Blick in den Innenhof des Ausschaffungsgefängnisses in Kloten. Bild: KEYSTONE
Am Montag publizierte das Bundesamt für Statistik (BFS) zum ersten Mal Zahlen zur Ausschaffungsinitiative. Demnach wurde im Jahr 2017 in 651 der möglichen 1210 Fälle ein Landesverweis ausgesprochen. Dies entspricht einer Quote von 54 Prozent.
Gemäss den BFS-Zahlen wäre also nur jeder zweite verurteilte Ausländer, der gemäss Ausschaffungsinitiative die Schweiz verlassen sollte, mit einem Landesverweis belegt worden. Die Härtefallklausel wäre demnach bei fast jedem zweiten Fall angewendet worden.
Doch die Zahlen des Bundes wurden von den Staatsanwaltschaften der Kantone stark angezweifelt. Dort kam man auf viel tiefere Fallzahlen.
Wie sich nun herausgestellt hat, geben die vom BFS veröffentlichten Zahlen ein verzerrtes Bild wieder. In der Realität dürfte die Härtefallklausel viel weniger angewendet worden sein, als es die Zahlen vom BFS nahegelegt hatten.
Nun will das BFS am Mittwoch neue Zahlen veröffentlichen. Dieses Mal ohne den Straftatbestand des einfachen Betrugs. Denn Betrug gilt nicht in jedem Fall als Katalogtat, die einen obligatorischen Landesverweis nach sich zieht.
Die Korrektur des BFS wird die Schweizer Justiz deutlich weniger lasch aussehen lassen, als es noch bei der ersten Veröffentlichung der Zahlen den Eindruck erweckte. Bei den einfachen Betrugsdelikten kam es laut Statistik nur in 7 von 282 Fällen zu Ausschaffungen. Ohne diese Fälle steigt die Quote der Ausschaffungen auf gegen 70 Prozent.
Das BFS wird für ihr Vorgehen von diversen Seiten kritisiert. «In einem politisch so sensiblen Bereich erwarte ich mehr Sorgfalt», sagt etwa FDP-Ständerat Andrea Caroni in der Aargauer Zeitung. (cma)
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