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Doppelmord in Zug: «Täter hat in einer Psychose gehandelt»

Doppelmord in Zug: «Täter hat in einer vom Kokainkonsum verursachten Psychose gehandelt»

15.07.2016, 12:3515.07.2016, 13:39
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Anklage und Verteidigung haben heute Freitag im Prozess um den Doppelmord vom Februar 2009 vor dem Zuger Obergericht die Argumente der jeweiligen Gegenpartei als Unsinn disqualifiziert. Das Urteil wird den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt.

In ihren zweiten Parteienvorträgen zerrupften sowohl Staatsanwältin Gabriela Alther als auch Verteidiger Daniel U. Walder gegenseitig die Ausführungen aus den Plädoyers vom Donnerstag. Aktenwidrige Behauptungen würden «durch Wiederholung nicht wahrer», sagte etwa die Anklägerin. Der Verteidiger konterte, die Anklage sei «untauglich, irgendetwas zu beweisen».

ZUR VERSCHIEBUNG DES PROZESSES GEGEN DEN „ZUGER DOPPELMOERDER“ STELLEN WIR IHNEN AM MITTWOCH, 22. JULI 2015, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - ZEICHNUNG - Der Angeklagte, rechts, und sein Verteidi ...
Diese Zeichnung zeigt den Angeklagten rechts.
Bild: KEYSTONE

Das Vorgehen des Beschuldigten vor, während und nach der Tat war laut Staatsanwältin «absolut kontrolliert, planmässig und effizient». Der Verteidiger schilderte die Vorkommnisse als Eskalation einer Situation, die nie so geplant war. Sein Mandant habe in einer vom Kokainkonsum verursachten Psychose gehandelt.

Er habe keinerlei Raubabsichten gehabt, so der Verteidiger. Am Donnerstag hatte er ausgeführt, sein Mandant sei damals zur Wohnung gefahren, um «im fairen Gespräch» seine Beziehung mit der Wohnungsmieterin zu beenden.

Gerade das widerspreche klar der Theorie vom Kokainrausch, widersprach die Staatsanwältin. «Der Beschuldigte war pleite». Von seiner Arbeit als Handwerker in der Wohnüberbauung wusste er, dass die Frau reich war, er kannte die baulichen Gegebenheiten von Siedlung und Wohnung, aus der er Wertgegenstände und Kreditkarten raubte.

Gefesselt und tot

Beide Frauen waren am 17. Februar 2009 in der Wohnung der 54-Jährigen Frau gefesselt und getötet worden. Zehn Tage später wurden sie aufgefunden. Russ von einem Mottbrand hatte teilweise die Spuren vernichtet. Der 50-jährige Schweizer wurde mehrere Wochen danach festgenommen und sitzt seither in Haft.

Anfänglich hatte er die Tötung beider Frauen gestanden. Heute steht er nur dazu, dass er die 36-jährige Haushaltshilfe stranguliert hat. Sie war damals mit einem um den Hals gezurrten Wäschestück aufgefunden worden. Beim anderen Opfer dagegen war laut Staatsanwaltschaft die Fäulnis so weit fortgeschritten, dass keine Spuren mehr auf die Art der Tötung hinwiesen.

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Bild: KEYSTONE

In seinem Schlusswort beteuerte der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte, er wisse bis heute nicht, wie die 54-jährige Wohnungsmieterin ums Leben kam. Er macht einen epileptischen Anfall der Frau geltend. Es gebe keinen Tag, an dem er nicht das Bild der beiden toten Frauen vor sich sehe. Und «ich würde alles dafür tun, um das Ganze ungeschehen zu machen».

Anträge klaffen weit auseinander 

Das Zuger Strafgericht hatte den Mann im Oktober 2013 wegen mehrfachen Mordes, Raubes, Brandstiftung und anderer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und anschliessender Verwahrung verurteilt. Anklage und Verteidigung legten Berufung ein.

Die Anklägerin fordert die Anordnung einer lebenslangen Verwahrung, bei der im Unterschied zur herkömmlichen nicht periodisch überprüft wird, ob sie noch gerechtfertigt ist.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch von den Mord- und Raubvorwürfen. Im einen Fall liege zwar ein Tötungsdelikt vor, aber kein Mord. Von Raub könne keine Rede sein – dass der Beschuldigte Wertsachen und Kreditkarten einsteckte, sei bloss Diebstahl. Eine Freiheitsstrafe «deutlich unter zehn Jahren» sei angemessen. Eine Verwahrung sei nicht angebracht. (sda)

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