Der Streit um die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist vor allem ein Streit um Kosten. Diese sind noch nicht im Detail bekannt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung geht in einer aktuellen Übersicht von Kosten von rund 3 Milliarden Franken aus.
Der Bund beziffert die Steuerausfälle in der noch unveröffentlichten Abstimmungsbroschüre um einiges tiefer. Im Text zur Unternehmenssteuer-Reform III, welche dem «Tages Anzeiger» vorliegt, deklariert der Bundesrat die Kosten der Reform auf nur 1,1 Milliarden Franken.
Das sind gut 2 Milliarden Franken Unterschied.
Wie die Zeitung weiter berichtet, werden in der Abstimmungsbroschüre nur jene Kosten deklariert, welche bereits feststehen und direkt beim Bund anfallen. Auswirkungen hätte die USR III jedoch primär bei Kantonen und Gemeinden, welche ihre Gewinnsteuern teils kräftig senken wollen. Die Folge? Grosse Mindereinnahmen.
Zwar weise der Bund auf diesen Zusammenhang hin, doch er nenne weder eine Zahl, noch biete er den Stimmbürgern eine Einordnung der erwarteten Gesamtkosten.
Die Linken sind empört über die fehlende Transparenz des Bundes. Ihnen sei klar, dass man aufgrund der dynamischen Natur dieser Reform nicht alle Zahlen exakt beziffert werden könnten, so SP-Finanzpolitikerin Margret Kiener Nellen (BE) gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Trotzdem hätte sie aber erwartet, dass zumindest die Gesamtkosten der Reform annäherungsweise deklariert würden. «Denn so ist diese Abstimmung für die Bürger ein unhaltbarer Blindflug. Der Grundanspruch auf Information und Transparenz wird verletzt. Der Bürger ist nicht in der Lage, sich Rechenschaft über die Tragweite der Abstimmungsvorlage zu geben.»
Roland Meier, Sprecher des Finanzdepartements (EFD), verteidigt den Text in der Broschüre: «Wir nehmen die Gesamtkosten der USR III durchaus ernst, möchten aber mit verbrieften Zahlen operieren.»
Zudem basieren die Gewinnsteuerausfälle der Kantone und Gemeinden rein auf Schätzungen. «Vor diesem Hintergrund wäre es nicht zielführend, im Abstimmungsbüchlein auch nur Grössenordnungen der mutmasslichen Steuerausfälle aufzuführen.» (gin)