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Gesellschaft & Politik

Der Titel vieler Initiativen ist amtlich bewilligter Etikettenschwindel

Eine Plakatkampagne der JUSO Schweiz an einer Medienkonferenz prangert den Leistungsabbau und die Sparwut in den Kantonen an, am Donnerstag, 20. November 2014 in Bern. (KEYSTONE/Lukas Lehmann)
Ein Schlagwort prägt die Debatte: Plakat der Gegner der Abzocker-Initiative, die 2013 vom Schweizer Stimmvolk angenommen worden ist. Bild: KEYSTONE

Der Titel vieler Initiativen ist amtlich bewilligter Etikettenschwindel

Die Titel vieler Initiativen sind zugespitzt oder bedienen gar Feindbilder. Die Bundeskanzlei darf irreführende Namen abändern. Warum tut sie das kaum je?
07.09.2018, 06:2616.10.2018, 15:05
Sven Altermatt / Nordwestschweiz
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Ob Masseneinwanderungsinitiative oder Durchsetzungsinitiative, ob «1:12»-Initiative oder Mindestlohninitiative, ob Initiative «Gegen den Bau von Minaretten» oder Initiative «Für eine starke Pflege». All diesen Vorlagen ist etwas gemeinsam: Der Titel gibt den Ton an und ist nichts anderes als ein vorgelagerter Teil der Abstimmungskampagne. Griffige Substantive und knackige Claims bringen Forderungen, auf eine Botschaft verkürzt, unter das Volk. Sie definieren ein vermeintliches Problem und präsentieren, zumindest implizit, gleich noch eine Lösung dafür.

Wenig verwunderlich, wirft das Nein-Lager in Abstimmungskämpfen den Initianten einer Vorlage gerne vor, sie würden mit einem irreführenden oder gar populistischen Titel operieren. Der Etikettenschwindel-Vorwurf gehört zum Standardrepertoire. Aktuelles Beispiel: Die Gegner der Initiative «Für Ernährungssouveränität» unterstellen den Urhebern um die Bauerngewerkschaft Uniterre, ihre Vorschläge führten eben gerade nicht zu mehr Selbstbestimmung. Im Gegenteil drohten neue Importverbote und weniger Angebotsvielfalt.

Ein Plakat mit der Aufschrift "Masslosigkeit schadet! Masseneinwanderung stoppen - Ja"" wirbt fuer ein Ja zur SVP-Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" ueber welche am 9. ...
Der Titel gibt den Ton an und ist nichts anderes als ein vorgelagerter Teil der Abstimmungskampagne.Bild: KEYSTONE

Verheissungsvolle Sprache

Die Verlockungen der Unabhängigkeit, sie scheinen im Titel einer Volksinitiative eine besondere Magie zu entfalten. Gut beobachten lässt sich das bei der SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter». Verheissungsvoll tönt nicht nur der Titel in Langform, sondern erst recht die von den Initianten gewählte Alternativbezeichnung: Selbstbestimmungsinitiative.

Nicht weniger vielversprechend wirken Titel, die nur so vor Feindbildern strotzen. Die im Jahr 2013 angenommene Initiative «Gegen die Abzockerei» war eine Reaktion auf die als exorbitant empfundenen Vergütungen mancher Manager. Im Kern ging es um aktienrechtliche Forderungen. Der Begriff «Abzocker» galt lange als ehrverletzend. Spätestens mit der Initiative, die wie ein Misstrauensvotum gegen die Unternehmensspitzen daherkam, wurde er salonfähig.

Wörter transportieren mehr als Informationen. Sprache liefert stets Subtext und dient der Selbstdarstellung ihres Absenders; erst recht dort, wo mit ihr Politik gemacht wird. Linguisten sprechen von politischem Framing, wenn Politiker versuchen, durch ihre Sprachwahl eine ganz bestimmte Auffassung zu verbreiten.

Der Blick ins Archiv zeigt: Wörter wie «Abschaffung» («Abschaffung der Pauschalbesteuerung», «Jagdabschaffungsinitiative»), «vernünftig» («Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub», «Für eine vernünftige Drogenpolitik») oder «Schutz» («Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», «Mieterschutzinitiative») finden sich häufig im Titel einer Volksinitiative.

Über Inhalt und Zweck geben die Bezeichnungen oft nur bedingt Aufschluss. Von einem Hang zu «PR-hafter Benennung» und «reiner Abstimmungspropaganda» sprach der Rechtsprofessor und Wirtschaftsanwalt Peter Nobel einst in einem Interview mit dieser Zeitung. «Die Bundeskanzlei dürfte diese Namensgebungen niemals zulassen», sagte er, «denn sie fördern die Unsitte der Parteien, mit Initiativen Wahlkampf zu machen.»

Bundeskanzlei auf der Bremse

Tatsächlich prüft die Bundeskanzlei vor dem Start einer Unterschriftensammlung die formellen Anforderungen. Laut Gesetz darf der Titel einer Initiative geändert werden, falls er «irreführend ist, kommerzielle oder persönliche Werbung enthält oder zu Verwechslungen Anlass gibt». In den vergangenen Jahren ist das aber bloss zweimal vorgekommen, wie die Bundeskanzlei auf Anfrage erklärt.

1999 verlangte eine Initiative unter dem Titel «Die persönliche Souveränität der Bürger», dass fortan eine Fachkommission der Wissenschaft als oberste Gerichtsinstanz fungieren soll. Im gleichen Jahr forderte die Initiative «Das freie Wort» die Abschaffung des Verbots der Rassendiskriminierung. Beide Namensgebungen wurden im strengen Sinne als irreführend taxiert und deshalb geändert.

Die Zurückhaltung der Bundeskanzlei lässt sich einerseits damit erklären, dass sie jeglichen Anschein der politischen Einflussnahme verhindern will. Sie mag nicht Zensorin spielen. Andererseits führt sie frühzeitig Gespräche mit den Urhebern einer Vorlage. «Anpassungen der Titel finden in der Praxis in erster Linie im Dialog mit den Initiativkomitees statt», sagt René Lenzin von der Bundeskanzlei. Als Beispiel nennt er die Initiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung». Nach Einwänden aus Bern verzichtete das Komitee auf den ursprünglichen, als sachfremd monierten Zusatz Milchkuh-Initiative – der sich da allerdings längst etabliert hatte.

Weniger Emotionen gefordert

Wie stark sich Stimmbürger vom Titel einer Volksinitiative beeinflussen lassen, darüber gibt es kaum Daten. Es fehlt an breitem empirischem Wissen. Zu den wenigen, die sich vertieft mit dem Thema befasst haben, gehört der Staatsrechtler Andreas Auer. «Der Titel solls nicht mehr richten», überschrieb er einen im Jahr 2014 veröffentlichten Aufsatz. Darin wirbt er für eine «entemotionalisierte Festlegung» der Namensgebung von Initiativen. Zu oft würden die Titel «an diffuse Ängste, Gefühle und Vorurteile» appellieren, kritisiert Auer.

Besser wäre es aus seiner Sicht, die Vorlagen würden von der Bundeskanzlei mit einer möglichst neutralen Bezeichnung versehen. Im US-Bundesstaat Kalifornien gibt es für jeden Volksentscheid bloss eine Aktenbezeichnung mit Laufnummer. Demnach wäre im Bundesbüchlein etwa von der Initiative «2018/4» die Rede.

Ob eine solche Lösung praktikabel wäre, ist fraglich. Technische Bezeichnungen ohne thematischen Bezug dürften in der politischen und medialen Debatte einen schweren Stand haben. Ohnehin ist kaum kontrollierbar, welcher Titel in der Öffentlichkeit vorherrscht. Selbst der Begriff «Milchkuh-Initiative» war im Abstimmungskampf omnipräsent, obwohl die Vorlage offiziell längst nicht mehr so hiess. Immerhin: Bisweilen versuchen die Gegner einer Vorlage, mit den gleichen Werkzeugen gegenzusteuern. Die «No Billag»-Initiative wurde als Zerschlagungsinitiative gebrandmarkt, die Mindestlohninitiative als Lohndiktatinitiative. Und bei der Masseneinwanderungsinitiative sprachen manche Medien nüchtern von der Zuwanderungsinitiative.

So richtig delikat wird es dann, wenn umstrittene Begriffe in Paragrafen gegossen werden sollen. Nach dem Ja zur Initiative «Gegen die Abzockerei» wollte der Bundesrat die Umsetzungsbestimmungen eigentlich «Verordnung gegen die Abzockerei» nennen. Die Wirtschaftsverbände protestierten lautstark. Das Regelwerk heisst nun trocken «Verordnung gegen übermässige Vergütungen». (aargauerzeitung.ch)

Nationalratsdebatte über «fremde Richter»

Video: srf
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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Qui-Gon
07.09.2018 08:08registriert April 2015
"... forderte die Initiative «Das freie Wort» die Abschaffung des Verbots der Rassendiskriminierung."

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Unterschriften sammeln und Geld ausgeben, um diskriminieren zu dürfen. Unfassbar.
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