Was ist eine angemessene Strafe für einen schweren Straftäter? Der Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil hat die Debatte um lebenslange Freiheitsstrafen neu angeheizt. Schwerstverbrecher könnten theoretisch bereits nach 15 Jahren wieder auf freien Fuss kommen – mit entsprechenden Gutachten der Psychiater.
Gleich zwei Vorstösse von Aargauer SVP-Nationalräten wollen dies nun ändern. Luzi Stamm fordert, dass Richter Gefängnisstrafen von bis zu 60 Jahren verhängen dürfen. «Dann weiss man wenigstens, der Mensch bleibt 40 Jahre drin», erklärt Stamm gegenüber «Tele M1». Dass für schwere Straftäter heute die Chance besteht, bereits nach 15 Jahren Gefängnis wieder freizukommen, ist für den SVP-Nationalrat «unhaltbar».
Der zweite Vorstoss sieht eine Mindeststrafe von 30 Jahren vor und stammt aus der Feder von Andreas Glarner. Der Vorschlag des SVP-Hardliners kommt im Gegensatz zu seinem Parteikollegen überraschend mild daher. Glarner erklärt sich: «Es muss ja auch noch menschenrechtskonform sein und durch gewisse Instanzen ‹verheben›. Darum ist 30 Jahre wahrscheinlich das höchste der Gefühle.»
«Fristen sind absurd»
Strafrechtsexperte Martin Killias hingegen bezeichnet strikte Fristen von minimal 30 oder maximal 60 Jahren als praxisfern: «Die Menschen sind unterschiedlich alt, wenn sie verurteilt werden. Man kann mit 20 oder mit 70 Jahren zu lebenslänglich verurteilt werden – dann sind diese Fristen je nachdem absurd.»
Übrigens: Abgesprochen haben sich die beiden Nationalräte angeblich nicht – «leider», wie Glarner gegenüber dem Regionalsender bedauert. (aargauerzeitung.ch)