Schweiz
Gesellschaft & Politik

Die neue Macht der Integrationsvereinbarung

Wer sich nicht an den Integrationsvertrag hält, wird ab nächstem Jahr bestraft

Mit dem geänderten Ausländer- und Integrationsgesetz bekommt auch die Integrationsvereinbarung ein Update. Manche Kantone wird dies allerdings wenig kümmern. 
18.08.2018, 18:59
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«Wir müssen wieder den Mut haben, Grenzen zu setzen und Sanktionen zu vollziehen»,

sagte 2007 der damalige Direktor des Bundesamts für Migration, Eduard Gnesa, als er die gesetzliche Neuheit der Integrationsvereinbarungen anpries. Gnesa ist überzeugt: Sie helfen dabei, dass Ausländer sich an Regeln halten.

Die Idee ist eine einfache: Mit Ausländern mit Integrationsschwierigkeiten wird individuell eine schriftliche Vereinbarung beschlossen, die sich leicht überprüfen lässt. 

Ein mögliches Ziel:

X. besucht für sechs Monate einen Sprachkurs.

Ein anderes:

X. bezahlt seine Steuern.

Oder auch:

Die Töchter von X. nehmen am obligatorischen Schwimmunterricht der Schule teil.

Zehn Jahre nach der Einführung zieht der Bund die Schraube an. Zwar scheiterte der Versuch, die Integrationsvereinbarung in allen Kantonen obligatorisch zu machen. Im neuen Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), das nächstes Jahr in Kraft tritt, sind aber explizit Strafen vorgesehen, wenn sich jemand nicht an eine abgeschlossene Vereinbarung hält. So kann die Niederlassungsbewilligung widerrufen und durch eine befristete Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden. Sprich: Statt ein C- hat er plötzlich nur noch ein B-Ausweis. 

Die Integrationskriterien werden mit dem neuen Gesetz konkretisiert (siehe Box). In welchen Fällen ein Kanton mit einem Ausländer eine Integrationsvereinbarung abschliesst, liegt aber weiterhin im Ermessen der Kantone, wie das Staatssekretariat im erläuternden Bericht schreibt. «Bei Personen mit Integrationsdefiziten wird der Abschluss einer Integrationsvereinbarung allerdings empfohlen.» Heute schwören einige Kantone auf das Instrument, während es andere komplett ignorieren.

Integrationskriterien
Im geänderten Ausländergesetz wurden erstmals die Integrationskriterien konkret definiert. Gemäss ihnen wird von Ausländern in der Schweiz verlangt:
- Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung.
- Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen.
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.
«Vor allem Ausländer, welche aus autoritären Ländern zu uns kommen, sind sich gewohnt, dass der Staat klar sagt, was er von ihnen erwartet.»
Thomas Kessler, Basler Integrationsexperte

Der Basler Integrationsexperte Thomas Kessler findet es sinnvoll, die Anwendung weiterhin den Kantonen zu überlassen. So könne regionalen Unterschieden besser Rechnung getragen werden. In Westschweizer Kantonen stünden nicht Sprachproblemen im Vordergrund, sondern eher soziale, und in Landgebieten könne man Zuziehende direkt einbinden, so Kessler, der auch die Festschreibung der Sanktion im Gesetz begrüsst.

Bislang hätten sich die Kantone davor gescheut, die Aufenthaltsbewilligung zurückzustufen, so Kessler weiter. Nun sei das Gesetz in diesem Punkt eindeutiger.

Für den Experten gehören Integrationsvereinbarungen zum Konzept «Fördern und Fordern». Er ist überzeugt, dass sie ergänzend zu Fördermassnahmen etwas bewirken können. «Vor allem Ausländer, welche aus autoritären Ländern zu uns kommen, sind sich gewohnt, dass der Staat klar sagt, was er von ihnen erwartet.»

Tausch dich mit Andersdenkenden aus – beantworte dazu diese Frage

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Zu den Kantonen, welche Integrationsvereinbarungen zahlreich einsetzen, gehören etwa Bern und St. Gallen. In letzterem werden im Jahr rund 500 Vereinbarungen abgeschlossen. Mit einer Standesinitiative versuchte der Ostschweizer Kanton zu erreichen, dass diese Praxis auch in anderen Kantonen zur Gewohnheit wird – vergebens. 

«Dürfen wir einem Manager, der für ein paar Jahre im Kanton Zug arbeitet, wirklich vorschreiben, dass er Deutsch lernen muss?»
Georg Blum, Leiter des Zuger Migrationsamts

Ganz anders die Situation im Kanton Zug. Die Zentralschweizer waren bislang sehr zurückhaltend mit dem Abschliessen von Integrationsvereinbarungen. Nur in Einzelfällen schloss der Kanton mit Ausländern solche Vereinbarungen ab. Ob das neue Gesetz und die Verordnungen daran etwas ändern, kann der Leiter des Migrationsamts des Kanton Zugs, Georg Blum, noch nicht abschliessend sagen. Dies werde man erst in den kommenden Monaten entscheiden.

Für Blum steht aber weiterhin fest: Integrationsvereinbarungen sind nur ein geeignetes Mittel für Ausnahmefälle. Aus drei Gründen: 

  1. «Die Integrationsvereinbarungen sind mit grossem Aufwand für die Verwaltung verbunden», sagt der Leiter des Migrationsamts. Denn es reiche nicht, solche nur zu vereinbaren – man müsse das Erreichen der Ziele auch überprüfen. Noch gewichtiger ist für ihn der zweite Grund: Die Verhältnismässigkeit dieser Massnahme.
  2. «Dürfen wir einem Manager, der für ein paar Jahre im Kanton Zug arbeitet, wirklich vorschreiben, dass er Deutsch lernen muss?», fragt Georg Blum rhetorisch. Für ihn ist dieser Eingriff in die persönliche Freiheit nur dann gerechtfertigt, wenn der Spracherwerb im öffentlichen Interesse liegt. Dies sei beispielsweise bei einem Imam der Fall. «Ein Imam ist auch ein Vermittler der Kultur, bei ihm ist es wichtig, dass er auch die vorherrschende Sprache spricht.»
  3. Zudem spricht Blum von einer Ungleichbehandlung. Denn mit Bürgern aus EU- und EFTA-Staaten darf der Kanton weiterhin keine Integrationsvereinbarung abschliessen.

So kann einem Deutschen höchstens eine Integrationsempfehlung abgegeben werden. Und wenn er sich nicht daran hält – passiert nichts.

Flüchtlinge kommen einfacher zu Job
Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz bringt neben dem Update bei den Integrationsvereinbarungen noch weitere Änderungen mit sich. Ab nächstem Jahr haben anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene einen einfacheren Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wie der Bundesrat mitteilte. «Damit wird das inländische Arbeitskräftepotenzial gefördert und Ausgaben für die Sozialhilfe reduziert.» (jbu)

«Ihr Zürcho sind huorä Laggaffä! Wixxo! Losers!»

Video: watson/Emily Engkent

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hierundjetzt
18.08.2018 21:18registriert Mai 2015
Vorallem hatte das Gesetz ja den US Manager von Glencore im Sinn, klar Blum 🙄

Es ist wie mit der Sozialhilfe: 90% halten sich an die Vorgaben, 10% spielen den Clown.

Daher befürworte ich die Integrationsveteinbarung stark. Es leiden alle Flüchtlinge oder Ausländer darunter wenn sich der 10% Integrationsunwillige Teil wieder eine eigene Traumwelt basteln

Und nein, mich stören solche Menschen extrem. Dann flieh nicht in ein christliches Land.

Jetzt bist Du da, wir helfen Dir gerne auf eigenen Beinen zu stehen, dafür lernst Du die Sprache und Deine Tochter geht schwimmen. Nix Diskussion
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Tekk
18.08.2018 19:50registriert April 2018
Ich glaube ein "Manager der ein paar jahre in der Schweiz lebt" ist ja auch nicht das Problem, niemand der nach ein paar jahren wieder in seine Heimat zurück geht. Darum sollte man auch eine B- Bewilligung in meinen Augen nur fünf mal verlängern können und muss sich dann entscheiden, langfristig hier zu bleiben, sprich C - Bewilligung beantragen, oder die Schweiz wieder zu verlassen. Wer sich fürs bleiben entscheidet sollte dementsprechend auch richtig integriert werden und demnach auch an, falls nötig, Integrationsmassnahmen teil nehmen wie z.b Sprachkurse usw.
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A_C_Doyle
18.08.2018 20:45registriert Januar 2017
Missverstehe ich was oder wieso braucht es einen Vertrag/Abmachung/Ausländergesetz für Leute die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen? O.o
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