Der Verdacht lautet auf Handeln aus «selbstsüchtigen Motiven»: dessen macht sich zum Beispiel eine Sterbehilfeorganisation schuldig, wenn sie gewinnorientiert arbeitet oder mit persönlicher Bereicherungsabsicht handelt. Geregelt ist das im Artikel 115 des Strafgesetzbuches.
Letzte Woche wurde bekannt, dass die Sterbehilfeorganisaton Eternal Spirit, die vom Verein Lifecircle betrieben wird und von der Baselbieter Ärztin Erika Preisig gegründet wurde, von Ausländern 10'000 Franken für eine Suizidbegleitung verlangt. Preisigs Anwalt hat der «SonntagsZeitung» gesagt, wie sich dieser Betrag für Personen mit Wohnsitz im Ausland zusammensetzt:
Pro Monat führt die Stiftung vier bis sechs Suizidbegleitungen durch. Laut der Zeitung wird ein hoher Zeitaufwand für mehrere schriftliche Berichte und die Beurteilung der Unterlagen durch den Stiftungsrat verrechnet, die Einnahmen gehen an zwei Ärzte, drei Stiftungsratsmitglieder und einen Freitodbegleiter, hinzu kämen Verwaltungskosten von bis zu 3500 Franken pro Fall.
Der Verein Dignitas verlangt für eine Freitodbegleitung 7000 Franken – 10'500 Franken sind es, wenn auch die Bestattungsfragen geregelt werden sollen. Exit dagegen bietet Sterbehilfe für 900 bis 3500 Franken an, abhängig davon, wie lange jemand Mitglied der Organisation war. Ab drei Jahren ist ein assistierter Suizid gratis. Bei Exit werden allerdings nur Schweizer begleitet.
Die Sterbehilfeorganisationen sind frei heute in der Preisgestaltung. Kritik gibt es von Seiten der Politik und der Ärzteschaft: Der Zürcher BDP-Kantonsrat Rico Brazerol verurteilt den Fall in Basel als reine Geschäftemacherei. Auch der Verein für Ethik und Medizin Schweiz sieht Handlungsbedarf: «Wir halten die ungenügende Transparenz bei Finanzfragen im Rahmen von privat organisierten assistierten Suiziden für sehr problematisch», wird Präsident Michel Romanens zitiert.