«Das Urteil ist sicher nicht hilfreich», sagt Gretta Fenner, Korruptionsexpertin und Direktorin des Basel Institute on Governance gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es werde nun vermutlich noch schwieriger werden zu beweisen, dass die Gelder des Mubarak-Clans illegal erworben sein könnten.
Und wenn es in Ägypten zu keinem rechtsgültigen Urteil gegen Mubarak und sein Umfeld kommen sollte, wäre es nicht möglich, die Gelder in der Schweiz auf dieser Grundlage einzuziehen, um sie später an die ägyptische Bevölkerung zurückzugeben. Das Urteil vom vergangenen Samstag habe Mubarak deshalb sicher in eine bessere Lage gebracht.
Die Korruptionsexpertin befürchtet sogar einen Ausgang wie bei den Mobutu-Geldern: Damals musste die Schweiz den Erben des kongolesischen Diktators Mobutu Sese Seko 7,7 Millionen Franken aushändigen, weil die Rückerstattung an die Demokratische Republik Kongo gescheitert war.
Gemäss Fenner bleiben der Schweiz deshalb zurzeit folgende Optionen: Entweder treibt die Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen Geldwäscherei gegen den Mubarak-Clan voran. Sie müsste dann aber den kriminellen Ursprung der Gelder beweisen, um vor Gericht zu gewinnen. Mit dem Urteil vom letzten Samstag sei es fraglich, ob die ägyptischen Behörden diese Beweise liefern könnten, sagte Fenner.
Oder aber die Bundesanwaltschaft plädiere auf organisierte Kriminalität und konfisziere das Geld auf diese Weise. «In meinen Augen wäre das die beste Option», sagte Fenner. Der Vorteil dieses Vorgehens wäre, dass die Beweislast umgekehrt würde und Mubaraks Anwälte beweisen müssten, dass ihre Klienten das Geld legal verdienten.
Doch politisch und diplomatisch würde die Schweiz dadurch in eine «hoch delikate» Lage versetzt, sagt Fenner. Denn man könnte einen solchen Entscheid als indirekte Kritik am ägyptischen Rechtssystem interpretieren.
Die Bundesanwaltschaft und das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wollten zu diesem Zeitpunkt keine Stellung zu «Pressemeldungen im Zusammenhang mit dem Fall von Herr Mubarak» nehmen. Auch Kamel Guirguis, Vertreter der ägyptischen Staatsanwaltschaft, wollte sich auf Anfrage nicht äussern.
Der ägyptische Premier Ibrahim Mahlab hingegen beteuerte nach Angaben ägyptischer Medien vor der Presse, Mubaraks Freispruch stehe in keinem Zusammenhang mit der Frage der Rückgabe der im Ausland blockierten Gelder.
Zuversicht schöpft nach dem Urteil der Genfer Anwalt von Mubaraks Söhnen Alaa und Gamal, Lionel Halpérin. Seine Strategie ändere sich deswegen zwar nicht, sagte er auf Anfrage. Er verlange bereits seit geraumer Zeit die Einstellung des Verfahrens, die Verweigerung der Rechtshilfe und damit die Freigabe der Gelder.
Die eingefrorenen Vermögen seien von seinen beiden Klienten als Geschäftsleute legal erwirtschaftet worden. Er habe den Eindruck, dass sich die Schweizer Politik «ein bisschen zu stark» für die juristischen Abläufe interessiere. Denn «ich habe bis jetzt nicht den geringsten Beweis für irgendwelche illegalen Machenschaften meiner Klienten gesehen», sagte Halpérin.
«Wenn meine Klienten nicht diese Namen trügen, wäre ihr Vermögen nie eingefroren worden», ist Halpérin überzeugt. Man könne in der Schweiz nicht auf Grund von Gerüchten urteilen. Deshalb müsse die Schweiz das Gesetz anwenden und die Gelder freigeben. Er sei optimistisch, dass seine Klienten ihr Geld zurückerhielten.
Die rund 700 Mio. Dollar von Mubarak und dessen Umfeld wurden in der Schweiz im Februar 2011 durch einen politischen Entscheid des Bundesrates eingefroren. Davon gehören laut verschiedenen Medienberichten 303 Mio. Franken Mubaraks Söhnen Alaa und Gamal. (sda)