Schweiz
Gesellschaft & Politik

In Thun kommen keine unter 15-Jährige mehr in Haft.

Eingang zum Regionalgefaengnis Thun, aufgenommen am Montag, 25. November 2002. Der mutmassliche Berner Frauenmoerder Mischa Ebner hat Selbstmord begangen, wie die Kantonspolizei Bern am Montag, 25. No ...
Stand wegen der umstrittenen Praxisin der Kritik: Das Regiongefängnis Thun.Bild: KEYSTONE

Praxis gestoppt – Gefängnis Thun nimmt keine unter 15-Jährige mehr in Ausschaffungshaft 

18.07.2018, 21:1219.07.2018, 06:11
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Minderjährige unter 15 Jahren mit abgewiesenem Asylgesuch werden in Thun nicht mehr in Ausschaffungshaft genommen. Das Regionalgefängnis hat das Projekt nach Kritik aus dem Nationalrat gestoppt.

Er habe die Ausschaffungshaft für Mütter mit Kindern unter 15 Jahren gestoppt, sagte Gefängnisdirektor Ulrich Kräuchi am Mittwochabend in der Sendung «10vor10» von Fernsehen SRF.

Damit reagiert Kräuchi auf Kritik der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats. Sie hatte Ende Juni grosse kantonale Unterschiede bei der Ausschaffungshaft angeprangert. Besonders der Kanton Bern geriet ins Visier für seine Praxis, Kinder im Familienverbund zu inhaftieren.

Er sei «sofort hellhörig geworden», als er die Kritik vernommen habe, sagte Kräuchi in der Sendung. Und er habe sich gefragt, ob er etwas Illegales tue. Deshalb habe er das Projekt gestoppt, bis die rechtliche Lage geklärt sei.

Er habe die Amtsleitung darüber informiert, dass er nicht mehr bereit sei, Zimmer für Mütter und Kinder anzubieten. Kräuchi geht davon aus, dass das Regionalgefängnis Thun diese Form der Haft nicht mehr anbieten wird.

Kantone erfassen lückenhaft

Laut Gesetz ist die Inhaftierung von Kindern unter 15 Jahren verboten. Trotzdem kommt es in einigen Kantonen dazu. Genaue Angaben fehlen allerdings, weil die Kantone diese Fälle nicht oder nicht einheitlich registrieren.

Blick auf das Regionalgefaengnis Thun, am Montag, 25. November 2002. Der mutmassliche Berner Frauenmoerder Mischa Ebner hat Selbstmord begangen, wie die Kantonspolizei Bern am Montag, 25. November 200 ...
Blick aufs Regionalgefängnis Thun.Bild: KEYSTONE

Die GPK fordert den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass Minderjährige unter 15 Jahren nicht inhaftiert werden. Für den Vollzug der Wegweisung von Familien seien alternative Möglichkeiten zu prüfen.

Landesweit kommt im Durchschnitt etwa jede fünfte Person mit einem negativen Asylentscheid in Administrativhaft. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind aber gross. Die Asylsuchenden hätten keinen Einfluss darauf, welchem Kanton sie zugeteilt würden, schreibt die GPK in ihrem Bericht. Die Zuteilung habe aber für sie erhebliche Konsequenzen. Im Kanton Genf liegt die Haftquote bei 11 Prozent, im Kanton Obwalden bei 46 Prozent. (sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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derEchteElch
19.07.2018 05:48registriert Juni 2017
Eine Administrativhaft ist eine administrative Massnahme. Keine Bestrafung. Wird diese Praxis geändert dürften in Zukunft auch die Strassenverkehrsämter keinen Führerschein mehr vorzeitig abnehmen, ohne effektiv etwas verbrochen zu haben..
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