Schweiz
Ehe für alle

Zürcher Hetero-Paar wollte Partnerschaft eintragen lassen – Abfuhr

Zürcher Hetero-Paar wollte Partnerschaft eintragen lassen – und kassiert Abfuhr

09.08.2022, 11:03
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Urs and Viviane I. get married at the Protestant Church in Affeltrangen in the canton of Thurgau, Switzerland, pictured on August 22, 2009. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Urs und Viviane I. lassen sich am 2 ...
Bild: KEYSTONE

Ein Zürcher Paar hat seine Partnerschaft eintragen lassen wollen. Das Problem: Es waren ein Mann und eine Frau, keine Homosexuellen. Gemäss Verwaltungsgericht ist dies Hetero-Paaren aber nicht erlaubt - und dies ist trotzdem keine Diskriminierung.

Das Hetero-Paar im Alter von 51 und 47 Jahren hat zusammen drei Kinder und stellte im Januar 2021 den unüblichen Antrag, seine Partnerschaft eintragen zu lassen - wie es bis zur Inkraftsetzung der «Ehe für alle» ausschliesslich für Homosexuelle vorgesehen war.

Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich legte zunächst einen Termin fest, stornierte diesen aber wieder, als es merkte, dass es sich beim Paar um Heterosexuelle handelte. Als Begründung gab das Amt an, dass die eingetragene Partnerschaft nur für Homosexuelle sei.

Das Paar fühlte sich diskriminiert und rekurrierte beim Gemeindeamt und beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses liess die beiden nun aber ebenfalls abblitzen, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Das Hetero-Paar werde nicht diskriminiert, wenn es von der eingetragenen Partnerschaft ausgeschlossen werde. Schliesslich könne das Paar auch «normal» heiraten. Die Unterschiede zwischen «normaler» Ehe und eingetragener Partnerschaft seien nicht so gross, dass das Paar dadurch besonders betroffen sei.

Paar wollte Absicherung ohne Ehe

Als Grund für ihren unüblichen Wunsch gab das Paar an, dass es eine Absicherung wolle wie eine Ehe, allerdings ohne zu heiraten. Ihrer Meinung nach würden Lebensgemeinschaften gegenüber verheirateten und eingetragenen Paaren benachteiligt. Statt einen Termin beim Zivilstandsamt erhält das Paar nun eine Rechnung von 2120 Franken für die Gerichtskosten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ob das Paar inzwischen «normal» geheiratet oder einen Konkubinatsvertrag abgeschlossen hat, geht aus dem Urteil nicht hervor. Eine eingetragene Partnerschaft gäbe es für die beiden ohnehin nicht mehr: Seit dem 1. Juli können Paare unabhängig von ihrem Geschlecht heiraten. Eingetragene Partnerschaften gibt es seitdem keine neuen mehr. (aeg/sda)

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117 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chinook
09.08.2022 11:25registriert Dezember 2015
„Als Grund für ihren unüblichen Wunsch gab das Paar an, dass es eine Absicherung wolle wie eine Ehe, allerdings ohne zu heiraten“

Klingt wie: „ Als Grund für ihren unüblichen Wunsch gab das Paar an, dass es eine Absicherung wolle wie eine Ehe, allerdings ohne den Steuersatz von Ehepaaren zu erreichen.“

…kann ich verstehen…
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Metaler
09.08.2022 11:28registriert Juni 2020
Bei dwn Steuern ist der Unterschied aber Riesengeoss.
Da geht dem Fikus ein schöner Betrag durch die Lappen.
Wahrscheinlich ist das der Grund.

Den Geld regiert die Welt!
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Prinzsecond
09.08.2022 11:34registriert Januar 2021
Ich bin ein wenig verunsichert: bis zum 1. Juli konnten Hetero-Paare heiraten und Homo-Paare eine eingetragene Partnerschaft beantragen, es wurde also zwischen Homo und Hetero unterschieden, das war allen bewusst und vielen unangenehm. Seit dem 1.7 dürfen alle Heiraten und eingetragene Partnerschaften werden generell keine mehr gemacht, es ist also für alle gleich. Und jetzt, am 9. August kommt ein Artikel, dass im Januar unfair zwischen Homo und Hetero unterschieden wurde? Versteh ich nicht so ganz.
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