Schweiz
Fall Rupperswil

Jetzt steht der Psychiater im Mittelpunkt: Wird Thomas N. für immer weggesperrt?

Philipp Umbricht, Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Aargau, Barbara Loppacher, Leitende Staatsanwaeltin der Staatsanwaltschaft Lenzburg - Aarau, Hauptmann Markus Gisin, Chef Kriminalpolizei der K ...
Der Vierfachmord ist aufgeklärt: Am 13. Mai 2016 traten Philipp Umbricht (leitender Oberstaatsanwalt, links), Barbara Loppacher (leitende Staatsanwältin) und Markus Gisin (Chef Kriminalpolizei) vor die Medien. Bild: KEYSTONE/Mario Heller

Jetzt steht der Psychiater im Mittelpunkt: Wird Thomas N. für immer weggesperrt?

Vor einem Jahr verkündeten Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft die Aufklärung des Vierfachmords von Rupperswil. Inzwischen ist Thomas N. psychiatrisch begutachtet, aber noch nicht angeklagt. Für den Prozess sind Gutachten zentral. Ein Gerichtspsychiater spricht über seine Arbeit.
13.05.2017, 18:1114.05.2017, 08:49
Manuel Bühlmann / Schweiz am Wochenende
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«Der Täter ist gefasst.» Die Worte des leitenden Oberstaatsanwalts Philipp Umbricht sorgten in der Aargauer Bevölkerung für Erleichterung. Fast fünf Monate nachdem in Rupperswil Carla Schauer (†48), ihre beiden Söhne Davin (†13) und Dion (†19) sowie dessen Freundin Simona F. (†21) ermordet worden waren, konnten die Behörden ihren Fahndungserfolg vermelden. Die Details, die folgten, schockierten und zeigten, mit welcher Brutalität der mutmassliche Täter Thomas N. vorgegangen war. Er brachte die Opfer in seine Gewalt, verging sich am jüngeren Sohn, schnitt allen die Kehle durch und legte Feuer, um die Spuren zu verwischen. Den Rucksack für die nächste Tat hatte er bereits gepackt – Pistole, Kabelbinder, Klebeband, Seile.

Ein Jahr ist seit der Pressekonferenz vergangen. Angeklagt wurde Thomas N. bis heute nicht. Wie bei laufenden Verfahren üblich, kommuniziert die Staatsanwaltschaft zurückhaltend. Sprecherin Fiona Strebel sagt auf Anfrage: «Das Verfahren ist weit fortgeschritten.» Wie lange es bis zur Anklageerhebung noch dauere, lasse sich nicht abschätzen. Fest steht: Die psychiatrische Begutachtung liegt inzwischen vor. Allerdings seien Ergänzungsanträge gestellt worden, sagt Strebel. «Dazu können nun alle Parteien Stellung nehmen, und die Staatsanwaltschaft wird im Anschluss die Ergänzungsfragen in Auftrag geben, was wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen wird.»

Jetzt auf

Geheimnis um Gutachten

Kurz nach seiner Verhaftung in einem Aarauer Café gestand Thomas N. die Tat. Zudem stimmen Fingerabdrücke und DNA am Tatort mit den seinen überein. Nach Informationen der az hat der Beschuldigte sein Geständnis jedoch ganz oder zumindest teilweise zurückgezogen. Auf Anfrage will sich die Staatsanwaltschaft nicht dazu äussern. Und Pflichtverteidigerin Renate Senn hält sich an ihre Ankündigung, bis zum Gerichtsprozess keine Auskünfte zu erteilen.

Die psychiatrische Begutachtung des damals 33-jährigen Thomas N. – ein bis dahin unbescholtener Student und Junioren-Fussballtrainer, der zusammen mit seiner Mutter in der Nähe des Tatorts wohnte – wird beim Prozess eine zentrale Rolle spielen. Die Frage, ob sie ein oder mehrere Gutachten angefordert hat, lässt die Staatsanwaltschaft offen. In den meisten Fällen genüge die Einschätzung eines Gutachters, sagt Andreas Frei, leitender Arzt der Fachstelle Forensik der Psychiatrie Baselland. «Zwei Gutachten sind die absolute Ausnahme.» Geht es aber – wie beim Vierfachmord – um eine lebenslängliche, nicht mehr überprüfbare Verwahrung, werden als Grundlage für die Beurteilung Gutachten von mindestens zwei voneinander unabhängigen, erfahrenen Fachleuten verlangt.

146 Tage Angst: Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

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Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


quelle: keystone / patrick b. kraemer
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«Ohne Empathie geht es nicht»

Gerichtspsychiater Frei hat schon weit über 1000 Gutachten geschrieben, immer wieder erhält er auch Anfragen aus dem Kanton Aargau. Bevor er die Gespräche führt, studiert er die medizinischen Akten, liest die Einvernahmeprotokolle, nimmt an der Tatrekonstruktion teil. «Ich will so viel wie möglich über den Täter wissen», sagt Frei. Dabei lässt er sich von der Grausamkeit eines Verbrechens nicht abschrecken. Im Gegenteil, wie er sagt. «Würde ich bestreiten, dass besonders schlimme Taten nicht auch eine morbide Faszination ausüben, würde ich lügen.» Trotz aller Abgründe, die sich auftun, sei das Zwischenmenschliche von Bedeutung. «Um ein aussagekräftiges Gutachten erstellen zu können, ist eine gewisse Chemie zwischen Psychiater und Täter von grossem Nutzen. Ohne Empathie, Neugier und Interesse des Untersuchers gegenüber seinem Klienten geht es nicht.»

Anzahl, Verlauf und Dauer der Gespräche unterscheiden sich von Fall zu Fall. Frei: «Absolutes Minimum sind zwei Mal eineinhalb Stunden. Ich habe aber auch schon zehn Gespräche mit der gleichen Person geführt.» Entsprechend gross ist der Aufwand. «Zwischen Auftrag und Fertigstellung vergehen rasch vier bis sechs Monate.» Ein Standard-Fragebogen gibt vor, was zu klären ist: Leidet der Täter unter einer psychischen Störung? Ist er nicht fähig zur Einsicht in das Unrecht der Taten? Welche Straftaten sind mit welcher Wahrscheinlichkeit zu erwarten? Was gespielt und was echt ist, lässt sich nicht immer gleich einfach herausfinden. «Ich habe schon Leute begutachtet, die geschickt versucht haben, mich zu manipulieren.» Eine hundertprozentige Sicherheit gebe es ohnehin nicht, sagt Frei.

Was sich Gericht und Gesellschaft wünschen, können Gutachter nicht geben: Die exakte Voraussage, ob ein Rückfall ausgeschlossen ist oder nicht. Welche Schlüsse die Richter ziehen, ist ihnen überlassen. Frei: «Psychiatrische Gutachten haben im Prozess einen hohen Stellenwert.» Das gelte umso mehr, wenn über eine Verwahrung entschieden werden müsse. «Der Druck der Gesellschaft ist gross.» Das weiss Frei aus eigener Erfahrung. Im Falle eines schweren Sexualstraftäters, dem er eine relativ günstige Prognose stellte, sah er sich mit gehässigen Kommentaren auf Onlineportalen konfrontiert. «Man braucht in diesem Metier ein dickes Fell», sagt er im Rückblick.

Die Frage nach einer Verwahrung dürfte auch im Prozess gegen Thomas N. im Zentrum stehen. Wann sich dieser vor Gericht verantworten muss, ist offen. Eine Prognose will die Staatsanwaltschaft nicht wagen. Zuerst müssen die Antworten auf die Ergänzungsfragen vorliegen. Dazu kommt: Die Parteien können bis zum Abschluss des Verfahrens Beweisergänzungsanträge stellen – was zu weiteren Verzögerungen führen kann.

(aargauerzeitung.ch)

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