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Rechtsexperten beurteilen Philippe Müllers Urteil unterschiedlich

philipp müller unfall
Philippe Müller hatte keinen Alkohol im Blut, als er den Unfall verursachte. Er leidet an einer Schlafapnoe.FOto: watson

«Gesetzeskonform» und «hart» – so verschieden beurteilen Experten Philipp Müllers Urteil

Die beiden Rechtsexperten Martin Killias und René Schaffhauser beurteilen in einer ersten Reaktion das Urteil im Fall Philipp Müller. Müller selbst hält sich bedeckt.
01.11.2016, 05:3923.12.2016, 02:57
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Die Nachricht verbreitete sich gestern wie ein Lauffeuer: Ein Jahr nach dem Autounfall, bei dem der FDP-Ständerat Philipp Müller eine Rollerfahrerin schwer verletzt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau jetzt das Urteil veröffentlicht. Wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung erhält dieser eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Busse von 10'000 Franken. Müller hat gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben.

Experten schätzen das Urteil unterschiedlich ein. Martin Killias, Strafrechtsprofessor und SP-Politiker, räumt Müllers Einspruch wenig Chancen ein. «Das Gericht will sich kaum dem Vorwurf aussetzen, bei einem Prominenten Milde walten zu lassen», sagt er gegenüber dem Tages-Anzeiger.

«Das Urteil liegt absolut auf der Linie der Gesetzgebung.»
Martin Killias, Strafrechtsprofessor

Maximalstrafe trotz Schlafapnoe

Seiner Meinung nach liege das Urteil «absolut auf der Linie der Gesetzgebung». Zur Information: Diese schreibt vor, dass ein wegen schwerer Körperverletzung schuldig Gesprochener maximal mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft werden kann. Die Busse von 10'000 Franken entspricht dem Maximalbetrag für schwere Körperverletzung. Für Kilias steht fest, dass Müllers Einspruch wenig am Urteil ändern wird: «Das Gericht will sich kaum dem Vorwurf aussetzen, bei einem Prominenten Milde walten zu lassen.»

René Schaffhauser, emeritierter Professor mit Schwerpunkt Strassenverkehrsrecht an der Universität St.Gallen, beurteilt die Lage anders. Er spricht gegenüber der NZZ von einem «harten Urteil». Die Strafe falle hoch aus. Mehr will er zum Fall wegen des laufenden Verfahrens nicht nicht sagen.

Fest steht, dass Müller sehr wahrscheinlich an einer Schlafapnoe leidet, von der er damals nichts wusste. Bei dieser Schlafstörung setzt während der Nacht der Atem mehrere Male aus. Oft sind betroffene während des Tages dann müde und weniger leistungsfähig. Müller fiel deshalb wohl in den Sekundenschlaf, der zum Unfall führte.

So sah der Roller der damals 17-Jährigen nach dem Unfall aus.
So sah der Roller der damals 17-Jährigen nach dem Unfall aus.foto: kantonspolizei aargau

Die Staatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass der FDP-Ständerat hätte merken müssen, dass er übermüdet ist. Auch wenn er sich damals seiner Schlafapnoe noch nicht bewusst gewesen sei. Der Grund für diese Einschätzung: Die an Bord von Müllers Mercedes befestigte Dash-Cam zeigt, dass die Spurhalte- und die Bremsassistenz mehrmals Alarm schlugen.

«Ich denke jeden Tag an diesen Unfall.»
Philippe Müller

Bleibende Schäden

Für Johannes Mathis, Co-Direktor des Schlaf-Wach-Epilepsie-Zentrums, ist Müllers Urteil wenig überraschend. Gegenüber der NZZ sagt dieser, dass die Justiz Unfallverursacher wegen Sekundenschlafs härter anfasst. Sie würden unvernünftig handeln, wenn sie trotz Schläfrigkeit weiterfahren würden. Entscheidend sei, dass jemand schläfrig sei, unabhängig von der Ursache.

Philippe Müller selbst nimmt keine Stellung zum Urteil, er sagt gegenüber der Aargauer Zeitung einzig: «Ich denke jeden Tag an diesen Unfall.» Es tue ihm sehr leid für die junge Frau.

Die damals 17-Jährige wird wohl mit bleibenden Schäden leben müssen. Die schweren Verletzungen der Rollerfahrerin machten mehrere Operationen und mehrmonatige stationäre Behandlungen und Rehabilitationen notwendig.

(rwy)

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Töfflifahrer
01.11.2016 07:48registriert August 2015
Hart? Vielleicht, aber die 150 Tagessätze sind bedingt ausgesprochen. Die Busse richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten. Also ist hart hier wohl eher zu relativieren. Das Mädchen wird ihr Leben lang mit den Folgenden leben müssen. Anstatt ihre Leben zu geniessen und ihre Ausbildung zu machen, ist sie in der Reha und im Spital zu weiteren Operationen.
Eine Frage für wen ist das nun hart?
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Baba ♀️
01.11.2016 08:28registriert Januar 2014
Falls Sie tatsächlich gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben haben, enttäuschen Sie mich sehr, Herr Müller! Ich hätte Ihnen zugetraut, Konsequenzen tragen zu können (und wollen).

Die junge Frau, die Sie angefahren haben, konnte gegen ihre Verletzungen, die sie nun ein Leben lang begleiten werden, keine Einsprache erheben...
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