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Der Babysitter wird billiger, der Strom teurer und das Internet schneller: Das erwartet uns im neuen Jahr

Alles wird anders

Der Babysitter wird billiger, der Strom teurer und das Internet schneller: Das erwartet uns im neuen Jahr

Bundesrat und Parlament waren fleissig im zu Ende gehenden Jahr. Anfang 2015 treten wieder Dutzende neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen in Kraft. Wir zeigen, was sich ändert.
31.12.2014, 07:1131.12.2014, 08:24
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1. Es wird an der Zuwanderungsschraube gedreht

Ab 2015 werden die Kontingente für Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA gekürzt: Schweizer Unternehmen dürfen dann nur noch 6500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren. Der Bundesrat bewilligte 2500 Aufenthaltsbewilligungen (B-Ausweis) und 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Ausweis). Damit werden die Kontingente für die Bewilligungen um je 1000 Einheiten gekürzt.

Auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr werden herabgesetzt. Der Bundesrat bewilligte nur noch 2000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 250 Einheiten für Aufenthalter. Bisher betrugen die Kontingente 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter.

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2. Ab 2015 wird schneller gesurft

Beim Internet wird die Grundversorgung schneller: Der Bundesrat hat die Swisscom verpflichtet, die Mindestgeschwindigkeiten zu verdoppeln. Die Downloadgeschwindigkeit wird demnach auf 250 Kilobyte pro Sekunde erhöht. Wer Daten hochlädt, kann sich über eine Erhöhung der Uploadgeschwindigkeit auf 25 Kilobyte pro Sekunde freuen. 

Der Preis für die Grundversorgung bleibt bei 55 Franken pro Monat. Viele Kunden haben allerdings heute schon die geforderten Up- und Downloadraten. Profitieren werden in erster Linie Internetnutzer in entlegenen Regionen, wo der Ausbau des Breitband-Internets noch in den Kinderschuhen steckt.

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3. Schluss mit .ch – jetzt kommt .swiss

Im neuen Jahr treten die Rechtsgrundlagen für die neuen .swiss-Internetadressen in Kraft. Diese werden nur an Unternehmen und Institutionen mit Sitz in der Schweiz oder mit einem besonders engen Bezug zum Land vergeben. Bewerbungen können ab Herbst 2015 eingereicht werden.

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4. Versicherung bittet Raser zur Kasse

2015 wird der dritte Teil des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» umgesetzt. Neu ist, dass die Haftpflichtversicherungen für Fahrzeuge Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen müssen, wenn Schäden im angetrunkenen oder fahrunfähigen Zustand verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Raserdelikt entstanden sind. Der Umfang des Rückgriffs richtet sich nach dem Verschulden und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unfallverursachers.

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5. Strompreise steigen

Nach einer Schätzung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission steigen die Strompreise im nächstes Jahr um durchschnittlich 5 Prozent. Grund dafür ist neben den Netzkosten der höhere Zuschlag für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). 

Dieser wird per 1. Januar 2015 von 0,5 auf 1,1 Rappen erhöht. Gemäss der Schätzung steigt die Stromrechnung für einen durchschnittlichen Haushalt dadurch um 42 Franken auf 931 Franken. Die Abweichungen sind aber beträchtlich. Einige Stromversorger verzichten auf eine Preiserhöhung oder senken die Preise sogar.

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6. Krankenkassenprämien steigen

Auch bei den Krankenkassenprämien gibt es jeweils grosse regionale Unterschiede. Durchschnittlich steigen sie um 4 Prozent. Zahlreiche Leistungen werden aber neu von der Grundversicherung bezahlt, etwa die Fernüberwachung von Herzpatienten oder die Teilrekonstruktion nach einem Brustkrebs.

Nächstes Jahr kommt ein zusätzlicher Faktor ins Spiel. Weil die Versicherten in einigen Kantonen zwischen 1996 und 2013 zu viel, in anderen zu wenig Prämien bezahlt haben, werden 800 Millionen Franken umverteilt. Dafür werden die Versicherten in 13 Kantonen zur Kasse gebeten, jene in den Kantonen ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE erhalten Geld zurück. Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, wird erst im Februar bekannt.

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7. Babysitter zahlen keine AHV-Beiträge mehr

Jugendliche, die hin und wieder für ein Taschengeld Kinder hüten, müssen keine AHV-Beiträge zahlen, sofern sie nicht mehr als 750 Franken pro Jahr verdienen. Auch die Eltern der beaufsichtigten Kinder müssen keine Arbeitgeberbeiträge mehr einzahlen.

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8. Minimal- und Maximalrente steigen

Die Rentnerinnen und Rentner wissen schon heute, wie viel Geld sie ab nächstem Jahr in der Tasche haben. Die Minimalrenten von AHV und IV steigen um 5 Franken auf 1175 Franken pro Monat, die Maximalrente wird um 10 Franken auf 2350 Franken erhöht. Auch Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung steigen leicht.

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9. Kinder sollen besser geschützt werden

Wer sich sexuelle Übergriffe zu Schulden kommen lässt, soll nie mehr mit Kindern oder abhängigen Personen arbeiten dürfen. Das haben Volk und Stände am 18. Mai beschlossen. Die Pädophilen-Initiative wird zwar noch nicht umgesetzt, hingegen die Verschärfung, die das Parlament unabhängig davon beschlossen hat.

Vorgesehen ist ein Berufs- und Tätigkeitsverbot für Täter, die an Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben. Ausserdem können Kontakt- oder Rayonverbote verhängt werden. Wird die Initiative umgesetzt, müssen die Bestimmungen über die Dauer dieser Verbote noch einmal verschärft werden.

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10. DNA-Material von Tatorten wird länger aufbewahrt

15 statt 5 Jahre: DNA-Material, dass an Tatorten gefunden wurde, wird ab sofort deutlich länger aufbewahrt. Der Gedanke dahinter: Lässt sich aus einer Spur mit den aktuellen technischen Methoden noch kein brauchbares DNA-Profil erstellen, so ist dies vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt möglich – falls dann verfeinertere Analysemethoden zur Verfügung stehen.

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11. Opfer erhalten Informationen über Täter

Opfer oder Zeugen von Straftaten erhalten ab sofort detailliert Auskunft über Strafvollzug, Entlassung oder Flucht des Täters. Das Parlament will ihnen damit die Möglichkeit geben, traumatischen Begegnungen aus dem Weg zu gehen.

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12. IS-Verbot tritt in Kraft

Die Organisationen al-Kaida und Islamischer Staat (IS) sowie verwandte Organisationen sind in der Schweiz ab 2015 verboten. Das dringliche Bundesgesetz verbietet eine Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung sowie Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen. Dieses neue Gesetz ist bis Ende 2018 befristet.

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13. Neue Vorschriften für Stromfresser

Für Elektrobacköfen, Elektromotoren, Computer, Geschirrspüler, Staubsauger und andere Geräte gelten neue oder strengere Effizienzvorschriften. Für Kaffeemaschinen gibt es ab 2015 eine Energieetikette. Geräte, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen noch weiter verwendet, aber nicht mehr verkauft werden. Die Deklarationspflicht soll die Konsumentinnen und Konsumenten mit Informationen zum Energieverbrauch versorgen und so den Kaufentscheid beeinflussen.

Würden ausschliesslich die sparsamsten Geräte eingesetzt, könnte der Elektrogeräte-Stromverbrauch nach Angaben des Bundesamt für Energie (BFE) um rund einen Viertel gesenkt werden. Ab 2020 sollen laut BFE dank der neuen Vorschriften 750 Gigawattstunden Strom pro Jahr eingespart werden. Das sind drei Viertel des Stromverbrauchs der Stadt Bern.

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(Mit Material der sda)

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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Christian Denzler
31.12.2014 07:55registriert Februar 2014
Da tut sich einiges und viel Gutes.

Schnelleres Internet klingt verlockend. Versäumen wir aber, die Netzneutralität in die Verfassung zu schreiben, schauen wir alle in ein paar Jahren in die Röhre (vor allem Internet-Start-Ups). Im Moment wird sie von allen Kommunikationsanbietern bekämpft und von Sunrise und Orange sogar aktiv missachtet. Leider wird darüber zu wenig informiert und geredet. Damit lässt sich halt kein Wahlkampf machen oder Klicks generieren.

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