Schweiz
Drogen

Zu Unrecht: Zürcher Polizisten büssen Kiffer.

HANDOUT - Eine Hanf-Indooranlage in Aeschi, am 18. Maerz 2015. Die Solothurner Kantonspolizei hat Mitte Maerz in einem Geschaeftshaus in Aeschi eine professionelle Hanf-Indooranlage mit 2'500 blu ...
Die Gretchenfrage: Wie viel Hanf ist eine «geringfügige Menge»?Bild: KANTONSPOLIZEI SO

Ein wegweisendes Urteil für alle Kiffer: Jus-Student führt Zürcher Polizei vor 

Zürcher Polizei verteilt zu Unrecht Bussen wegen kleiner Cannabis-Mengen. Ein Jus-Student blamiert den Stadtrichter.
05.09.2016, 12:4406.09.2016, 17:47
pascal ritter
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Ein Artikel von Schweiz am Sonntag
Schweiz am Sonntag

An einem Winterabend im Januar 2015 ist ein Student – nennen wir ihn Konrad – zusammen mit einem Kollegen in der Nähe des Bellevue unterwegs. In der Jackentasche hat er ein Robidog-Säckli mit Cannabis. Als die beiden zwei Polizisten erblicken, drehen sie ab und schlendern davon. Zu spät. Die Beamten der Stadtpolizei schöpfen Verdacht, folgen ihnen, stellen sie, durchsuchen ihre Taschen und finden das Robidog-Säckli. Später wird einer der Polizisten dessen Inhalt auf eine Waage schütten und feststellen: Konrads Gras wiegt acht Gramm.

Seit dem 1. Oktober 2013 steht im Betäubungsmittelgesetz: Nicht strafbar ist, wenn jemand nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet. Absatz zwei des Artikels 19b definiert, wie viel Gras im Robidog-Säckli sein darf: bis zu zehn Gramm. Konrad bekommt trotzdem eine Ordnungsbusse vom Stadtrichteramt: Hundert Franken soll er wegen Besitzes von Cannabis bezahlen. Plus 150 Franken Gebühren.

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Es ist davon auszugehen, dass in den letzten Jahren unzählige Kiffer ihre Bussen wider die gesetzliche Grundlage haben berappen müssen. Bild: KEYSTONE

Geschichten wie die von Konrad gibt es viele. Cannabis-Konsumenten werden gebüsst, obwohl sie nicht beim Kiffen, sondern nur mit Gras in der Tasche erwischt werden. Die meisten Geschichten enden mit einer Ordnungsbusse. Weder Kiffer noch Anwälte wollen wegen hundert Franken Rekurse schreiben oder den Mittwochnachmittag im Bezirksgericht verbringen. Zudem sind viele froh, dass es bei hundert Franken Busse bleibt. Früher waren die Bussen höher und die Verfahren komplizierter. Also bezahlen die meisten die Busse anstandslos. Konrad zahlte nicht.

Wann darf gebüsst werden?
Das Betäubungsmittelgesetz verbietet den Konsum von Drogen wie Cannabis. Wer beim Rauchen eines Joints erwischt wird, kann also gebüsst werden. Straffrei bleibt aber, wer den eigenen Konsum einer geringfügigen Menge (bis zu 10 Gramm Cannabis) nur vorbereitet.

Gratulation vom Stadtrichter

Konrad hat einen Freund, er heisst Till Eigenheer, ist ein Jahr älter und studierte zu dieser Zeit im ersten Semester Recht an der Universität Zürich. Und er ist überzeugt, dass die Polizei das Betäubungsmittelgesetz falsch anwendet. Also vertrat er Konrad vor Gericht. Was dabei herauskam, könnte die Polizeipraxis grundlegend verändern, nicht nur in Zürich. «Der Richter hat mich belächelt, als ich im Bezirksgericht erschien», erinnert sich Eigenheer, «nach der Verhandlung hat er mir gratuliert». Denn der Jus-Student holte einen Freispruch heraus. Der Bezirksrichter folgte seinen Argumenten. Er taxierte die acht Gramm Cannabis im Robidog-Säckli als geringfügige Menge in Vorbereitung zum Eigenkonsum im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.

Konrad muss also keine Busse bezahlen und die Stadtpolizei Zürich sich den Vorwurf gefallen lassen, ungesetzlich zu handeln. Nun interessiert sich auch die Politik für das Thema. Die grünen Gemeinderäte Matthias Probst und Markus Kunz verlangten am Mittwoch in einer schriftlichen Anfrage vom Stadtrat ein Erklärung. Sie wollen wissen, warum die Stadtpolizei trotz des Bezirksgerichtsurteils weiterhin wegen des Besitzes von kleinen Mengen Hanf Bussen verteilt. «Das ist offensichtlich ungesetzlich!», schreiben die beiden Politiker. Aufgrund dieser Anfrage, mit der sich der alternative Polizeivorsteher Richard Wolff nun befassen muss, will die Stadtpolizei keine Stellung nehmen.

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Noch immer werden Polizisten angewiesen, geringfügige Mengen an Cannabis mit Ordnungsbussen zu sanktionieren. Wie lange noch?Bild: KEYSTONE

Sven Schendekehl ist gespannt auf die Antworten der Stadt. Täglich berät er Cannabis-Konsumenten in rechtlichen Fragen. Oft rufen sie aus Zürich an, aber nicht nur: «In anderen Kantonen werden Leute wegen Besitzes geringfügiger Mengen Cannabis verzeigt, in Zürich gibt es immerhin nur eine Ordnungsbusse. Ich habe gerade einen Anruf bekommen von jemandem aus dem Kanton Basel-Stadt, der wegen sechs Gramm eine Busse von 750 Franken aufgebrummt bekommen hat.» Von Zürich erwarte er aber mehr. «Wir haben dort einen alternativen Polizeivorsteher, sein Vorgänger war ein Grüner. Offenbar haben sie keinen Einfluss auf ihr Korps. Obwohl der Gesetzgeber geringe Mengen an Cannabis für straffrei erklärt, jagen die Polizisten immer noch brave Bürger wegen etwas Gras», sagt Schendekehl.

Nicht allen Polizisten scheint die Jagd auf Cannabis-Besitzer Spass zu machen. Ein Kantonspolizist hat Schendekehl die Kopie eines Dienstbefehls überlassen. Darin werden Kantospolizisten angewiesen, den Besitz von bis zu zehn Gramm zum Eigenkonsum mit einer Ordnungsbusse zu sanktionieren. Nicht nur Schendekehl hält den Befehl für gesetzwidrig. «Nur der Konsum darf bestraft werden, nicht aber der Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis zum Eigenkonsum», sagt Peter Albrecht, als die «Schweiz am Sonntag» ihm den Inhalt des Dienstbefehls vorlegt. Albrecht ist emeritierter Strafrechtsprofessor und war Präsident des Strafgerichts Basel-Stadt. Die Kantonspolizei Zürich gibt sich auf Anfrage wortkarg: Man halte sich an die Gesetze.

Stadtrichter versäumten Frist

Was nun wirklich gilt, will Jus-Student Eigenheer in weiteren Fällen abklären. Über Facebook sucht er Leute, die wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis gebüsst wurden. Drei Personen haben sich bereits gemeldet. Sein Ziel: Ein höheres Gericht soll das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts bestätigen. Eigentlich hätte auch Konrads Robidog-Säckli vom Obergericht beurteilt werden sollen, denn das Stadtrichteramt zog den Fall weiter. Dabei versäumten die Stadtrichter aber eine Frist. Auch ein Arztzeugnis der zuständigen Richterin konnte das Obergericht nicht erweichen. «Als professionelle Strafbehörde kann und muss vom Stadtrichteramt erwartet werden, dass eine funktionierende Stellvertretungsregelung und Aufgabenteilung besteht», watschte das Obergericht die Beamten ab. Die Kiffer waren in diesem Fall aufgeweckter als die Stadtbehörden.

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George Washington hat auf seiner Farm in Mount Vernon hauptsächlich Hanf angebaut. Seinen Tagebuch-Einträgen zufolge züchtete er die Pflanzen gezielt daraufhin, ihre Potenz zu steigern.
quelle: ny public lib. picture collectio / gilbert stuart
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50 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Toerpe Zwerg
05.09.2016 13:08registriert Februar 2014
Stadtrichter (Polizeirichter oder wie sie auch immer genannt werden) sind keine Richter. Die sind Teil der Strafverfolgungsbehörden und damit Exekutivbeamte und nicht etwa Richter als Teil der Judikative. Sie versenden auch Urkunden unter dem klar falschen Titel "Gerichtsurkunde". Das sind aber keine Gerichtsurkunden, sondern Strafbefehle. Dieser Etikettenschwindel ist von der Verwaltung so gewollt, um die Bürger einzuschüchtern und ihnen vorzugaukeln, da hätte ein Gericht entschieden. Sollen gefälligst als Strafverfolgungsbehörde und damit als Verfahrens-Partei auftreten. "Richter" tztztz
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Jokerf4ce
05.09.2016 17:37registriert März 2016
Schon wieder diese verdammten Kiffer!!

Als ich den Artikel las ist mir glatt der joint ins fürobebier gefallen!
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Jannabis420
05.09.2016 19:04registriert März 2016
Legalize it! Dann könnten sich Justiz und Polizei mit wichtigeren Dingen auseinandersetzen, aber ist halt einfacher friedliche Kiffer zu jagen, als sich mit wirklichen Straftaten auseinanderzusetzen... Wobei es selbst (mein Eindruck) immer mehr Polizisten gibt, die von dem "Spielchen" langsam die Nase voll haben...
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