügigen Drogenmengen zu Konsumzwecken – bis zu 10 Gramm – straflos ist.

Der Besitz von geringen Mengen Marihuana und Haschisch ist also im Grundsatz verboten, aber straffrei. Wer diese Drogen hingegen konsumiert oder mit ihnen handelt, kann bestraft werden.

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Das Bundesgerichtsurteil hat geklärt: Der blosse Besitz von unter 10 Gramm Cannabis ist nicht strafbar. Trotzdem erhalten Kiffer weiterhin Bussen. 

Schwierigkeiten bei der Ausführung

Wenn man einen Jugendlichen bestrafe, weil er einen Zug von einem Joint nehme, den Kollegen aber straflos lasse, der bis zu 10 Gramm Cannabis für den späteren Konsum auf sich trage, verkomme das Ganze zur Farce, hatte die Jugendanwaltschaft ihre Berufung begründet. Die Praxis der Polizeikorps sei ausdrücklich nur für Erwachsene angepasst worden.

Dem widerspricht das Obergericht und verweist auf den Grundsatz «nulla poena sine lege», also dass eine Sanktion nur wegen einer Tat verhängt werden dürfe, die das Gesetz unter Strafe stellt.

Der blosse Besitz einer kleinen Menge Cannabis werde vom Gesetz – auch für minderjährige Personen – ausdrücklich als «nicht strafbar» bezeichnet. Die Argumentation der Oberjugendanwaltschaft ziele ins Leere und verstosse gegen das Legalitätsprinzip, schreibt das Obergericht. Es bestätigt deshalb das Urteil des Winterthurer Bezirksgerichts und spricht den 16-Jährigen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz frei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Jugendanwaltschaft hat den Entscheid bereits ans Bundesgericht weitergezogen. (leo/sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Joe Smith
29.06.2018 09:58registriert November 2017
Und täglich grüsst das Murmeltier… Art. 19b des BetmG sagt explizite, dass der Besitz von Cannabis bis 10g nicht strafbar ist. Wie die Zürcher Staatsanwaltschaft dazu kommt, trotz dem klaren Gesetzestext und trotz einem kürzlich ergangenen klaren Bundesgerichtsentscheid stur am Gegenteil festzuhalten, weiss nur sie.
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Skater88
29.06.2018 08:35registriert Juli 2016
Legalisiert das Zeug endlich und gut is.
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Bätzi
29.06.2018 08:38registriert Juli 2014
Nicht Kiffer!
Obwohl ich selber kein Canabis konsuiere bin ich der meinung das es immer wie zeit wird Canabis zu legalisieren. Mit einem klaren und zweifelfreien gesetzlichen Rahmen werden viele probleme beseitigt.
Schon nur aus dem grund dass die Polizei definitiv besseres zu tun hat als Kiffer zu verfolgen.
Legaler Konsum= Kotrolierter Verkauf.
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