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Der Preisüberwacher warnt: Die Pflege-Finanzierung ist anfällig für Missbrauch

Abrechnungen in Alters- und Pflegeheimen

Der Preisüberwacher warnt: Die Pflege-Finanzierung ist anfällig für Missbrauch

Stefan Meierhans fordert mehr Transparenz bei der Erfassung des Pflegeaufwandes in Alters- und Pflegeheimen. Das 2011 in Kraft getretene Verfahren sei anfällig für Missbräuche.
07.12.2014, 09:48
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«Die heutige Pflegefinanzierung für Heime ist unpräzise ausgestattet», sagte Meierhans in einem Interview, das in der «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» erschienen ist. Das öffne Tür und Tor auch für Missbräuche.

Ein weiteres Problem gehe von Kantonen und Gemeinden aus, die ihre Zuschüsse an die Pflegeleistungen der Heime möglichst tief hielten. «Als Folge versuchen die Heime, die ungedeckten Pflegekosten unter anderem Namen auf die Bewohnerinnen und Bewohner zu überwälzen.»

Seit der Einführung der Pflegefinanzierung 2011 sei die dadurch entstandene Mehrbelastung in vielen Kantonen erheblich gestiegen. «Das ist besonders störend», kritisierte Meierhans.

Stefan Meierhans fordert mehr Transparenz.
Stefan Meierhans fordert mehr Transparenz.Bild: KEYSTONE

Drei Massnahmen

Mit den folgenden drei Massnahmen will der Preisüberwacher dem Problem auf den Grund gehen.

- Erstens mache er die Kantone auf ihre gesetzeswidrigen Regelungen betreffend Restfinanzierung aufmerksam.

- Zweitens brauche es mehr Transparenz bei der Erfassung des Pflegeaufwandes mit einer klareren Definition der nach dem Krankenversicherungsgesetz definierten Pflege durch das Bundesamt für Gesundheit.

- Und drittens erwarte er «qualitativ gute Kostenrechnungen», mit heimspezifischen Arbeitszeitanalysen, damit die Kosten sachgerecht auf verschiedene Leistungen aufgeteilt werden können.

Politik hat Mängel erkannt

Auch die Politik hat bereits Mängel erkannt. Im Oktober hatte nach der Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) auch jene des Nationalrates entschieden, die neue Pflegefinanzierung nachzubessern.

Handlungsbedarf sehen sie vor allem bei der ungeregelten Zuständigkeit für die Restfinanzierung der Pflegekosten für ausserkantonale Patienten. Weitere Anliegen sind die Freizügigkeit unter anerkannten Leistungserbringern und die bessere Abgrenzung von Pflege- und Betreuungskosten. Die ständerätliche SGK muss nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. (dsc/sda)

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