Der umstrittene Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber hat der zuständigen Gerichtskommission seinen Rücktritt angeboten. Damit kommt er dem Amtsenthebungsverfahren des eidgenössischen Parlaments zuvor. Lauber teilte seinen Rücktrittsentscheid am Freitag in einer «persönlichen Erklärung» mit, in dem er auf ein noch nicht publiziertes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagiert.
«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts respektiere ich. Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück», schreibt Lauber. Falls man ihm als Bundesanwalt nicht glaube, dann würde das der Bundesanwaltschaft schaden. Deshalb biete er «im Interesse der Institutionen» den Rücktritt an. Konkrete Modalitäten werde er mit der Gerichtskommission direkt besprechen.
Im März gab die zuständige Aufsichtsbehörde bekannt, dass Lauber aus ihrer Sicht verschiedene Amtspflichten verletzt habe. Sie will ihm deshalb den Lohn für ein Jahr um acht Prozent kürzen. Gegen diese Verfügung reichte Lauber beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun einen Teil der erhobenen Vorwürfe – reduzierte jedoch die Sanktion. Lauber muss gemäss Urteil auf fünf Prozent seines Lohns verzichten. Das Gericht bestätigt die mehrfache Missachtung der Stellvertretungsregelung und den damit verbundenen Verstoss gegen den vom Bundesanwalt selbst erlassenen Verhaltenskodex.
So hätte Lauber in dieser Sache sowohl die Ausstellung von Aussageermächtigungen für seine Mitarbeitenden, als auch die Regelung der anfallenden Anwaltskosten von diesen sowie seiner eigenen Person den Stellvertretenden Bundesanwälten überlassen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt, dass sich der Bundesanwalt in diesem Punkt und auch in der Mitsprache über die Herausgabe von Unterlagen an die Untersuchungsbehörde «unzweifelhaft im Interessenskonflikt» befand. Der Verstoss gegen die Ausstandspflicht sei in vier Fällen «grobfahrlässig».
Die Gerichtskommission des eidgenössischen Parlaments hat im Mai beschlossen, dass sie wegen des Verdachts auf schwere Amtspflichtverletzung ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber eröffnen will.
SP-Nationalrat Matthias Aebischer sagt als Mitglied der Gerichtskommission, dass er Laubers Rücktrittsentscheid begrüsst. «Er hat gesagt, dass er zurücktreten werde, wenn das Urteil gegen ihn ausfällt. Insofern freut es mich, dass Herr Lauber Wort gehalten hat», sagt Aebischer auf Anfrage. Er betont jedoch, dass es damit nicht getan sei und verweist auf Reformen bei der Bundesanwaltschaft, die in Arbeit seien.