Schweiz
Gesellschaft & Politik

Kriminelle Ausländer ausschaffen: Parlament peitscht Verschärfung durch

Weil die Corona-Pandemie eine Ausschaffung in absehbarer Zeit verunm
Landesverweis per Strafbefehl: Bundesrat und Nationalrat winken das Vorhaben durch. Bild: sda

Kriminelle Ausländer schneller ausschaffen: Nationalrat peitscht Verschärfung durch

Das PMT hat die Diskussion über Grundrechte lanciert, jetzt peitscht das Parlament die nächste Einschränkung durch: Straffällige ausländische Personen sollen ohne Gerichtsverfahren ausgeschafft werden. Beobachter fragen sich: Wo bleibt die Opposition?
18.06.2021, 06:0118.06.2021, 17:23
Vanessa Hann
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Bundesrat und Nationalrat wollen die Ausschaffungspraxis von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern verschärfen. Anfangs Woche wurde ein entsprechender Vorstoss gutgeheissen. Dieser wird von aussen kritisiert, doch im Parlament selber blieb es ruhig.

«Die individuellen Rechte ausländischer Personen werden erneut beschnitten und dass besonders die Linke das nicht stärker bekämpft, erstaunt mich», sagt Sozialwissenschaftlerin Christin Achermann.

Sie zieht den Vergleich mit dem am Sonntag angenommenen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT): Dieses habe einmal mehr gezeigt, wie die vermeintliche Staatssicherheit vermehrt über die Grundrechte Einzelner gestellt würde. «Ich finde es bedenklich, dass nun auch dieses Vorhaben widerstandsfrei durch die grosse Kammer gekommen ist», so die Professorin für Migrationsstudien.

Das plant der Nationalrat

Der Nationalrat hat anfangs Woche einen Vorstoss seiner Kommission gutgeheissen. Dieser sieht drei Punkte vor:

  1. Die Staatsanwaltschaft kann einen Landesverweis anordnen, sofern die Straftat per Strafbefehlsverfahren abgehandelt werden kann. Der sonst übliche Gang zum Gericht entfiele, ausser die beschuldigte Person wehrt sich.
  2. Die beschuldigte Person hätte ausserdem kein Anrecht auf eine Pflichtverteidigung, wie bei Landesverweisen sonst üblich.
  3. Der Straftatenkatalog soll überprüft und angepasst werden. Dieser definiert die Delikte, bei denen ein ausländischer Straftäter ausgeschafft würde.

Wütend, dass Diskussion ausblieb

Der Nationalrat nahm das Paket an, mit grosser Mehrheit. 118 Ja- gegen 66 Nein-Stimmen, die aus dem linken Flügel kamen. Doch in der Debatte äusserten sie sich nicht.

Nationalrätin Sibel Arslan von den Grünen war selber erstaunt über die ausbleibenden Wortmeldungen. «Ich wurde informiert, dass es um eine Konkretisierung ginge, aber nach der Debatte war ich echt wütend. Es steht viel mehr auf dem Spiel», so die Juristin. Sie sitzt selber nicht in der verantwortlichen Kommission, findet aber, dass diese bereits mehr betroffene Menschen hätte einbeziehen müssen.

Thema Ausschaffung ist vorbelastet

Auch wenn das Gesetz noch nicht vorliege, würde es Sinn machen, so einen Vorstoss im frühen Stadium kritisch zu diskutieren, findet Sozialwissenschafts-Professorin Achermann. «Doch es ist schwierig geworden, konstruktiv über den Umgang mit straffälligen Ausländerinnen und Ausländern zu reden.» Was erschwerend hinzukomme: «Viele haben sofort die Einstellung: Wenn ein Ausländer etwas verbricht, soll er wieder dorthin zurück, wo er herkommt.»

Natürlich müsse man unterscheiden zwischen Personen, die einen Bezug zur Schweiz haben, und jenen, die nur hierherkämen, um fünf Kilogramm Kokain zu verkaufen. «Aber für sogenannte Kriminaltouristen ist die Rechtslage auch klar. Die haben keine Chance, dass sie hierbleiben können», sagt Achermann.

Sie schätzt, dass hier auch Justizministerin Karin Keller Sutter eine tragende Rolle spielt. Sie hat im Namen des Bundesrates ebenfalls für den Vorstoss gestimmt. «Sie positioniert sich auf der Seite der Staatssicherheit. Das wurde auch beim PMT deutlich.»

Vorstoss aus rechtlicher Sicht kritisch

Auch der Punkt, dass die Staatsanwaltschaft bei Bagatelldelikten direkt selber eine Ausschaffung verfügen kann, wird kritisiert. Für Strafrechtsprofessor Christopher Geth ist das ein Widerspruch: «Gerade bei leichten Vergehen wären die Folgen eines Landesverweises viel schwerwiegender, was im beschleunigten Strafbefehlsverfahren unterzugehen droht.»

Strafbefehlsverfahren kurz erklärt
Strafbefehlsverfahren kommen oft bei Massen- und Bagatelldelikten zum Zug, beispielsweise wenn man Verkehrsvorschriften verletzt. Der Vorteil daran: Das Verfahren ist für den Staat sehr effizient.

Denn bei einem Strafbefehl entscheidet die Staatsanwaltschaft alleine über das Urteil. Es gibt keinen Prozess vor Gericht, ausser die angeklagte Person erhebt innert Frist Einsprache. Die Einsprache muss die angeklagte Person nicht begründen. Sie hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Pflichtverteidigung und muss den Anwalt für das Gerichtsverfahren selber berappen.

«Klare Diskriminierung»

Genau bei diesem Punkt liege in Geths Augen das Hauptproblem des Vorstosses: die entfallende Härtefall-Prüfung durch ein unabhängiges Gericht. «Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Strafbefehl und erfahren dann zum ersten Mal, dass Sie für fünf Jahre des Landes verwiesen werden sollen – ohne dass Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt zum Vorwurf äussern konnten.» Das könnte passieren, weil die Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren nicht zu einer Anhörung verpflichtet sei. «Unternehmen Sie dann innerhalb von zehn Tagen nichts, wird der Strafbefehl rechtskräftig und Sie müssen das Land verlassen», sagt der Strafrechtsprofessor.

Weiter stehe im Motionstext, dass die Pflichtverteidigung nur für Kriminaltouristen und Personen ohne Aufenthalt eingeschränkt werde. «Dies stellt eine klare Diskriminierung dar», sagt Geth. Was ihn erstaunt habe: «Dass die Liberalen so ein Gesetz unterstützen. Denn eigentlich ist es ein grundliberales Anliegen, Verfahrensrechte für alle gleich auszugestalten.»

Warten auf Gesetzesvorschlag

GLP-Nationalrätin Corina Gredig ist anderer Ansicht. Sie sitzt in der verantwortlichen Kommission und findet: «Es ist ein Päckli, das wir als Ganzes überwiesen haben.» Ihrer Ansicht nach sei der Vorstoss keine Verschärfung des Strafgesetzes, sondern eine Präzisierung. Ausserdem sagt sie: «Die Frage der notwendigen Verteidigung hängt von der Schwere der Strafe ab. Für Kriminaltouristen, die ohnehin nicht in der Schweiz leben wollen, ist die Landesverteidigung keine schwere Strafe.» Klar sei jedoch: Sobald die Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt würde, werde sie das auf jeden Fall bekämpfen. «Wenn der Bundesrat die Vorlage ausgearbeitet hat, wird auch die Debatte umfassender sein», so Gredig.

Auch SP-Nationalrätin Samira Marti findet, man will einschreiten, wenn der Bundesrat das Gesetz ausgearbeitet hat. «Wir werden jetzt die weitere Praxis sehr genau beobachten und behalten uns weitere Schritte vor», sagt Marti.

Der Bundesrat wird aktiv, wenn auch der Ständerat dem Vorstoss zugestimmt hat. Das dürfte in der nächsten Session im Herbst der Fall sein. Ansonsten ginge der Antrag nochmals in den Nationalrat zur Nachbesserung. Beim PMT war es so, dass nach dem Schlagabtausch über den Gesetzesvorschlag des Bundesrates die Jungparteien das Referendum ergriffen. Sonst wäre das Gesetz nicht vors Volk gekommen.

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209 Kommentare
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Marco7
18.06.2021 06:56registriert April 2019
Wenn 5fach vorbestrafte kriminelle Ausländer (5 Einträge im Strafregister, keine Verkehrsdelikte), welche dazu noch vom Sozialamt unterhalten werden, nicht ausgeschafft werden sollen/dürfen, dann ist etwas faul im Staat.
Anständige Leute (CHler und ausl. Bürger) sollten solche Schmarotzer nicht noch mit Steuergeldern unterstützen müssen.
Solch kriminelle Individuen gehören abgeschoben - ohne Wenn und Aber und ohne die Möglichkeit von hundert Gerichtsinstanzen.
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Freethinker
18.06.2021 06:34registriert Februar 2019
Tja, und aktuell sind unsere Gerichte ständig überlastet. Ich bin dafür, dass man rechtliche Hilfe bekommt, wenn es Sinn macht. Fakt ist, zum Teil ziehen Flüchtlinge Fälle durch alle Instanzen, obwohl die Rechtslage klar ist. Dieses Geld reut mich ehrlich gesagt. Integrierte Leute werden sich trotzdem wehren können und völlige Bagatellen sind meines Wissens nicht im Katalog.
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ZimmiZug
18.06.2021 06:46registriert Januar 2020
Also was jetzt?
"Peitschte durch" vs. "das Gesetz liegt noch nicht vor"?
Wenn es jetzt darum ging, ein Gesetzt zu definieren ist es absolut normal, dass die grosse Diskussion ausblieb. Kommt mir jetzt reichlich polemisch vor dieser Bericht.
Ich pberweise im Kanton such Vorstösse, welche ich nicht Sinnvoll finde. Dann gibt die Regierung Antwort und man kann dann entscheiden, ob man es für gut empfindet. Da ist der Text zu unpräzis: Wurde der Auftrag zum Gesetz erteilt oder ein Vorstoss zur Antwort übewiesen?
Da sind die Medien bei uns im Kanton auch immer sehr undifferenziert.
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