Schweiz
Gesellschaft & Politik

Nationalrat beschliess Verschärfung des Ausländergesetzs

Flüchtlinge, die nach Hause reisen, sollen künftig ihren Status verlieren

Reist ein Flüchtling ohne Bewilligung in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft in jedem Fall aberkannt werden. Das hat der Nationalrat beschlossen. Er hat die Bestimmungen verschärft.
27.09.2018, 12:2827.09.2018, 13:15
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Mit 136 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung hiess der Rat am Donnerstag Änderungen des Ausländergesetzes gut. Dagegen stellten sich SP und Grüne. Aus ihrer Sicht gehen die Verschärfungen zu weit.

Flüchtlinge dürfen schon heute nicht in den Heimatstaat reisen. Der Bundesrat möchte nun die Beweislast umkehren: Künftig sollen nicht mehr die Behörden beweisen müssen, dass ein Flüchtling eine unzulässige Reise unternommen hat. Vielmehr soll der Flüchtling glaubhaft machen müssen, dass er aufgrund eines Zwangs in den Heimatstaat reiste.

Der Nationalrat will noch einen Schritt weiter gehen. Er will im Gesetz verankern, dass Flüchtlingen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt wird, wenn sie in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat gereist sind – auch dann, wenn die Reise aufgrund eines Zwangs erfolgte. Mit 96 zu 94 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm der Rat einen Antrag der SVP an.

Ausnahmen möglich

Gleichzeitig hat er sich aber dafür ausgesprochen, dass Ausnahmen möglich bleiben. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann einer Person die Reise bewilligen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen, beispielsweise der Besuch schwerkranker Verwandter. Die SVP beantragte erfolglos, die Ausnahmemöglichkeit zu streichen.

Wenn ein Flüchtling in sein Heimatland reise, sei er dort offensichtlich nicht gefährdet, befanden die SVP-Vertreter. Justizministerin Simonetta Sommaruga erwiderte, so einfach sei es nicht. Es gebe Situationen, in denen Flüchtlinge wegen menschlicher Verpflichtungen das Risiko auf sich nähmen, in das Land zu reisen, in dem sie verfolgt würden.

Bundesraetin Simonetta Sommaruga spricht an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 27. September 2018 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Nach Sommaruga gibt es Ausnahmen, in denen eine Heimatreise berechtigt sei.Bild: KEYSTONE

Verbot auch für Nachbarländer

Anders als der Bundesrat will das Parlament auch Reisen in die Nachbarstaaten der Heimatländer verbieten. Der Nationalrat folgte hier dem Ständerat. Der Bundesrat hatte diese Regelung zunächst in Betracht gezogen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet. Er kam zum Schluss, dass sie sich in der Praxis kaum durchsetzen liesse.

Ein solches Verbot würde zudem den Besuch von nahen Familienangehörigen verunmöglichen, die sich in Nachbarstaaten aufhielten, sagte Sommaruga. Besuchten Eritreer ihre erwachsenen Kinder in Äthiopien, sei das kein Missbrauch des Asylrechts.

Wenige Verdachtsmeldungen

Sommaruga erinnerte in der Debatte auch an die Meldestelle im SEM. Gemeldet werden kann dort der Verdacht auf eine missbräuchliche Reise. Dauernd werde behauptet, es fänden viele solche Reisen statt, stellte die Justizministerin fest. Doch Meldungen seien bisher nur wenige eingegangen. «Melden Sie doch endlich diese Fälle.»

Die Nationalratskommission hatte darüber hinaus verhindern wollen, dass rechtskräftig des Landes verwiesene Staatenlose in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Das lehnte der Nationalrat aber mit 96 zu 90 Stimmen ab. Die Gegnerinnen und Gegner gaben zu bedenken, dass es keinen Staat gebe, in den Staatenlose ausgeschafft werden könnten. Entweder arbeiteten sie, oder sie bezögen Sozialhilfe.

Schutz von Prostituierten

Eine andere Gesetzesänderung betrifft Prostituierte, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer von Straftaten werden. Sie sollen in bestimmten Fällen die Möglichkeit erhalten, für die Dauer des Strafverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung sowie eine Rückkehrhilfe zu beantragen. Damit würde nach der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts der Schutz von Prostituierten verstärkt.

Rückkehrhilfe soll neu auch für vorläufig aufgenommene Personen möglich sein, die kein Asylgesuch eingereicht haben, wenn sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Schweiz verlassen müssen. Mit der Änderung soll hauptsächlich verhindert werden, dass ein Asylgesuch nachträglich und ausschliesslich zur Erlangung der Rückkehrhilfe gestellt wird.

Spezielle Ausschaffungsgefängnisse

Weitere Änderungen begründet der Bundesrat mit der Rechtsprechung und der letzten Schengen-Evaluation. So darf die Administrativhaft künftig nur in einem ausschliesslich für diese Haftart vorgesehenen Gebäude erfolgen. Ausnahmen bleiben möglich.

Ferner wird eine Gesetzesgrundlage für ein neues Informationssystem im Rückkehrbereich geschaffen (eRetour). Die kommunalen Polizeibehörden sollen einen direkten Zugang zum zentralen Schengener Visa-Informationssystem und zum nationalen Visumsystem erhalten. Geregelt wird auch der Zugang des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) und des Nachrichtendienstes zu Flugpassagier-Daten. Diese Änderungen waren unbestritten.

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. (sda)

20 Eritreer verlieren ihren Status in der Schweiz

Video: srf
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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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kafifertig
27.09.2018 13:32registriert Juli 2018
Flüchtlinge, denen es möglich ist in ihre Heimtländer zu reisen und wieder zurück zu ihrer Asylunterkunft in der Schweiz, die sind ganz offensichtlich keine Flüchtlinge im Sinne der Menschrechtskonvention.
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D(r)ummer
27.09.2018 14:34registriert Mai 2016
Finde ich gut.
Ich hoffe aber, dass die Ausnahme nicht ausgenützt wird.
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dorfne
27.09.2018 16:17registriert Februar 2017
Wer aus dem Herkunftsland flüchtet weil seine Sicherheit bedroht ist durch Krieg und Verfolgung, kann nicht dorthin zurückreisen weil der Opa schwer erkrankt ist. Wenn doch, kann die Bedrohung ja nicht so gross sein. Es gibt Handys, es gibt Skype und Briefpost. Keine Ausnahmen! Wir wären mit teurer Zusatzbürokratie und fingierten Arztzeugnissen konfrontiert. Gegen abgelehnte Gesuche könnte wenn möglich Einsprache erhoben werden. Und am Ende reisen Alle, die reisen wollen.
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