21.06.2018, 06:2521.06.2018, 15:16
Haile (Name geändert) kam mit 15 Jahren in die Schweiz und erhielt mit 17
das vorübergehende Bleiberecht. Somit konnte der Eritreer aus
der Asylunterkunft in Embrach ausziehen und ein eigenes Zimmer suchen.
In Rafz wurde der heute 18-Jährige im Juli 2017 fündig. Der Mietvertrag war
befristet bis Februar 2018. Bis dahin wollte sich Haile eine permanente Wohnmöglichkeit suchen, schreibt der Tages-Anzeiger. Jedoch fand er keine neue
Bleibe, obschon er über 100 Bewerbungen verfasst hatte.

Die Gemeinde Rafz verwehrte anfänglich jegliche Unterstützung. Es sei zumutbar, dass der junge Eritreer in einem Zelt schlafe. (Symbolbild)Bild: AP/AP
Mit einem Budget von monatlich 700 Franken Sozialhilfe war
der junge Mann finanziell stark eingeschränkt. Zudem bewilligte das Sozialamt
keinen höheren Betrag. Und wegen seinen mangelnden Deutschkenntnissen fand er
keine Arbeit.
«Da hier bald Frühling ist …»
Trotz Hilfegesuch beim Sozialsekretariat in Rafz, bot man
keine Unterstützung. Als der Eritreer obdachlos wurde, entzog sich die Gemeinde
ihrer Verantwortung: Haile soll sich selber um eine Unterkunft bemühen, denn
seine Anmeldung sei nur provisorisch.
Falsch. «So etwas wie eine provisorische Anmeldung gibt es
nicht – auch dann nicht, wenn ein Mietvertrag befristet ist», zitiert der «Tages-Anzeiger» Kathrin Stutz, Leiterin der Zürcher Rechtsberatungsstelle für
Asylsuchende.
Die Rechtsberatungsstelle unterstützte Haile, aber die
Gemeinde blieb stur. Er solle sich doch an eine Notschlafstelle wenden – es gäbe
ja genügend im Kanton Zürich. Allenfalls komme auch eine Asylunterkunft in Frage. Es sei auch «zumutbar, ein Zelt aufzustellen; da bald Frühling hier ist, könnten Sie
somit ein Zelt und einen Schlafsack kaufen», zitiert der «Tages-Anzeiger» ein
Schreiben der Sozialsekretärin.
Anspruch auf Obdach
Für Kathrin Stutz liegt es auf der Hand: Rafz wollte den
Eritreer abschieben. Es liege in der Pflicht jeder Gemeinde, Menschen in Not
bei der Wohnungssuche unter die Arme zu greifen. Zudem habe jeder Mensch einen
grundrechtlichen Anspruch auf Obdach, sagt Alex Suter, Leiter des Bereichs
Recht und Beratung bei der Skos-Fachstelle.
Nach langem und zähem Ringen organisierte die Gemeinde schlussendlich
einen Schlafplatz. Doch weil der junge Mann krankheitsbedingt bei einem Freund
übernachtete, drohte die Gemeinde mit der Abmeldung aus Rafz. Der Eritreer
müsse am zugeteilten Platz übernachten – die Skos-Fachstelle widerspricht auch
hier.
Mittlerweile wohnt Haile in einer Wohngemeinschaft in Zürich
und will mit einem intensiven Deutschkurs den Einstieg in die Arbeitswelt
schaffen. Kathrin Stutz sagt, dass solche Aktionen bei Landgemeinden hin und
wieder vorkommen. Es sei eine erfolgreiche Strategie, um Leute loszuwerden, schreibt
der «Tages-Anzeiger». (vom)
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