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Gesellschaft & Politik

Jung und gut integriert, aber: So lang kann der Weg bis zum roten Pass sein

Jung und gut integriert, aber: So lang kann der Weg bis zum roten Pass sein

Die Isländer Jökull (21) und Aðalsteinn (18) Jónsson sind in der Schweiz aufgewachsen – trotzdem dauerte es über drei Jahre, bis sie definitiv eingebürgert wurden.
03.08.2015, 07:0103.08.2015, 08:15
Janine Müller / Aargauer Zeitung
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Ein Artikel von
Aargauer Zeitung

Die Briefe kommen am 24. März und am 23. Juni. Die Empfänger: Zwei junge Isländer, die in Brugg aufgewachsen sind. Die Nachricht: Sie sind eingebürgert. Diesen Satz hatten sie sich lange ersehnt – und er beendet einen langen Kampf mit dem Migrationsamt.

Während die Eltern Jón Aðalsteinsson und Hilma Sveinsdottir sowie der kleine Bruder Sölvi (10) bereits seit September 2014 eingebürgert sind, brauchen Jökull (21) und Aðdalsteinn Jónsson (18) etwas mehr Geduld. Über drei Jahre zog sich ihr Einbürgerungsverfahren hin. Es waren Jahre voller Zuversicht und Enttäuschungen, Jahre zwischen Hoffen und Bangen.

Lebensmittelpunkt sei nicht hier

Begonnen hatte alles gut: Diskussionslos bürgert der Einwohnerrat Brugg 2012 die isländische Familie ein. Alle glauben, die schwierigste Hürde sei damit übersprungen. Doch: Kurz darauf erhält Jökull dicke Post aus dem Migrationsamt.

Er wird nicht wie erhofft eingebürgert – ihm wird der C-Ausweis entzogen. Die Begründung des Migrationsamtes: Jökull habe seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Schweiz, weil er einen Teil seiner Mittelschulzeit in Island absolviert und dort auch die Matur gemacht habe.

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symbolBild: KEYSTONE

Kurzbesuche reichen nicht

Normalerweise darf der C-Ausweis entzogen werden, wenn jemand ohne Abmeldung länger als sechs Monate im Ausland weilt. Blosse Kurzbesuche in der Schweiz reichen nicht, um die Sechs-Monate-Frist zu unterbrechen.

Im Ausländergesetz steht aber auch: «Jugendliche Personen sollen, wenn sie während einiger Jahre im Ausland eine Grund- oder weiterführende Schule besuchen, ihre Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung behalten können, sofern sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt der Familie weiterhin in der Schweiz befindet und keine ununterbrochene Auslandsabwesenheit von mehr als sechs Monaten vorliegt».

Den zweiten Punkt kann Jökull problemlos erfüllen, er ist jeweils höchstens drei Monate am Stück in Island. In den langen Sommerferien, die in Island rund drei Monate dauern, kommt er immer nach Hause in den Aargau. Auch die Weihnachtszeit verbringt er hier. Das Migrationsamt bemängelt dennoch, dass sein Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Schweiz sei. Allerdings ist der Begriff Lebensmittelpunkt im Ausländerrecht gar nicht definiert.

Der C-Ausweis ist zurück

Eine Anwältin soll es richten. Zusätzlich wird eine Verfügung gegen den Entzug des C-Ausweises eingereicht. Jökull muss einen Brief schreiben. Darüber, was ihn mit der Schweiz und Brugg verbindet.

Er schreibt davon, wie er im Sommer gerne an die Aare geht oder mit seinem Mountainbike den Bruggerberg hinunterdüst. Er schreibt vom Jugendfest und davon, dass er in der Schweiz studieren will. Am liebsten an der ETH. Einige Wochen später folgt die Erleichterung: Der C-Ausweis ist zurück. Doch noch immer ist zu diesem Zeitpunkt die Einbürgerung der ganzen Familie hängig.

Dann flattert im September 2014 Post in den Briefkasten. Hilma, Sölvi und Jón sind eingebürgert. Auch im Brief an Jökull heisst es: «Wir beglückwünschen Sie zur Einbürgerung und heissen Sie im Kreise der Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich willkommen.» Einzig Aðalsteinn erhält noch keinen Bescheid.

Irrtümlich eingebürgert

Und für Jökull ist die Freude nur von kurzer Dauer. Wieder ein Brief vom Migrationsamt, wieder platzt der Traum vom Schweizer Pass: «Irrtümlicherweise wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie vom Grossen Rat eingebürgert worden sind», heisst es im Brief der Einbürgerungskommission. Die Entschuldigung: «Abklärungen haben ergeben, dass der erwähnte Brief aufgrund eines Fehlers bei der Dateneingabe an Sie verschickt wurde.»

Vater Jón konnte es nicht fassen. «Wir waren am Ende. Es hat uns so viel Energie und Zeit gekostet», sagte er im Januar gegenüber der «Aargauer Zeitung». Dann nahm die Familie Kontakt auf mit dem Präsidenten der Einbürgerungskommission, Andreas Glarner.

Der SVP-Politiker konnte nicht verstehen, warum man diesen gut integrierten Jugendlichen die Einbürgerung verweigerte. Das Verfahren wurde daraufhin erneut aufgenommen – und es ging plötzlich zügig voran. Am 24. März wurde Aðalsteinn eingebürgert, am 23. Juni Jökull.

Jetzt auf

Die Erleichterung ist jetzt gross. «Für uns ist das ein Meilenstein. Wir können jetzt langfristig unsere Zukunft planen mit der Gewissheit, dass wir in der Schweiz ein Zuhause haben», sagt Vater Jón Aðalsteinsson. Mit isländischem Fisch und Schweizer Wein hat die Familie den positiven Bescheid gefeiert.

Nach den Sommerferien ist eine Party für alle Freunde geplant, die die Familie während des Einbürgerungsprozesses unterstützt und ermutigt haben. Jökull und Aðalsteinn bereiten sich auf ihre Zukunft vor. Der eine beginnt an der ETH sein Studium, der andere geht im Herbst in die Rekrutenschule. Der rote Pass bringt eben auch Verpflichtungen mit sich. 

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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elivi
03.08.2015 07:19registriert Januar 2014
Ich bin hier geboren und wurde erst mit 14 eingebürgert. Und das ohne Auslandaufenthaltsproblem. Erst der Umzug in eine Stadt konnte es richten weil ... tja Landgemeinden, dort wird noch abgestimmt. Ist man nicht Kandidat bei der Wahl zum Schweizer des Jahres, ist man nicht gut genug.
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Matthias Studer
03.08.2015 07:10registriert Februar 2014
Dies entspricht ungefähr dem, was ich mit dem Behörden an Erfahrung gesammelt habe. Und nicht mit dem Einbürgerungsamt.
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Kaiserin
03.08.2015 08:37registriert Dezember 2014
Anderes Beispiel: Junge, topintegrierte Leute, die wegen einem Strassenverkehrsdelikt oder einmal beim Kiffen erwischt werden und damit bereits als uneinbürgerbar gelten, als ob sie Schwerstverbrecher wären...
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