- Das Frauenrentenalter wird von 64 auf 65 Jahre erhöht.
- Die AHV kann zwischen 62 zu 70 Jahren bezogen werden. Der gleiche Rahmen gilt für die berufliche Vorsorge. Weil der Alterstrücktritt flexibel ist, gilt 65 nicht mehr als Renten-, sondern als Referenzalter.
- Die AHV bekommt den gesamten Ertrag des Demografieprozents. Ihre Einnahmen steigen dadurch um rund 610 Millionen Franken.
- Zur Finanzierung des demografischen Wandels wird die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent erhöht. 0,3 Prozent davon werden ab Anfang 2018 erhoben. Weil zeitgleich die IV-Zusatzfinanzierung ausläuft, spüren die Konsumentinnen und Konsumenten nichts von dieser Massnahme. Der zweite Schritt folgt 2021. Im Referenzjahr 2030 nimmt die AHV dadurch 2,138 Milliarden Franken zusätzlich ein.
- Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von 6,8 auf 6 Prozent reduziert. Dadurch sinken die Pensionskassen-Renten um 12 Prozent.
- Zur Kompensation werden ab 2019 neue AHV-Renten um 70 Franken erhöht. Zur Finanzierung dieses Zuschlags werden 0,3 Lohnprozente zusätzlich erhoben, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.
- Der Plafond der Ehepaar-Renten wird von 150 auf 155 Prozent erhöht. Bei einer Maximalrente macht das pro Monat 226 Franken zusätzlich aus.
- Die AHV wird durch diese Massnahmen für die nächsten Jahre stabilisiert. Gemäss Projektionen der Bundesverwaltung ist das Umlageergebnis bis 2026 positiv. Der Stand des AHV-Fonds sinkt erst 2030 unter eine Jahresausgabe. Danach geht es rasant nach unten. Ab 2037 könnte die AHV die Renten nicht mehr rechtzeitig auszahlen.