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Trotz Absage aus Brüssel: Bundesrat will mit der EU über Freizügigkeit verhandeln

Wie soll's mit der EU weitergehen?
Wie soll's mit der EU weitergehen?Bild: Getty Images Europe
Umsetzung der Einwanderungs-Initiative

Trotz Absage aus Brüssel: Bundesrat will mit der EU über Freizügigkeit verhandeln

08.10.2014, 11:3708.10.2014, 14:10
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Nun ist es offiziell: Der Bundesrat möchte mit der EU über die Personenfreizügigkeit verhandeln. Er hat ein entsprechendes Mandat verabschiedet. Leiten soll die Verhandlungen Mario Gattiker, der designierte Staatssekretär und Direktor des Bundesamts für Migration (BFM). 

Das Vorhaben, mit Brüssel über den freien Personenverkehr zu diskutieren, dürfte sich schwierig gestalten. Die EU liess die Schweiz bereits im Juli wissen, sie werde nicht über die Prinzipien der Personenfreizügigkeit verhandeln. 

«Eine eigentliche Aufnahme von Verhandlungen wird aber ein Einverständnis der EU bedingen», hielt denn auch der Bundesrat am Mittwoch fest. Ein Verhandlungsmandat aus Brüssel liegt zurzeit nicht vor. Dennoch tritt die Schweizer Regierung wenig überraschend an die EU heran. Wie bereits im Juni angekündigt, verfolgt sie mit den Verhandlungen zwei Ziele: Das Abkommen soll einerseits so angepasst werden, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Der Bundesrat will damit die im Februar angenommene Zuwanderungsinitiative umsetzen. 

Mario Gattiker soll's richten.
Mario Gattiker soll's richten.Bild: KEYSTONE

Andererseits soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert werden. «Beiden Zielen ist gleichermassen Rechnung zu tragen», schreibt der Bundesrat. Generell stehe die Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen im Vordergrund. 

Gattiker vor schwieriger Aufgabe 

Mit dem nun vorliegenden Verhandlungsmandat ermächtigt der Bundesrat die Schweizerische Delegation zur Verhandlungsführung. BFM-Direktor Mario Gattiker steht an der Spitze des Gremiums. Mitverantwortlicher Unterhändler ist Henri Gétaz, Direktor der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA). 

Die Ernennung Gattikers zeichnete sich ab: Vor drei Wochen wurde er per 1. Januar 2015 zum Staatssekretär ernannt. Der Bundesrat schrieb damals, dass das BFM federführend zuständig sei für die internationalen Verhandlungen zur Personenfreizügigkeit. Als Staatssekretär könne Gattiker Vertretern anderer Länder auf derselben Stufe begegnen und die schweizerische Position besser vertreten. 

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Details zum Verhandlungsmandat werden nicht bekannt gegeben. Die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerats, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Sozialpartner können nun zum Mandatsentwurf Stellung nehmen. Danach verabschiedet die Regierung das definitive Mandat. 

EU lehnt Quoten ab

Bereits Anfang Juli hatte die Schweiz das Begehren um Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens formell bei der EU eingereicht. Die EU-Kommission kündigte damals an, das Gesuch zu prüfen. Verhandlungen über Quoten lehne sie jedoch entschieden ab. 

Man stehe aber für «Diskussionen über praktische Probleme» zur Verfügung, die sich bei der Einhaltung des Abkommens ergäben, hiess es im Brief der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton. An diese Formulierung knüpft der Bundesrat die Hoffnung, mit Brüssel dennoch ins Gespräch zu kommen.

Das Begehren basierte auf dem Umsetzungskonzept zur Zuwanderungsinitiative der SVP, welches der Bundesrat am 20. Juni vorgestellt hatte. Dieses enthält die wichtigsten Eckwerte zur Steuerung der Zuwanderung ab 2017.

Zentraler Punkt der Vorschläge: Ab Februar 2017 sollen wieder Ausländerkontingente gelten. Unter diese fallen alle Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen mit einer Dauer zwischen 4 bis 12 Monaten. Ebenfalls kontingentiert werden sollen Grenzgängerbewilligungen. Bei allen Bewilligungen gilt ein Inländervorrang. 

Gesetzesentwurf bis Ende 2014 

Keine Kontingente soll es für Asylbewerber geben. Für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen zwar Höchstzahlen eingeführt werden, diese sollen aber bei Bedarf rasch angepasst werden. Einschränkungen beim Familiennachzug, wie sie die SVP fordert, lehnt der Bundesrat ab.

 Die Grösse des Kontingents soll jährlich vom Bundesrat festgelegt werden. Auf ein fixes Reduktionsziel verzichtet der Bundesrat jedoch. Zurzeit wird intensiv an der Konkretisierung des Konzepts gearbeitet. Bis Ende Jahr soll ein Gesetzesentwurf vorliegen.(pma/sda) 

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