Haile (Name geändert) kam mit 15 Jahren in die Schweiz und erhielt mit 17 das vorübergehende Bleiberecht. Somit konnte der Eritreer aus der Asylunterkunft in Embrach ausziehen und ein eigenes Zimmer suchen.
In Rafz wurde der heute 18-Jährige im Juli 2017 fündig. Der Mietvertrag war befristet bis Februar 2018. Bis dahin wollte sich Haile eine permanente Wohnmöglichkeit suchen, schreibt der Tages-Anzeiger. Jedoch fand er keine neue Bleibe, obschon er über 100 Bewerbungen verfasst hatte.
Mit einem Budget von monatlich 700 Franken Sozialhilfe war der junge Mann finanziell stark eingeschränkt. Zudem bewilligte das Sozialamt keinen höheren Betrag. Und wegen seinen mangelnden Deutschkenntnissen fand er keine Arbeit.
Trotz Hilfegesuch beim Sozialsekretariat in Rafz, bot man keine Unterstützung. Als der Eritreer obdachlos wurde, entzog sich die Gemeinde ihrer Verantwortung: Haile soll sich selber um eine Unterkunft bemühen, denn seine Anmeldung sei nur provisorisch.
Falsch. «So etwas wie eine provisorische Anmeldung gibt es nicht – auch dann nicht, wenn ein Mietvertrag befristet ist», zitiert der «Tages-Anzeiger» Kathrin Stutz, Leiterin der Zürcher Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende.
Die Rechtsberatungsstelle unterstützte Haile, aber die Gemeinde blieb stur. Er solle sich doch an eine Notschlafstelle wenden – es gäbe ja genügend im Kanton Zürich. Allenfalls komme auch eine Asylunterkunft in Frage. Es sei auch «zumutbar, ein Zelt aufzustellen; da bald Frühling hier ist, könnten Sie somit ein Zelt und einen Schlafsack kaufen», zitiert der «Tages-Anzeiger» ein Schreiben der Sozialsekretärin.
Für Kathrin Stutz liegt es auf der Hand: Rafz wollte den Eritreer abschieben. Es liege in der Pflicht jeder Gemeinde, Menschen in Not bei der Wohnungssuche unter die Arme zu greifen. Zudem habe jeder Mensch einen grundrechtlichen Anspruch auf Obdach, sagt Alex Suter, Leiter des Bereichs Recht und Beratung bei der Skos-Fachstelle.
Nach langem und zähem Ringen organisierte die Gemeinde schlussendlich einen Schlafplatz. Doch weil der junge Mann krankheitsbedingt bei einem Freund übernachtete, drohte die Gemeinde mit der Abmeldung aus Rafz. Der Eritreer müsse am zugeteilten Platz übernachten – die Skos-Fachstelle widerspricht auch hier.
Mittlerweile wohnt Haile in einer Wohngemeinschaft in Zürich und will mit einem intensiven Deutschkurs den Einstieg in die Arbeitswelt schaffen. Kathrin Stutz sagt, dass solche Aktionen bei Landgemeinden hin und wieder vorkommen. Es sei eine erfolgreiche Strategie, um Leute loszuwerden, schreibt der «Tages-Anzeiger». (vom)