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Neue Lösungen für Sans-Papier: «Sie leben ein Schattendasein»

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Im Putzgewerbe arbeiten auch abgewiesene Flüchtlinge. Sollen sie unter das Drittstaatenkontingent fallen?Bild: AP

Neue Lösungen für Sans-Papier: «Sie leben ein Schattendasein»

Für gut integrierte Personen ohne Aufenthaltsrecht brauche es neue Lösungsansätze, sagt Alexander Ott. Dem Leiter der Einwohnerdienste und Fremdenpolizei der Stadt Bern schwebt eine Erhöhung der Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten vor.
28.12.2019, 06:5928.12.2019, 07:46
Kari Kälin / ch media
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Alexander Ott, Leiter der Einwohnerdienste, Migrations- und Fremdenpolizei der Stadt Bern, verschafft sich regelmässig persönlich ein Bild von der Front. In Zusammenarbeit mit der Kantons- und der Gewerbepolizei sowie mit der Arbeitsmarktkontrollbehörde trifft er immer wieder auf Personen, welche sich irregulär in der Schweiz aufhalten. Es handelt sich um Menschen, die untergetaucht sind oder trotz fehlender Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung arbeiten. Dazu gehören auch abgewiesene Asylsuchende, welche die Schweiz hätten verlassen müssen.

Ein Teil davon kann wegen Vollzugshindernissen nicht weggewiesen werden – etwa, weil sich die Heimatstaaten weigern, ihre Bürger aufzunehmen, oder weil es unmöglich ist, die nötigen Reisepapiere zu organisieren. Im Bericht der Migrationskommission (siehe Kasten) nimmt Ott Stellung zu dieser Problematik. Er sagt unter anderem, dass es aus arbeitsmarktlicher und demografischer Sicht Sinn ergeben würde, abgewiesenen Asylsuchenden und irregulär anwesenden Personen im Einzelfall eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen – unter der Voraussetzung, dass sie schon längere Zeit in der Schweiz leben und gut integriert sind. Man müsse neue Lösungsansätze diskutieren, sagt er.

Systematische Prüfung von Härtefällen
Manche Asylbewerber tauchen unter und leben trotz negativem Entscheid weiterhin in der Schweiz. Bei Personen, die gut integriert sind und sich schon lange im Land aufhalten, soll systematisch geprüft werden, ob man ihnen mit Hilfe der Härtefallregelung ein Aufenthaltsrecht geben kann. Dies schlägt die Eidgenössische Migrationskommission vor in einem Bericht, den sie kurz vor Weihnachten publiziert hat. Dabei sollen die Kriterien der Härtefallregelung flexibel gehandhabt werden, um den Einzelfällen Rechnung zu tragen. Wer seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz lebt und sich gut integriert hat, kann ein Härtefallgesuch stellen – unabhängig vom Status des Asylverfahrens. Im letzten Jahr erhielten auf diese Weise 124 Personen ein Aufenthaltsrecht.

Die Eidgenössische Migrationskommission hat in ihrem Bericht die Situation im Asylbereich von 2008 bis 2017 analysiert. Rund 230'000 Personen haben in diesem Zeitraum ein Asylgesuch gestellt, knapp 195'000 sind aus dem Asylprozess ausgeschieden. Rund 92'000 abgewiesene Asylbewerber haben die Schweiz regulär verlassen. Gut 88'000 Personen sind untergetaucht. Ein Teil davon dürfte in ihre Heimat zurückgekehrt zu sein, ohne sich in der Schweiz abzumelden. Andere dürften in ein anderes Land weitergereist sein, um ihr Glück dort zu versuchen. Eine dritte Gruppe bleibt als Sans-Papiers ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Gemäss Schätzungen des Bundes handelt es sich um 10'000 bis 30'000 Personen. (kä)

In welchen Situationen treffen Sie untergetauchte Asylsuchende an?
Alexander Ott: Bei Kontrollen aufgrund von anonymen Hinweisen treffen wir untergetauchte Personen in privaten Wohnungen oder aber auch an ihren Arbeitsplätzen an, zum Beispiel in der Nacht in einer Bäckerei.

Woher stammen die illegal anwesenden Menschen und in welchen Branchen sind sie tätig?
Sie stammen aus dem Balkan, der Türkei, Syrien, Eritrea, Afghanistan und den Ländern der Subsahara. Vor allem werden sie in der Gastronomie, im Bau- beziehungsweise Baunebengewerbe sowie im Dienstleistungsbereich wie Coiffeursalons oder in privaten Haushalten engagiert. Dort kochen sie, reinigen und verrichten Haushaltsarbeit, versorgen Kinder und pflegen betagte Personen.

Diese Menschen sorgen für sich selber. Wo liegt denn eigentlich das Problem?
Grundsätzlich verursachen diese Personen der öffentlichen Hand kaum Kosten. Sie bemühen sich generell nicht aufzufallen und leben ein Schattendasein. Die Fragestellungen sind bei dieser Thematik aber vielschichtiger. Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid müssen die Schweiz verlassen. Kommen sie dieser behördlichen Anordnung nicht nach und tauchen in der Schweiz unter, entsteht ein soziales Gebilde mit einem Netzwerk, das eigene Regeln und Gesetze etabliert. Innerhalb dieser Schattengesellschaften werden Personen regelmässig ausgebeutet und sind mit prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen konfrontiert. Ein Staat darf das nicht tolerieren.

Weshalb kehren die illegal anwesenden Menschen trotz der prekären Lage nicht in ihre Heimat zurück?
Weil ein Leben in der Klandestinität in der Schweiz immer noch attraktiver ist als eine Rückkehr in ihr Heimatland. Fakt ist, dass diese Menschen in ihren Herkunftsländern oft völlig perspektivenlos sind. Der Sozialstaat ist meist ungenügend ausgebildet oder gar nicht vorhanden. Wenn die ökonomischen, sozialen und kulturellen Ungleichheiten zwischen den Ländern und Regionen weiter auseinanderdriften, wird sich das Problem in der Zukunft weiter verschärfen.

Offenbar absorbiert der Arbeitsmarkt diese Personen.
In der Tat. Eine treibende Kraft für diese Situation ist der Arbeitsmarkt und dessen Bedürfnis nach billigen und niedrig qualifizierten Arbeitskräften. Es macht daher wenig Sinn, abgewiesene Asylsuchende und irregulär anwesende Migrierende, welche schon längere Zeit in der Schweiz leben und hier gut integriert sind, in ihre Herkunfts- oder Heimatländer zurückzuführen. Über die reguläre Arbeitsmigration können niedrig qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten aber praktisch nicht rekrutiert werden, weil die Kontingente für hoch qualifizierte Spezialisten vorge­sehen sind.

Was schlagen Sie vor? Eine Generalamnestie für Sans-Papiers?
Das wäre klar der falsche Weg und würde eine Sogwirkung auslösen. Wir können nicht Tausende Menschen dafür belohnen, dass sie sich illegal in der Schweiz aufgehalten haben. Man muss aber differenzieren. Es macht einen Unterschied, ob jemand seit 15 Jahren in der Schweiz wohnt, sich wirtschaftlich integriert hat und selber für sich sorgt, oder ob jemand erst seit kurzem hier lebt und immer wieder delinquiert. Ich vertrete die Ansicht, dass es sinnvoll wäre, das Potenzial an Arbeitskräften, welche sich bereits in der Schweiz aufhalten zu nutzen. Dafür braucht es punktuelle gesetzliche Anpassung, die massgeschneiderte Lösungen im ­Einzelfall ermöglichen. Um einen Schnellschuss zu verhindern, müssten alle beteiligten Akteure involviert werden.

Wo sehen Sie Anpassungsbedarf?
Wir müssen uns, wenn wir weitsichtig denken, die Frage stellen, in welchen Bereichen Bedarf nach Arbeitskräften besteht. Nebst den hoch qualifizierten Personen brauchen wir allein auf Grund der demografischen Entwicklung künftig im Bereich der Pflege Tausende Pflegekräfte und medizinisches Personal. Wie wir feststellen, beansprucht gerade dieser Sektor viele Personen, die sich ohne entsprechende Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Man könnte deshalb zum Beispiel für sie die Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten erhöhen. (Anmerkung der Redaktion: Für das kommende Jahr hat der Bund 8500 Bewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten reserviert).

Das Problem ist vielleicht: Wenn diese Menschen reguläre Löhne erhielten, würden sie ihren Job verlieren.
Es trifft zu, dass Personen, die im Rahmen der Härtefallbewilligung in der Schweiz regularisiert worden sind, in der Folge ihre Arbeitsstelle verlieren. Es zeigt, dass Menschen, die ohne Sozialabgaben und Versicherungsschutz beschäftigt sind, ausgebeutet werden. Oftmals sind handelt es sich bei den Ausbeutern ausgerechnet um gut situierte Arbeitgeber, die diese Personen problemlos anständig bezahlen und ihnen somit eine Lebensgrundlage ermöglichen könnten.

Im Bericht der Migrationskommission schildern Sie, dass bestimmte Netzwerke «Asylsuchende» anheuern, selbst wenn diese nur für kurze Zeit in der Schweiz bleiben können. Was heisst das konkret?
Nicht jeder untergetauchte Asylsuchende oder jede irregulär anwesende ausländische Person wird ausgebeutet. Wir beobachten jedoch, dass sich zunehmend Netzwerke bilden, die Asylsuchende mit einem falschen Ausweis ausstatten und in der organisierten Kriminalität einsetzen, zum Beispiel im Drogenhandel. Es ist überfällig, dass alle involvierten Behörden konzertiert gegen diese Phänomene vorgehen. ­Solche «Asylsuchenden» müssen möglichst schnell identifiziert und zurückgeführt werden. Bei Personen, die sich deliktisch verhalten, müssen wir restriktiv vorgehen.

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Fairness
28.12.2019 07:19registriert Dezember 2018
Illegal ist und bleibt illegal. Und soll es auch bleiben. Wozu gibt es denn Gesetze?
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dorfne
28.12.2019 08:35registriert Februar 2017
Ich bin mit Vielem einverstanden. Wenn aber neu Kontingente auch für minderqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten verlangt werden, werden deshalb nicht weniger Sanspapiers illegal arbeiten wollen/müssen. Durch die zusätzliche Konkurrenz geraten sie unter noch mehr Druck. Und das mit der Demografie darf man einfach nicht mehr bringen: Jährl. Bevölkerungswachstum durch Nettozuwanderung von 50'000 Personen plus Geburtenüberschuss von 20'000. Digitalisierung und Robotik werden den Arbeitsmarkt künftig verändern. Zum Nachteil "schlecht" Qualifizierter.
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